#46 - Rundum bewertet, nirgends abgesegnet: 360-Grad-Feedback ohne Betriebsvereinbarung

Show notes

Rundum bewertet, nirgends abgesegnet: 360-Grad-Feedback ohne Betriebsvereinbarung

Eine Führungskraft, 17 Personen, die sie bewerten, 27 Kategorien und ein Online-Tool, das alles fein säuberlich sammelt. Das Unternehmen nennt es Feedbackkultur. Ob die Datenschutzbehörde das auch so sieht, klären wir in dieser Folge. 😉

Birgit hat den Fall ausgesucht, weil sie die in diesem Fall erhobenen Daten eigentlich gar nicht für personenbezogen hielt, und wurde von der Behörde eines Besseren belehrt. Murphy hört zum ersten Mal vom Arbeitsverfassungsgesetz und liefert als Praktiker trotzdem die Fakten zu den bestehenden Betriebsvereinbarungen. Team Arbeitgeber sind diesmal beide nicht. 😄 Und zwei Wörter haben es direkt aus dem Bescheid in die Aufnahme geschafft: „sinnbefreit” und „lebensfremd”.

Was erwartet Sie in dieser Folge?

💡 Ob eine einzelne Bewertung wie „berät sich bei wichtigen Entscheidungen mit anderen” überhaupt etwas mit personenbezogenen Daten zu tun hat

💡 Was ein Feedbackbogen mit Disziplinarordnung und leistungsbezogenem Entgelt gemeinsam hat

💡 Ob „berechtigtes Interesse” wirklich der Joker ist, für den ihn viele halten

💡 Ob der Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage herhalten kann

💡 Wann eine Führungskraft als leitender Angestellter gilt und warum das hier eine Rolle spielt

Zum Hintergrund des Falls

Eine große österreichische Aktiengesellschaft mit 2.600 Beschäftigten lässt ihre Führungskräfte in einem 360-Grad-Feedback bewerten. Auch ein Teamleiter im Finanzbereich wird von 17 Personen bewertet, das Ergebnis sehen er und seine Vorgesetzte. Der Teamleiter beschwert sich im August 2025 bei der Datenschutzbehörde: Seine Bewertungsdaten seien erhoben und seiner Vorgesetzten zugänglich gemacht worden, ohne dass es nach seiner Ansicht die dafür nötige Betriebsvereinbarung gebe. Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen gibt es im Unternehmen durchaus, die Frage ist nur, was genau darin geregelt ist. 🤔 Eine der 27 Bewertungskategorien lautete übrigens „lenkt die Aktivitäten des Teams auf Bereiche mit hoher Priorität und vermeidet Ablenkungen”. Birgit erzählt in der Folge, dass sie ihre Mitarbeitenden gerne mit Schwänken aus ihrem abwechslungsreichen Leben ablenkt, denn der Humor darf nicht zu kurz kommen. 😁 Ob das überhaupt jemand bewerten darf, ist eine andere Frage. 😉

Für wen ist diese Folge spannend?

🎯 Für Unternehmen, die ein 360-Grad-Feedback oder ein ähnliches Bewertungsverfahren einführen wollen oder schon eingeführt haben

🎯 Für HR-Abteilungen, Führungskräfte und Betriebsräte, die an ihrer Feedbackkultur arbeiten

🎯 Für alle, die glauben, eine Betriebsvereinbarung zum HR-System decke dann schon alles andere mit ab

🎯 Für alle, die denken: „Feedback ist doch etwas Gutes, was soll da schon sein?” 😉

Unser Fazit

Wer Mitarbeitende systematisch bewerten lässt, bewegt sich nicht nur im Datenschutz, sondern auch mitten im Arbeitsrecht, und da redet der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mit. Eine Betriebsvereinbarung gilt außerdem nur für das, was tatsächlich drinsteht. Was am Ende mit den bereits erhobenen Daten passiert, wissen übrigens nicht einmal wir. 🤷‍♀️

🎙️ Jetzt reinhören in Folge 46 von

DSGVOMG – Mein Datenschutztheater

Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️

Präsentiert von MeineBerater

Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck

Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).

Show transcript

00:00:05:

00:00:17: Ja liebe Birgit, willkommen zurück zu einer neuen Folge von Mein Datenschutztheater.

00:00:22: Dem Podcast von meine Berater!

00:00:24: Servus lieber Murphy.

00:00:25: Servus Liebe Birgitt.

00:00:26: noch einmal heute mit dem folgenden Thema das dreihundertsechzig Grad Feedback ohne Betriebsvereinbarung.

00:00:34: Ja bei dem geht es darum dass Kolleginnen und Kollegen vorgesetzte eine Führungskraft diese bewertet haben und warum das ohne Betriebsvereinbarung nicht so ganz erlaubt ist, dass werden wir heute ein bisschen her ausführen.

00:00:48: Genau!

00:00:48: Das heißt wir vereinigen heute wieder mal zwei Rechtsthemen die ich beides sehr mag Datenschutz- und Arbeitsrecht wobei wir ja schon aufs Arbeitsrecht ein wenig eingehen wären um diesen ganzen Kontext herzustellen.

00:01:01: Ich fand es ja wieder ganz interessant Eglor, ich habe sie auch ausgesucht aber warum?

00:01:08: Gute Frage.

00:01:09: Also ich fand es auch interessant, die haben nur zehnmal so lange beim Lesen gebraucht.

00:01:13: was ist so kompliziert für mich als Nicht-Juristen?

00:01:15: aber...

00:01:16: Aber nein!

00:01:17: Das ist dann schon gegangen.

00:01:18: Geht

00:01:18: du bis ein smartes Kucki durch?

00:01:20: Ich lese

00:01:21: nur langsamer.

00:01:22: Das mag sein.

00:01:24: Was ich so interessant finde ist ja dass wir bei jeder Folge die wir produzieren auch selber etwas dazulehren.

00:01:33: Und jetzt könnte man meinen, die DSGV ist ja schon zehn, ein halb Jahre lang veröffentlicht.

00:01:40: Das Datenschutzgesetz gibt es in Österreich gefühlt tausend Jahr und als alteingesessene Datenschützer könnte man sagen, wissen wir Asia-OS?

00:01:52: Ja aber das ist nicht so.

00:01:54: Aber

00:01:54: nein genau.

00:01:55: Es entscheidet sich auch immer wieder etwas Neues weil die Datenschutzbehörde irgendwas ein Erkenntnis uns näher bringt beziehungsweise verschiedenste Gerichte, die du jetzt genau explizieren wirst.

