#42 - ADHS im Forum, Klarname in WhatsApp
Show notes
Ein Pseudonym, ein Forumseintrag, eine WhatsApp-Nachricht mit einem breiten Grinsen-Emoji. Und am Ende eine Entscheidung, die zeigt, wie schnell aus einem anonymen Beitrag ein ganz persönlicher Fall werden kann.
Was erwartet Sie in dieser Folge?
💡 Warum ein Pseudonym manchmal deutlich weniger schützt, als man denkt, vor allem gegenüber Menschen, die man kennt
💡 Was Gesundheitsdaten datenschutzrechtlich so besonders macht, und wo dieser besondere Schutz plötzlich endet
💡 Ob es eine Rolle spielt, in welchem Tonfall sensible Informationen weitergegeben werden
💡 Warum "datenschutzrechtlich in Ordnung" nicht automatisch "moralisch unproblematisch" bedeutet
Zum Hintergrund des Falls
Eine Frau schreibt unter einem Pseudonym in einem Online-Forum über ihre ADHS-Diagnose. Ein Bekannter erkennt sie sofort, er kennt sie ja persönlich, und leitet den Link mit ihrem echten Namen an eine gemeinsame Bekannte weiter. Sie sieht darin eine klare Verletzung ihrer Privatsphäre. Die österreichische Datenschutzbehörde musste entscheiden, wer hier eigentlich im Recht ist.
Für wen ist diese Folge spannend?
🎯 Für alle, die einem Pseudonym im Internet blind vertrauen
🎯 Wer beruflich oder privat mit sensiblen Gesundheitsinformationen zu tun hat, sollte diesen Fall kennen
🎯 Datenschutzinteressierte, die genauer wissen wollen, was "öffentlich gemacht" rechtlich eigentlich bedeutet
🎯 Und alle, die denken: „Ist doch nur unter Freunden weitergeleitet worden, was soll da schon sein?" 😉
Unser Fazit
Wo die Grenze zwischen einem Pseudonym und echter Anonymität verläuft, und wo die eigene Kontrolle über einmal Preisgegebenes endet, das entscheidet am Ende oft eine einzige Frage.
🎙️ Jetzt reinhören in Folge 42 von
DSGVOMG – Mein Datenschutztheater
Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).
Show transcript
00:00:06:
00:00:18: Willkommen zurück, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer zu einer neuen Folge von Mein Datenschutztheater, dem Podcast von MeineBerater.
00:00:27: Und auch wie immer Gott sei Dank.
00:00:29: Herzlich willkommen, liebe Birgit!
00:00:31: Servus lieber Murphy.
00:00:32: Schön, dass wir heute wieder da im Studio sind und die zweiundvierzigste Folge schon aufnehmen.
00:00:37: das finde ich schon sehr beeindruckend was wir da schon alles so produziert haben.
00:00:43: Und natürlich, liebe Zuhörerinnen und liebe Zuhörer, haben wir auch heute wieder einen sehr interessanten Fall mitgebracht und der Titel ist noch ein bisschen nebulös und er lautet ADHS im Forum, Klarname in WhatsApp.
00:00:58: Ja, WhatsApp da... Schüttelt es
00:01:00: dich?
00:01:01: Ja, das will man gleich heute, wo es warm ist!
00:01:04: Wir haben diesen Fall für Sie vorbereitet weil's darum geht.
00:01:08: So ganz allgemein, was sind denn veröffentlichte Daten?
00:01:13: Das ist immer wieder eine Frage wo man schwarz-weiß diskutieren kann.
00:01:17: Auch
00:01:18: was ich dann damit machen darf!
00:01:19: Ja
00:01:19: genau und es geht wiederum um einen Fall der vor der österreichischen Datenschutzbehörde abgeführt wurde eine Hubert gegen einen Franz.
00:01:30: und nachdem das so in diesem Bescheid entsteht
00:01:34: Dürfen wir das auch lesen?
00:01:34: Wir dürfen es auch vorlesen und in unserem Podcast verwenden.
00:01:37: Und das passt wunderbar zu Informationen in einem Forum, und dann Verwendung dieser Daten.
00:01:43: Obwohl das anonym war, wie wir wissen in diesem Forum, also das hätte jetzt, wenn eine oder einer von uns das gelesen hätten, hätte man mit den Informationen gar nichts anfangen können.
00:01:53: Nein
00:01:53: so weit waren wir nicht!
00:01:54: Ja aber...
00:01:56: Ich wollte Sie erst einmal sagen,
00:01:59: was der Fall ist.
00:01:59: Ja,
00:01:59: ich sage, was das Fall ist!