00:02:10: Wir waren nicht vor Gericht?

00:02:11: Nein wir nicht!

00:02:12: Du hast es

00:02:13: glaube ich wirklich nicht ganz so gut gelesen.

00:02:15: Nicht in diesem Fall meine ich nur generell.

00:02:17: Das stimmt und

00:02:19: das Schöne ist ja Gesetzestextes sind halt auch nur ein paar Zeilen die man interpretieren muss Und diese Interpretationen für am Ende des Tages dazu, dass wir immer wieder mit neuen Fällen ins Podcast-Studio gehen können.

00:02:33: Eigentlich kennt man das jeden Doktor, aber wir haben ja auch noch einen Brotberuf.

00:02:37: Genau!

00:02:37: Wir schließen jetzt den Kreis also die Dreiechzig Grad und beginnen mit dem ersten Grad.

00:02:43: Es handelt sich um ein Enfalt der Vorderösterreichischen Datenschutzbehörde.

00:02:47: verhandelt wurde – mit interessantem Ausgang.

00:02:51: Dieses Mal sind wir nicht Teamarbeitgeber oder?

00:02:55: Oder wie würdest du

00:02:56: das sehen?

00:02:57: Nein,

00:02:57: nein.

00:02:58: Also der Arbeitgeber hat sich da nicht mit Ruhm und Ehre begleckert und das hat auch die Datenschutzbehörde so gesehen.

00:03:05: und ja deshalb sind wir heute da und werden für sie jetzt diesen Fall aufbereiten.

00:03:12: Zubereiten schon Hunger!

00:03:14: Ja also tun wir weiter.

00:03:16: Gut, also wir haben einen Beschwerdeführer sonst wären wir auch nicht bei der Datenschutzbehörden und der Beschwerdeführer hat gesagt Ich bin in einem Betrieb beschäftigt, das ist eine sehr große österreichische AG und dort hat die Führungsebene bestimmt und beschlossen dass Führungskräfte einem dreihundertsechzig Grad Feedback unterzogen werden.

00:03:40: Und es ist derzeit wie ich finde sehen wir auch bei manchen Kunden von uns so ein gehäupter Begriff dreihundertsechsig Grad.

00:03:49: Und am Strich hast du es auch steirisch, jeder darf etwas über mich sagen egal auf welcher Ebene er im Betrieb angesiedelt ist.

00:03:58: Das wird nicht jedem schmecken und wahrscheinlich haben die Ergebnisse dieses dreihundertsechzig Grad Feedbacks den Beschwerdeführer net geschmeckt.

00:04:09: Wenn da alles Heppi, Bebi und Rosarot gewesen wäre, wäre er vielleicht nicht zur Datenschutzbehörde gegangen.

00:04:14: Aber das liebe Damen und liebe Herren, die sie uns heute wieder ihr Ohr leihen – das ist eine ganz persönliche Interpretation von mir!

00:04:23: Vielleicht war er auch nur sehr datenschutzaffin?

00:04:26: Genau!

00:04:27: Und hat an seine Mitkolleginnen und Kollegen gedacht….

00:04:30: Ja genau ein Empath.

00:04:33: der wollte dass niemand bewertet wird oder dass jeder nur gut bewertete wird.

00:04:39: Also, dreihundertsechzig Grad Feedback.

00:04:42: Der Murphy war so lieb und hat sich diese Art des Feedbacks genauer angeschaut.

00:04:47: das werden wir dann gleich hören.

00:04:48: Hat auf jeden Fall so ausgesehen.

00:04:50: der Beschwerdeführerselbst und siebzehn andere Damen und Herren im Unternehmen wurden bewertet und haben auch einander bewertete.

00:05:00: haben wir jedenfalls den Sachverhalt rausgelesen.

00:05:03: Das natürlich über ein Fancy-Tool, weil das macht halt zu dort niemand mehr mit der Hound und schriftlich und sonstiges... Nein,

00:05:08: ich mach bald die KI.

00:05:09: Ja genau!

00:05:10: Mit

00:05:10: diesen Überwachung davor braucht man jemandem mehr befragen?

00:05:13: Nein, und das ist ja dann total datenschutzfaltbar.

00:05:16: Also so was war nicht im Spiel sondern es war halt ein Tool wo man bewertet wurde und zwar – und deshalb habe ich diesen Fall auch ausgesucht Weil ich finde, dass das eigentlich gar keine personenbezogenen Daten sind die da erhoben wurden.

00:05:31: Aber die Datenschutzbehörde hat mich eines besseren belehrt.

00:05:40: natürlichen Personen.

00:05:42: Und die Arbeitsrechtler und Rechtlerinnen unter ihnen werden sich jetzt denken, Puh!

00:05:48: Das ist was Heikles.

00:05:50: Bewertung von Menschen vielleicht noch dazu irgendwie das Stichwort Personalfragebogen?

00:05:55: Menschen würde ja da sind sie auf der absolut heißen und richtigen Spur.

00:05:59: wir sind im Arbeitsverfassungsgesetz drinnen und das legt fest dass man um so etwas überhaupt durchführen zu dürfen eine Betriebsvereinbarung braucht.

00:06:10: Und an meiner eigenartigen Stimmlage werden sie sich jetzt schon denken, die haben keine gehabt.

00:06:15: Falsch und richtig zugleich?

00:06:17: Ja weil...

00:06:19: Sie hatten eine aber die hat nicht ganz gereicht.

00:06:24: Ah ja würde ich vielleicht so nicht sagen!

00:06:30: Sie hatten Betriebsvereinbarungen, aber nicht explizit über dieses Tool und nicht über die dreihundertsechzig Grad.

00:06:36: Also

00:06:36: so wie gesagt sie hatten es aber doch nicht.

00:06:41: Ich bin ein Praktiker.

00:06:42: Ja, der Praktika könnte jetzt sagen es gab eine Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Verarbeitung von Beschäftigtendaten und eine Zusatz-Vereinbarungen wo es darum ging in einer bestimmten Datenanwendung die das konzernweite HR System darstellt dass man da eben Daten verarbeiten darf.

00:07:05: ja

00:07:06: aber da waren halt nur die klassischen Daten gemeint also Name

00:07:09: etc.,

00:07:10: Notfallkontaktadresse und solche Dinge bis hin zur Zahlungsinformation.

00:07:14: Sonst kriegt man keine Kohle auf die Bank, vielleicht Familienstand.

00:07:18: Solche Sachen, die man üblicherweise in einer HR-Verarbeitung, also in der Bucher-Lohnbuchhaltung usw.

00:07:25: braucht, sind alle verarbeitet worden Aber eben nicht das, worauf wir dann gleich kommen werden.

00:07:31: Ja und das war auch in dieser Zusatzbetriebsvereinbarung geregelt.

00:07:35: Nämlich dieses Tool und die Daten, die darin erfasst werden.

00:07:39: Und da gab es Pflichtfelder und freiwillige Felder – das war teilweise von den Mitarbeitenden selbst auszufüllen – und dann hatte man diese Betriebsfeinbarungen wie ich finde, was sehr vorbildlich gemacht gleich auch offengelegt, für wen ist denn was sichtbar?

00:07:58: Weil natürlich darf nicht jedem Unternehmen auf alle Personaldaten Zugriff haben und das war da ganz gut gelöst.

00:08:06: Man hat zum Beispiel freiwilliger Notfallkontakt angeben können wenn man wollte oder Angehörige oder einen Familienstand, das musste man aber Und darüber hat seine Betriebsvereinbarung gegeben, also die grundsätzliche Datenverarbeitung.

00:08:22: Nämlich jener Daten, die ihr sowieso braucht wenn ihr ein Arbeitsverhältnis erfüllen will – die hat es gegeben!

00:08:29: Genau.

00:08:31: Die aus der Vertragsbeziehung hatten wir alle.

00:08:35: Aber dann kommen wir zum ersten Kern eines Pudels nämlich dieses neue Tool mit diesem dreihundertsechzig Grad Feedback Wie ich am Anfang, glaub' ich schon gesagt hab', wenn ich mich jetzt richtig erinnere.

00:08:48: Ja mit den Kategorien?

00:08:51: Warn, waren siebzehn Personen

00:08:53: plus

00:08:54: der Beschwerdeführer betroffen.

00:08:56: Das heißt diese von diesen und über diese Personen wurden diese Daten erhoben – und zwar echt viele und in vielen Kategoren!

00:09:08: Und du warst ja auch so nett und hast dir dieses Tool genauer angeschaut.

00:09:12: Vielleicht willst Du sowas Bohns einführen?

00:09:14: Das glaube ich nicht!

00:09:17: Das haben wir viel zu wenige Personen im Unternehmen sind sehr froh darüber, weil die, die wir haben brauchen wir auch nicht so intensiv zu bewerten.

00:09:25: Die sind alle super.

00:09:27: Und aus dem siebenundzwanzig Kategorien da braucht man dann einen eigenen Mitarbeiter der sich nur darum um kümmert.

00:09:34: Aber was waren dafür Kategorie beispielsweise drin?

00:09:37: Da war so was drin, wie geht diese Person beispielsweise mit schwierigen Unterhaltungen um?

00:09:46: Also ist die Person empathisch und taktvoll.

00:09:49: Und da kann man halt bestimmte Noten vergeben.

00:09:54: oder wie schaut es mit dem eigenen persönlichen Weiterkommen mit der Entwicklung aus?

00:10:01: versteht die Person, wie das am besten ... für sich selbst stattfindet.

00:10:06: Also wie für sieben und zwanzig Kategorien sehr viele... Wir

00:10:10: haben nicht alle mit?

00:10:11: Nein, wir haben keine

00:10:12: Sorge!

00:10:12: Und wir lesen Sie auch nicht mehr alle vor, sind außen auf Englisch.

00:10:16: also ist die Person auch offen für neue Gelegenheiten, Chancen.

00:10:22: Auch diese Frage wurde unter anderem in diesem Tool behandelt und bewertet von eben anderen Personen, der zu bewährten Personen Erfolg zusammenarbeiten.

00:10:34: Und was ich zum Beispiel total interessant finde drinnen, eine der Kategorien war berät sich mit anderen bei wichtigen Entscheidungen und da denke man dann das ist niemals personenbezogen es kann ja wohl nicht sein.

00:10:48: Genau

00:10:48: für sich gesehen alleine nicht.

00:10:51: Nein oder Lenkt die Aktivitäten des Teams auf Bereiche mit hoher Priorität und vermeidet Ablenkungen.

00:11:00: Also wenn ich mich da selber benoten und bewerten müsste, ich habe schon gerne Ablenkung.

00:11:06: Und ich lenke auch unsere lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft ab.

00:11:10: Ich muss da manchmal vorbeischauen und Schwänke aus meinem abwechslungsreichen Leben erzählen aber der Humor darf nicht zu kurz kommen Und ein bisschen was persönliches nicht zu Privates erzählen, denke ich.

00:11:24: Passt schon!

00:11:25: Es wird glaube ich nie ganz aufgezeichnet.

00:11:27: außerdem... Ich gebe diese Informationen ja ganz freiwillig her wie das Feedback des Inneren, des innerliche, dass dann die Menschen, die meine Schwenke hören dann gestalten weiß ich nicht.

00:11:40: Ich glaube es kommt nicht so schlecht an.

00:11:43: Gut, also wir haben diese siebenundseinzig Kategorien und jetzt hat sich natürlich die Datenschutzbehörde das dann aufgrund der Beschwerde genauer angeschaut.

00:11:53: Darf ein Unternehmen überhaupt solche Daten verarbeiten?

00:11:57: Und wenn ja – auf welcher Basis?

00:12:02: Insgesamt haben Sie gesagt es ist für mich eben dieses Learning.

00:12:09: Die Bewertungen an natürlichen Person hinsichtlich des Führungsverhaltens oder anderer Parameter können problemlos unter dem Begriff der personenbezogenen Daten subsumiert werden.

00:12:22: Denke ich mal, problemlos finde ich spauland als Wort und dann schreiben sie aber weiter.

00:12:29: das Ziel eines derartigen Vorgangs besteht ja genau darin einer bestimmten Person Feedback hin sichtliches Verhaltenes zu geben.

00:12:37: Joé?

00:12:38: Und dann kommt einer meiner Lieblingssätze des heutigen Tages oder der heutigen Aufnahme.

00:12:43: Wieder ein neues Wort gelernt, also nicht ganz, aber es ist ein schönes Wort?

00:12:46: Ja!

00:12:47: Ein neues Wort kommt dann glaube ich auch noch.