00:02:01: Und zwar die Beschwerdeführerin hat in diesem Fall in einem Forum unter einen Pseudonym über ihre ADHS-Diagnose geschrieben und der Beschwerdegegner hat das gelesen und hat diesen Forumseintrag per WhatsApp an eine gemeinsame Bekannte weitergeleitet und hat das Pseudaonym mit einem Klarnamen verknüpft.
00:02:23: Und die Beschwerdeführerin hat darin eine Verletzung ihres Rechts auf Geheimhaltung gesehen, weil sie meint dass damit Gesundheitsdaten nämlich ihre Gesundheitsdaten einem Dritten gegenüber offengelegt wurden.
00:02:38: Das schauen wir uns genauer an.
00:02:39: Genau
00:02:39: sehr spannend.
00:02:40: und da kommen jetzt zurück wenn jemand das anonym macht über ein Forum und ein bekannter dann das mit dem echten Namen weiter schickt, sind wir jetzt bei den Punkt, wo man sagen kann, das war ein harmloser Eintrag quasi aus dem wie jetzt einen Datenschutzvorfall plötzlich.
00:03:01: Ja und die Datenschutzbehörde hat sich das anschauen müssen und wir uns damit auch beschäftigen.
00:03:06: und wie ich finde ist dass eine wirklich ... es hat einen sehr interessanten Verlauf genommen sozusagen so.
00:03:12: Ich erzähle ein bisschen genaueres zum Sachverhalt und zwar die Beschwerdeführerin hat auf einer Webseite die von einer Zeitung offensichtlich betrieben wird ein Forum eröffnet und diesem Forum hat sie auch eine Bezeichnung gegeben, dass wieder einmal diese Bezeichnung wurde von der Behörde aus pseudonymisierungsgründen entfernt.
00:03:34: Auf jeden Fall hat die Bezeichlung die Wörter Erkrankungen und ADHS beinhaltet.
00:03:42: Der Beschwerdegegner und die Beschwerdeführerin kannten sich offenbar von früher – er ist ihr Follower Und es war ihm bewusst, dass hinter dem Pseudonym unter dem sie geschrieben hat nämlich Hubertabunkte-Bunkte, das wohl nur die Beschwerdeführerin sein kann.
00:04:01: Und nachdem er ihr Follower ist wurde ihm dieser Forumseintrag auch mit ihrem Pseudo-Nym angezeigt.
00:04:10: Ich finde es ja auch sehr interessant, dass das Abseudonyme ist.
00:04:15: Bei der Auswahl der Abseidonyme an dieser Stelle sei gesagt,
00:04:20: achten
00:04:21: Sie darauf, dass sie ihre eigenen Namen nicht mit einbacken!
00:04:27: Und die Datenschutzbehörde hat dann halt das natürlich recherchiert und hat gesagt, also es war einerseits eine armzügige Recherche auf der Webseite dieser Zeitung.
00:04:37: Sie hat auch Screenshots bekommen und der beschwerte Gegner, ich spoilere, hat das auch gar nicht irgendwie abgestritten dass er diesen Screenshot nicht gemacht hätte oder weitergeleitet hätte was ihr ganz interessant findet Was aus dem ganzen Text, den wir da zur Vorbereitung hatten, nicht hervorgeht.
00:05:02: Woher wusste die Hubertaa?
00:05:05: Dass ihr Follower
00:05:07: das
00:05:07: weitergeleitet hat.
00:05:08: Vielleicht
00:05:09: hat
00:05:10: die Person an die es weitergelegt worden ist, der Huberta des erzählt.
00:05:15: Ja oder es könnte sein, dass diese Person dann die Huberta anschreibt oder anruft und irgendetwas sagt.
00:05:22: Mah du Arme, ich habe gelesen du leidest an ADHS.
00:05:26: Und so hat sie vielleicht herausgefunden dass ein Follower den Sie kennt diese Informationen weitergeleitet hat.
00:05:33: also wir
00:05:33: wissen nicht
00:05:35: warum die Huberta dann plötzlich wusste das dieser ihr Forumseintrag bei der Screenshot dann diese Bekannte weiter gegeben wurde Und zwar, das war im letzten Herbst.
00:05:45: Da hat der Beschwerdegegner eine WhatsApp Nachricht mit einem Inhalt an eine gemeinsame Bekannte versendet und die Nachricht war... Die Hubert da hat eine ADHS Diagnose bekommen Fragezeichen und ein bestimmtes Smiley, das mir nichts sagt, zusammen mit dem Link zum Verfahrens gegenständlichen Forumseintrag.
00:06:10: Ja, und diesen Screenshot dieser Nachricht hat die Beschwerdeführerin dann vorgelegt.