00:12:50: Ein dreihundertsechzig Grad Feedback für eine nicht bekannte bzw anonymisierte Person wäre hingegen sinnbefreit und muss somit nicht weiter in Betracht gezogen werden.

00:13:00: das natürlich unter Abwägung.

00:13:02: könnte so ein Feedback auch anonym eingeholt werden?

00:13:07: Ja, die bewerten könnten anonym sein.

00:13:10: Das wissen wir nicht?

00:13:11: Sowieso ja!

00:13:12: Aber

00:13:14: wenn jemand... Die

00:13:14: Person selbst, die bewertet werden soll, da muss ich schon wissen ob das die Bier geht oder der Murphy

00:13:20: ist.

00:13:20: Man könnte jetzt theoretisch sagen Ich lasse jede Person bewerten und anonymisiere aber den Namen dass sich nur einen über das gesamte Unternehmen einen Durchschnitt vielleicht erhebe, wie durchschnittlich eine Führungsperson im Unternehmen mit gewissen Fragen umgeht.

00:13:38: Aber dann werden wir schon – das wäre keine Datenverarbeitung mehr!

00:13:41: Dann wäre alles

00:13:42: anonymisiert.".

00:13:45: Und wenn ich das jetzt wiederholen darf dieses Wort?

00:13:48: Völlig unbefreit.

00:13:49: Was sollt man mit so einer Information anfangen?

00:13:51: Das weiß ich nicht aber es wäre keine Verarbeitung.

00:13:55: Ja, da hast du allerdings völlig recht.

00:13:57: Das wäre dann keine brauchbare Datenverarbeitung.

00:13:59: Aber

00:14:00: in dem Fall haben wir den Personenbezug der aus meiner Sicht bei Einzelfragen sicher auch nicht personenbezogen wäre.

00:14:07: Nicht zumindest so dass man rückschließen kann.

00:14:09: wer ist es aber bei siebenundzwanzig Kategorien wo ich dann ganz viele Einzelpunkte habe könnte sagen das ist so wie ein Feedbackfinger brennt und damit vielleicht rückschließbar.

00:14:25: finde ich hast du ja auch so cool zusammengefasst bei der Vorbereitung, weil du gesagt hast naja also dieses berät sich mit anderen bei wichtigen Entscheidungen gut.

00:14:36: Wenn nicht das Dende lauen irgendwo lesen kann ich dann raus nichts ableiten.

00:14:39: aber es ist eine Information zu einer Person dazu begleitet von sechsundzwanzig Anderen und dann werden halt Personen bezogene Daten draus.

00:14:48: Ich bin da ja immer noch nicht ganz damit einverstanden.

00:14:52: Ich beuge mich dem Spruch der Datenschutzbehörde und sage, okay auch solche Angaben über Verhaltensweisen von Menschen die einer Person zugeordnet sind sind an Personen bezogene Daten.

00:15:05: Das heißt in den Schulungen die ich künftig halte werde ich noch viel mehr ausholen was denn unter diesem Begriff alles hineinfallen kann.

00:15:15: Ja wie kommen wir jetzt zur Rechtsgrundlage?

00:15:19: Grundsätzlich die geneigten Datenschützerinnen und Datenschützen wissen, es gibt den Berühmten eine DIGI-Achtundachtzig in der DSGVO, der sich mit dem Beschäftigten Datenschutz beschäftigt.

00:15:31: Und das ist aber auch so ein Eröffnungsklausel wo auch da jeweilige lokale Dienstgeber viel daraus machen hätte können oder bei uns nicht.

00:15:39: Bei uns haben wir auch die Gesetzgeber zusammengefasst gesagt, naja wir haben da E-Regelungen zum Beispiel im Arbeitsverfassungsgesetz drinnen.

00:15:48: Da brauchen wir jetzt nicht nur was eigenes dazu.

00:15:52: Das

00:15:52: passt schon.

00:15:53: und natürlich im Erwägungsgrund, ich muss denn jetzt sagen aber nicht weil ich ihn auswendig weiß sondern natürlich weil ich mir das aufgeschrieben habe steht drinnen.

00:16:05: Zum Achtundachtziger ist das ein Erwägungsgrund, dass Betriebsvereinbarungen selbstverständlich auch im Kontext mit dem Artikel Achtunachtzig gesehen werden müssen.

00:16:15: und das Arbeitsverfassungsgesetz gibt es in Österreich schon ganz lange und es ist tausendfach ausjudiziert wie das zu interpretieren

00:16:24: ist.".

00:16:25: Ja und nachdem mit diesen berühmten Wörtern, die ich vorher schon gesagt habe.

00:16:31: Personalfragebögen Menschenwürde- und Kontrollmaßnahmen sind ja im Paragraf sixundneinzig Arbeitsverfassungsgesetz drinnen der da ganz klar sagt wenn wir in diesem Bereich unterwegs sind brauchen wir zwingend eine Betriebsvereinbarung.

00:16:49: Es gibt ja insgesamt vier glaube ich zustimmungspflichtige Maßnahmen.

00:16:53: Das ist so weit davon.

00:16:55: Und da haben wir jedenfalls ... Genügend Material da drin, dass man unseren Fall weiter ausbreiten kann?

00:17:02: Ja.

00:17:02: Weil eines ist natürlich klar es geht schon sehr stark über einen normalen Personalfragebogen hinaus weil das wäre das was du vorher gesagt hast mit Namen, Familienstand, Sozialversicherungsnummer die ganzen Daten die ich brauche um eine beschäftigte Person anzumelden, Lohnverrechnung zu machen und das alles.

00:17:22: also da geht's wirklich... Das nennt man auch qualifizierten Personalfrage-Bogen.

00:17:27: Das ist das eine, wo wir ja ganz fix drinnen sind.

00:17:30: und das zweite ist natürlich dass das Ganze auch eine Kontrollmaßnahme sein könnte die dann die Menschenwürde berührt weil wenn ich mich für sieben oder zwanzig Leute befitbecken lassen muss falls es dieses Wort gibt.

00:17:45: Siebzehn auf siebundzwanzig Kategorie.

00:17:46: Ja

00:17:46: danke!

00:17:47: Stimmt stimmt.

00:17:49: Da sieht man wieder fall der Murphy ist viel mehr totz halber Mensch als ich also siebzehnt leid kann beurteilen, mich in sieben und zwanzig Kategorien.

00:17:57: Wie lange das er braucht hat?

00:17:59: Ja... wenn man sich da vorstellt wie viel Zeit das Unternehmen zur Verfügung stellt um zu diesen Informationen zu kommen die ist dann und jetzt muss ich spoilern.

00:18:10: Ich wollte

00:18:11: ja sagen es wurde dich auch gerade so ein Spoiler.

00:18:13: Wieder richtig erhoben hat!

00:18:17: Genau.

00:18:18: Ja das ist in alle Richtungen schief gegangen.

00:18:22: Gut, also wir sind im Sechsundneunziger Arbeitsverfassungsgesetz drinnen.

00:18:26: Ich nehme mal an du hast den zum ersten Mal in deinem Leben gelesen?

00:18:29: Ich hab sogar das erste Mal Arbeits- verfassungsgesetz gehört.

00:18:36: Kein Technisch kann ich viel beitragen aber...

00:18:38: Das finde ich

00:18:39: cool!

00:18:39: Du

00:18:39: oder Echte hast nicht gewusst dass es das gibt?

00:18:41: Natürlich nicht, woher?

00:18:43: Es steht in Kanton drin.

00:18:45: Das steht in keine Newslettern die ich lese.

00:18:52: Aber du wusstest, dass es Betriebsräte und Betriebesvereinbarungen gibt?

00:18:55: Eigentlich.

00:18:55: Wir haben viele Kunden die sowas haben.

00:18:57: also diese Dinge sind mir vertraut.

00:18:59: Sehr schön!

00:19:01: Nicht alle Gesetze dazu.

00:19:02: Aber

00:19:02: nein muss ja auch gar nicht sein.

00:19:05: ich weiß auch nicht was sonst alles drin entsteht.

00:19:07: Ich habe mich heute mit dem Thema der betriebsvereinbaren Menschen hin und wieder auch beschäftigen müssen.

00:19:12: Das schließt sich dann der Kreis mit der Arbeitnehmer-Eigenschaft.

00:19:15: Ja genau weil ja dieses dieser Schutz der Arbeitnehmer bei den Führungskräften enden könnte oder auch

00:19:24: kann.

00:19:26: Und da gibt es auch sehr viel Retsprechung dazu, wann ist jemand Führungskraft im Sinne dessen nämlich dass er nicht unter dem Schutz des Arbeitsverfassungsgesetzes zum Beispiel fehlt?

00:19:37: und vor allem wenn ist er leidend angestellt?

00:19:38: Genau das ist genau das Thema!

00:19:40: Und vor allem geht's dann einmal darum Leitende Angestellte fallen nicht unter den Schutz von Betriebsvereinbarungen Und das hat sich die Behörde in diesem Fall auch angeschaut, lässt sich aus dem Text aber nicht ableiten ob der beschwerte Gegner nämlich dieses Unternehmen damit argumentiert hätte.

00:19:57: Das ist ja leider ein da Angestellter und er fehlt gar nicht unter diesen Schutz.

00:20:01: Nichtsdestotrotz hat die Datenschutzbehörde das interpretiert und hat dann gesagt, zwei Tausend Sechshundert Mitarbeiter Ja-Führungskraft Aber leitender Angestellter nein.

00:20:16: und auch das finde ich ganz, ganz wunderbar.

00:20:20: Auch ein schöner Satz weil sie dann sagen dass ein Leitender angestellte wohl nur jemand ist der eine Position an der Seite des Arbeitgebers ausübt und durch die Ausübung der Arbeitgeberfunktion einen Interessens Gegensatz zu den anderen Arbeitnehmern haben kann.

00:20:40: Zunsätzlich nur dann als solche gilt, wenn ein Mitarbeiter Einstellung entlassen kann.

00:20:46: Kündigen?

00:20:47: Ja!

00:20:48: Aber auch entlassen?

00:20:49: Ja ja.

00:20:49: also das ist auch

00:20:51: eine haupt...

00:20:52: Genau gewichtiges Kriterium.

00:20:55: und nichtsdestotrotz ist im Einzelfall Betrachtung weil selbst wenn ein Mitarbeiter deine Mitarbeiterin andere Kündigungen einstellen oder halt auch entlassend darf Aber sonst nichts, Rennhaut im Unternehmen wird diese Person auch kein Leitender angestellter.

00:21:13: Im Sinne dieses Arbeitnehmer-Schutzes wäre.

00:21:17: und was die Behörde dann noch so für sich selber analysiert zuerst recherchiert dann analysiert und vielleicht auch ein bisschen philosophiert hat ist nämlich dass eine Person und diese Info haben wir noch nicht gesagt der Beschwerdeführer hat fünf Mitarbeitende

00:21:34: geführt Und

00:21:36: das ich gehabt, hat die Behörde dazu gemeint.

00:21:40: Wenn ein Unternehmen so wie jenes des Beschwerdetgegners mit zwei Tausend Sechshundert Bediensteten schon jeden, jede Person, die fünf Leute führt als Leitenden sehen würde und der nicht unter diesen Schutz fällt dann müsste ein Unternehmen dieser Größenordnung hunderte leitende Angestellte haben.

00:22:05: Das sieht unsere Behörde als lebensfremd.

00:22:09: Genau, das ist ein schönes Wort.

00:22:10: Ja,

00:22:10: finde ich auch und dazu wird sie sicher recht haben.

00:22:16: Zwischenergebnis kann man jetzt einmal sagen dass

00:22:19: wir hatten keine Betriebsvereinbarung

00:22:21: und es keine leitende angestellten Funktion

00:22:24: gewesen

00:22:25: ist.

00:22:25: Und das heißt jetzt hat sich die Behörden natürlich anschauen müssen, hätte man für diese Verarbeitung eine Betriebvereinbeihung unbedingt gebraucht?

00:22:34: Ja, unbedingt.

00:22:37: Unabdingbar dieser Sechsundneunziger.

00:22:40: und natürlich gab es dann Gegenwehr weil der beschwerte Gegner die Firma hat sich schon was dabei gedacht wie sie das eingeführt haben und nachdem die einen Betriebsrat haben in diesem Unternehmen ist ihnen das nicht durchgerutscht.

00:22:53: So eine sehr betriebsvereinbarung ist ja auch nicht

00:22:57: möglich.

00:23:00: Ist mir gerade so eingefallen.

00:23:02: Das ist völlig richtig, das ist sowas von richtig weil wir hören oft das Wort Betriebsvereinbarung und ich frage dann immer haben Sie einen Betriebesrad?

00:23:11: Nein!

00:23:12: Und da meinen aber viele unserer Ansprechpartner interne Richtlinien die heute irgendwie ausgerollt wurden.

00:23:17: Aber das Institut der Betriebvereinbauung ist halt was ganz Spezielles und dafür braucht ein Betriebersrad sonst kann sich so etwas nicht abschließen.

00:23:26: Gut Es war nicht das erste Mal, dass zu so einer arbeitsrechtlichen Frage sich Gerichte damit beschäftigt hätten.

00:23:35: Nein!

00:23:36: Nicht nur Gerichte sondern auch zum Beispiel der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte schon einen Fall am Tisch, auch eben zum Thema Personalfragebogen und Kontrollenmaßnahmen die die Menschen würde berühren.

00:23:48: Und da gab es auch schon Ideen dazu wie man das vielleicht ein bisschen...

00:23:54: Auch ein schöner Ausdruck dazu dass dieses dreihundertsechzig Grad Feedback in einem Unternehmen einen permanenten Überwachungsausdruck und Stress auslösen kann.

00:24:05: Warum ist das so?

00:24:07: Weil er diese dann betroffene Person, auch bei Begegnungen mit anderen Bediensteten jederzeit damit rechnen muss, dass ihr Verhalten Auswirkungen auf die nächste Bewertung habt!

00:24:21: Das nach dem Motor so puh, muss ich ständig, wo ich mich auch umdrehe.

00:24:25: Muss immer aufpassen, was ich durch.

00:24:27: Und das ist ein mutiger Stress!

00:24:29: Ja ja und es ist also... Ich muss immer freundlich sein, ich muss immer grüßen.

00:24:33: Was passiert wenn ich einen schlechten Druck habe?

00:24:35: Wenn ich ihn übersehe, weil ich gerade auf mein Handy starre.

00:24:38: Ja und der bewertet mir dann.

00:24:40: Genau,

00:24:40: ob er es unfreundlich

00:24:41: sagt.

00:24:42: Wird dann nicht befördert, weil unfreindlich.

00:24:46: Ja, das weiß man alles nicht.

00:24:48: Das heißt dieser Überwachungsdruck ist natürlich da und deshalb braucht man Betriebsvereinbarung die das regelt wie man das alles tun darf.

00:24:57: Und der liebe Berliner Beauftragte für den Datenschutz unter Informationsfreiheit hat auch noch etwas gesagt dazu nämlich er hat gemeint es gebe ja auch die Möglichkeit das ein bisschen zu reduzieren diesen Stressfaktor indem man beispielsweise die Feedbackgeber auf drei reduziert und den betroffenen Personen auch in Vorschlägs- und Wettorecht einräumt.

00:25:21: Ich

00:25:21: finde das sehr herzig!

00:25:22: Was?

00:25:23: Die drei Besonen?

00:25:23: Ja, also...

00:25:25: Was kann ich aus einem Feedback ableiten, wenn es mal drei Leute gibt?

00:25:31: Auf drei Leute?

00:25:31: Das sind

00:25:32: wir wieder bei Lebensfremd.

00:25:37: Das finde ich auch.

00:25:38: Also wenn schon Feedback dann doch von einer breiteren Masse, weil vor drei Leuten würden sich wieder Leute beschweren und sagen, das sind so wenig!

00:25:47: Und auf die haben sie jetzt gehört?

00:25:48: Und das könnte dann die Einzelmeinung eine sehr starke Verzerrung auslösen.

00:25:55: Ja genau, nämlich in beide Richtungen.

00:25:57: Genau.

00:25:57: Da sind wir bei den Bayerns also... Was hat die Datenschutzbehörde jetzt in diesem Kontext festgestellt?

00:26:04: Wir hätten eine Betriebsvereinbarung gebraucht.

00:26:07: Wir hatten keine.

00:26:09: und da haben sie auch in Analogie zu einer anderen Entscheidung gesagt, es gab bereits einen in Deutschland festgestellten Datenschutzzurstoß weil ein Unternehmen zwar Betrieb vereinbarungen hatte aber mehr Daten verarbeitet hat als in dieser betriebs vereinbarung angeführt waren.

00:26:30: ja Und bei uns in Analogie dazu sagt es jetzt, wenn ich schon einen Datenschutzverstoß habe – wenn ihr auf Basis einer Betriebsfeinbarung Daten verarbeitet, die dort nicht vorkommen – dann ja noch wohl viel mehr hab' ich einen Datenschutzverstoße aus.

00:26:48: Wenn ich gar keine Betriebesfeinwahrung hab', so wie in diesem Fall!

00:26:52: Das heißt ein Grösenschluss vom größeren aufs kleinere.

00:26:57: Oder vom Kleineren aufs Größere.

00:26:59: Je nachdem, das ist für mich nicht logisch aber das macht nichts.

00:27:03: Aber was eigentlich jedenfalls schöner Merksatz ist Wenn schon eine unvollständige Betriebsvereinbarung nicht ausreicht Dann reicht eine fehlende erst recht nicht.

00:27:14: Genau

00:27:14: Das wäre ein schönes Fazit gewesen.

00:27:16: Ich würde sagen ein schöner Schlusswort.

00:27:18: Wir sind noch nicht am Ende angelangt.

00:27:20: Genau,

00:27:21: es gab natürlich Gegenargumente was ja klar ist.

00:27:24: in so einem Verfahren gibt's ja auch die Möglichkeit für den Beschwerdegegner sich zu äußern und das wurde auch gemacht.

00:27:33: Und ich bin auch deshalb nicht Team Arbeitgeber in dieser Hinsicht weil dass man sich einfach so aus dem Nichts auf zwei Rechtsgrundlagen bezieht oder die da irgendwie sich aus den Fingern saugt, das finde ich ein bisschen peinlich.

00:27:49: Also gerade in einem so einen großen Unternehmen, der es eh schon an Betriebsrat hat wo ja hoffentlich das ganze Thema des Arbeitnehmer-Schutzes sehr hochgehalten wird, sich dann darauf zu versteifen und zu sagen wir haben mal berechtigtes Interesse nein das ist amselig.

00:28:06: also das geht sich ja wohl wirklich nicht aus und schon gar nicht bei diesen vielen Judikaten, die es zu dem Thema gibt.

00:28:14: Und das Zweite ist jetzt auch nicht viel besser?

00:28:16: Das ist noch schlechter!

00:28:17: Also das zweite finde ich noch viel schlechter, womit sich dieser beschwerte Gegner retten wollte war dass er sagt naja ich habe aber berechtigtes Interesse daran an der Personalsteuerung und der Verbesserung der Leistungen meiner Bediensteten und das kann man auch durchaus sagen ja Natürlich hat man als Unternehmen dieses Recht und damit auch vielleicht ein berechtigtes Interesse, aber aus dem wird jetzt keine Rechtsgrundlage.

00:28:46: Weil die Rechtsgrundlagen dass sie überhaupt zogen kann ich habe ein bereichtigtes interesse fehlt!

00:28:51: Ja... Ich meinte aber etwas ganz anderes nämlich die Vertragsfüllung.

00:28:56: Ja ja da kommen wir gleich

00:28:57: dazu.

00:28:57: Da sind

00:28:58: wir gekommen.

00:28:58: Ja ich bin gleich mit meinem Elaborat

00:29:01: Zu berechtigten

00:29:04: Interesse fertig, weil die Datenschutzbehörde sagt.

00:29:08: Die Rechtsgrundlage, dass sie überhaupt dieses dreihundertsechzig Grad Feedback da machen darf ist eine Betriebsvereinbarung, die fehlt und damit habe ich auch gar keine Möglichkeit mit einem berechteten Interesse dazu argumentieren.

00:29:24: Ich hab zu keiner Zeit ein BV gehabt Und damit fehlt mir die Rechtsgrundlage und das berechtigte Interesse.

00:29:30: Kann ich dann nicht aus dem Hut zaubern?

00:29:33: Ja, jetzt kommen wir zu deinem Punkt.

00:29:36: Genau!

00:29:36: Die Vertragserfüllung... ...die da nicht da war.

00:29:40: Na

00:29:40: wofür?!

00:29:42: Die zweite Argumentation war Ich habe einen Dienstvertrag mit dieser Person abgeschlossen.

00:29:50: Das heißt sie haben dann so ein bisschen zusammengefasst gesagt Wir haben ein Berechtigtesinteresse Und wir haben einen Dienstvertrag, das heißt ich habe diese zwei Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung.

00:30:02: Ja und vor allem das Feedback ist Teil des Dienstvertrages, weil es uns ... Das macht euch sonst keinen Sinn was dann natürlich sehr leicht widerlegbar war, weil das Feed back nicht bei allen Personen angewendet wurde.

00:30:14: Richtig!

00:30:14: Also das Verfahren und deswegen... Noch dazu?

00:30:17: Dann die Datenschutzbehörde gemeint hat Naja, wenn das nicht jeden betrifft dann kann das ein Teil des Vertrags sein.

00:30:23: Genau und wir hatten nur es achtzehn Betroffene insgesamt.

00:30:27: Ja und das heißt ich finde es ja auch eigenartig zu sagen, für die Erfüllung eines Dienstvertrages braucht er dreihundertsechzig Grad Feedback.

00:30:37: Das ist auch Blödsinn!

00:30:38: Also das hat ja die Datenschutzbehörde da dann auch so gesehen.

00:30:43: Zur Erfüllung eines Dienestvertrags brauche ich viele Daten aber sicher nicht die Bewertung in siebenundzwanzig Kategorien von siebzehn Personen.

00:30:50: Ja und deswegen ist auch diese Maßnahme gar nicht notwendig weil es nicht bei allen Angestellten durchgeführt worden

00:30:57: Das noch dazu.

00:30:59: Zusammengefasst kann man jetzt sagen, nämlich zur Rechtsgrundlage und das war quasi der Spruchpunkt eins da habe ich mir auch etwas herausgeschrieben was mir sehr gut gefällt eine Verarbeitung von Daten die gegen Geld in des Recht verstößt kann niemals ein berechtigtes Interesse sein und das finde ich schön Weil ich verstoße gegen geltendes Recht, indem ich Datenverarbeite für diese Betriebsvereinbarung bräuchte.

00:31:30: Also das heißt wir sind da eigentlich gar nicht im Datenschutz so tief drinnen sondern vielmehr zuerst an meinem Arbeitsrecht.

00:31:37: Ich habe keine Legitimation arbeitsrechtlich gesehen für die Verarbeitung dieser Überhaupt für die Durchführung der Maßnahme sagen wir so und aus dem Nicht-Verhanden sein Abzuleiten.

00:31:50: Ich habe aber berechtigt, das Interesse für meine Konzernsteuerung also e-kreativ.

00:31:55: Geht es nicht

00:31:55: aus?

00:31:56: Nein!

00:31:56: Aber es kann auch durchaus sein.

00:31:58: dass erleben wir auch immer wieder.

00:32:00: liebe Führungskräfte sie sind natürlich jetzt nicht persönlich gemeint aber wir erleben das doch immer wieder.

00:32:05: dass in der obersten Ebene jemand sagt aha wir brauchen eine Betriebsvereinbarung interessiert mir nicht wir probieren's ohne.

00:32:12: Es kann durchaus sein.

00:32:13: Kann passieren

00:32:14: Ja, da sind diesem Unternehmen sowohl die HE-Abteilung als auch der Datenschutz gesagt haben.

00:32:21: Freunde das geht es ja nicht und die Freunde ganz oben haben gesagt wir probieren das trotzdem.

00:32:26: Also Spruch eins war seine widerrechtliche Datenverarbeitung und der Beschwerdeführer wurde in seiner Privatsphäre verletzt.

00:32:36: Das ist einmal so festgestellt worden.

00:32:38: Damit ist er durchgedrungen, indem man gesagt also in dem bestätigt wurde es ist eine unzulässige Datenverarbeitung.

00:32:46: Spruchpunkt zwei ist ein bisschen noch unangenehmer wie ich finde?

00:32:51: Ja

00:32:51: durchaus weil

00:32:53: dann

00:32:53: am Ende des Tages herausgekommen ist dass die momentane Datenverarbeitung aufgrund dessen das wir auch keine Rechtsgrundlage haben nicht zulässig Und dementsprechend, sie von der Behörde verboten worden ist.

00:33:10: Genau das ist erst weh.

00:33:14: Einer der wenigen Fälle die wir bis jetzt hatten, wo am Ende des Tages ein Verbot der Datenverarbeitung ausgesprochen wurde.

00:33:23: Das heißt mit dem Bescheid der dann in Kraft getreten ist musste diese Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung eingestellt werden Was ich ja auch nicht verstehe, aber gut.

00:33:34: Das war dann sicher auch wieder so.

00:33:35: Schauen wir uns mal an.

00:33:37: Manchmal braucht man im Namen der Republik irgendein Wisch, wo draufsteht, das darf man nicht und dann wird es halt erst so geglaubt jedenfalls.

00:33:46: Wozu sich die Behörde da auch noch äußert?

00:33:48: Was ich auch interessant finde, weil wir jetzt nicht ganz lange erklären werden – Die Behörden müssen verhältnismässig entscheiden.

00:33:55: Sie hat einen Ermessensspielraum Und sie hat die Befugnis vorübergehend oder endgültig, die Beschränkung einer Verarbeitung zu verhängen.

00:34:06: Oder ein Verbot auszusprechen und das hat sie in diesem Fall gemacht.

00:34:10: Hätten die in der Zwischenzeit während des Verfahrenslaufes eine BV abgeschlossen, wäre die Sache ganz anders ausgegangen?

00:34:18: Weil dann hätte man gesagt ja bis zum Zeitpunkt der BV beschwerendes Ereignis, weil nicht rechtmäßige Datenverarbeitung vielleicht hätten die dann alle gelöscht werden müssen.

00:34:29: Das wissen wir nicht?

00:34:31: Wollte ich gerade auch auf das kommen!

00:34:34: Ich glaube nicht dass wir da drin herausgelesen haben ob jetzt die bisherigen Daten alle gelöst werden mussten.

00:34:40: also ich kann mich jetzt nicht erinnerndes gelesen zu haben nur dass die Verarbeitung die weitere Verarbeitungen verboten worden ist

00:34:51: bis zum Abschluss einer gültigen Betriebsvereinbarung verboten.

00:34:55: Das heißt, das ist quasi eingefroren worden, das ganze Verfahren was insofern interessant ist weil ja die Erhebung verboten war und trotzdem mussten die Daten nicht gelöscht werden?

00:35:06: Das wissen wir nicht!

00:35:07: Ja das steht nix drin.

00:35:09: Ja, ich glaube wir haben wieder mal das Längemalbreite alles erzählt was zu erzählen war.

00:35:14: Wunderbar

00:35:14: ausgeführt!

00:35:15: Es gibt viele Learnings dazu die ich natürlich wie immer auch sehr interessant finde.

00:35:19: Wir haben jetzt da Fazit und wirklich ein Fazit.

00:35:22: kein Fazits und Fazits sondern Fazit!

00:35:25: Was sind denn so deine Erkenntnisse?

00:35:27: Ja, grundsätzlich wissen wir jetzt einmal das Bewertungen personenbezogener Daten sind.

00:35:32: Sowohl subjektiv als auch von Kollegen oder von Vorgesetzten ist.

00:35:36: alle Bewertung im Rahmen eines solchen Feedbacks sind personen bezogen.

00:35:40: Genau!

00:35:41: threehundertsechzig Grad Feedback ist ein qualifizierter Personalfragebogen und möglicherweise eine menschenwürdeberührende Kontrollmaßnahme und braucht dafür eine Betriebsvereinbarung.

00:35:56: Ja, eine fehlende Betriebsvereinbarung lässt sich nicht irgendwie ersetzen.

00:36:01: Das heißt man kann keine berechtigt Interessen oder irgendwelche Vertragseffüllungen da ins Treffen führen wenn das Gesetz eben die Zustimmung des Betriebesrats zwingend verlangt.

00:36:13: Genau!

00:36:14: Eine bestehende Betriebvereinbaren gilt auch nur für ihren Inhalt.

00:36:18: Das heißt, nur weil ich schon zum Beispiel ein Tool in so einer Betriebsvereinbarung erwähne.

00:36:25: Aber die Datenkategorien, so wie hier dieses dreihundertsechzig Grad Fitbits davon nicht erfasst sind, dann habe ich keine Betriebesvereinwährung.

00:36:35: Genau und das Thema Führungskraft ist nicht gleich leitender Angestellter, Team von beispielsweise fünf Personen zu führen, muss dann das nicht gleich lautend sein dass die Person eine leitende Funktion ausführt.

00:36:54: im Sinne des Arbeitsrechts.

00:36:57: Und das ist jetzt kein Fazit, sondern heute haben wir auch noch Praxistips sowohl für Unternehmen als auch für Datenschutzbeauftragte mitgebracht.

00:37:06: Was können wir unseren Unternehmen da mitgeben?

00:37:10: Bitte vor Einführung eines Bewertungs- oder Feedbacksverfahrens immer prüfen ob man da im Sechsundneinzig-Arbeitsverfassungsgesetz drinnen sind und dann brauchen wir auf jeden Fall eine Betriebsvereinbarung.

00:37:22: Wenn Sie schon Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben, prüfen sie die Bitte dahingehend ob die tatsächlich erhobenen Datenkategorien da auch drinnen beschrieben sind.

00:37:33: Und natürlich auch entsprechende Schutzmaßnahmen immer erwägen so wie dieser Berliner Fall wenig Feedback Geber Mitspracherechter betroffenen also das ganze wirklich datenschutzfreundlich gestalten.

00:37:47: Ja und sind Sie Datenschutzbeauftragter oder Datenschuss beauftragt?

00:37:52: werden Sie bei Verarbeitungen im Personalbereich schauen, ob es da eine arbeitsrechtliche Zustimmungspflicht gibt.

00:38:00: Also diese Vorfrage einmal prüfen wie wir gehört haben aus dem Artikel eighty-eightzig oder Paragraph ninety-six Arbeitsverfassungsgesetz und grundsätzlich berechtigte Interessen nicht immer so als Auffang Datbestand verwenden insbesondere wie wir gehören haben wenn die Maßnahmen sowieso gesetzlich zustimmungspflichtig ist, wird sie das nicht ausgehen.

00:38:24: Ein schöner Fall lieber Murphy!

00:38:26: Wunderbar!

00:38:27: Hat mir gut gefallen dir hoffentlich auch?

00:38:29: Ja letztendlich wieder wie du sagst was gelernt.

00:38:32: Ja genau ja.

00:38:33: wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen wieder fürs Zuhören.

00:38:36: Wir freuen uns auch über Feedback in den sozialen Medien.

00:38:39: Wir posten ja auch ganz schön viel zu unserem Podcast und am Ende bleibt uns nur mehr zu sagen.

00:38:46: Führen Sie wieder rein, wenn es wieder heißt.

00:38:48: Mein Datenschutztheater der Podcast von meine Berater

00:39:07: Produziert das Pod Deine Podcast-Agentur.

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