00:06:17: Es ist kaum nicht anders sein als dass die Empfängerin dieser Nachrichten da Huberta das Game hat und der Beschwerde-Gegner hat das auch alles nicht bestritten.
00:06:27: Also es ist nicht darum gegangen, dass er gesagt hat naja ich war das ne?
00:06:30: Ich habe das nicht gemacht sondern ähm ... Das Sachverhalt war völlig unstrittig!
00:06:35: Es war klar... Der Beschwerdegegner hat eine Bekannte weitergeschickt und die Hubert hat davon erfahren.
00:06:43: Und insgesamt bei der behördlichen Untersuchung ist es auch ganz wichtig, dass der Prüfumfang nur diese Weiterleitung war?
00:06:52: Ja!
00:06:52: Genau.
00:06:54: Also nicht das Vorraum, nichts anderes sondern das war da... Da sind wir wieder bei des Pulskehren... Die Weiterleitungen von diesem Screenshot.
00:07:05: Das war das, womit sich jetzt dann die Behörde auseinandergesetzt hat.
00:07:09: Genau, und die Behörde hat sich nicht angeschaut ob das vorum ordnungsgemäß betrieben wird, ob die Zeitung eine gescheite Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite veröffentlicht oder so, nix!
00:07:21: Es ging wirklich nur darum.
00:07:23: diese Dame, die Hubert da hat sich ja darüber beschwert dass diese Informationen weiter geleitet wurden.
00:07:29: damit sind sensible Daten offengelegt worden und darüber hat sie sich beschwert.
00:07:33: und nur das prüft die Behörde
00:07:36: Und du wirst jetzt uns erklären, was Informationen genau sind in dem Zusammenhang.
00:07:41: Ungefähr!
00:07:42: Also ich habe in einer der letzten Folgen mich ja schon einmal darüber ein bisschen ausgelassen, was alles zu den personenbezogenen Daten gehören.
00:07:49: Das wiederhole ich nicht liebe Damen und Herren, aber das Begriff der Information nach Artikel vier des GVO ist auch weit zu verstehen.
00:08:00: Da fallen auch darunter.
00:08:02: Im Kontext verwendet die persönlichen Informationen, ja gut das sind die personenbezogenen Daten kann man sagen im engeren Sinn aber auch äußere Merkmale wie Geschlecht, Augenfarbegröße und Gewicht oder innere Zustände.
00:08:17: Ja
00:08:17: sehr spannend!
00:08:18: Meinungen Motive Wünsche Überzeugungen und Werturteile zusätzlich auch sachliche Informationen wie etwa Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, Kommunikations- und Vertragsbeziehungen und alles sonstigen Beziehungen der betroffenen Person zu dritten in ihrer Umwelt.
00:08:37: Abschließend noch Wirtschaftsdaten!
00:08:41: Und ich muss glaube ich in unserer Beratungslinie ein bisschen was ändern weil bis jetzt habe ich immer gesagt persönlichen Informationen fallen nicht unter den Datenschutz so wie Mein Lieblingslied ist, ich war noch niemals in New York.
00:08:54: Bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher?
00:08:55: Also werde ich es so nicht mehr sagen.
00:08:57: Meinungen, Motive, Wünsche, Überzeugung und Werturteile.
00:09:00: Jetzt kann man mich natürlich danach bewerten ob man da irgendein Mögen soll oder nicht.
00:09:04: Aber um das meine ich gar nicht witzig.
00:09:08: Früher gerne witzigt bin aber wir werden das so...
00:09:11: Wir werden's weiterfassen.
00:09:13: Das sind Begriffe.
00:09:14: Ja genau!
00:09:16: Und dass immer wieder wenn man zurückkommt identifizierbar Sehen wir ja schon, mit solchen Daten vielleicht.
00:09:23: Also unter
00:09:24: anderem nicht nur aber unteranderem.
00:09:27: Ja und das nächste ist natürlich dass In diesem Fall war davon auszugehen und davon ist natürlich auch die Behörde dann ausgegangen, dass durch die Veröffentlichung des Forum-Eintrags unter dem Profil namens Hubertas wo noch dazu Geschlechtalter und Diagnose angegeben war für den Beschwerdegegner sofort klar war, das ist DIE Huberta.
00:09:54: Die kenne da bin ich Follower ganz klar die kann ich identifizieren Und damit, nachdem der Follower unterreicht ein Einziger die Huberta identifizieren konnte.
00:10:08: Damit waren das dann natürlich personenbezogene Daten in einem veröffentlichen Forumseintrag.
00:10:15: Also kann man auch sagen, die Anonymität hängt vom Empfänger ab?
00:10:19: Ja, für
00:10:20: uns ist sie anonym, die Person aber nur für uns.
00:10:24: und das finde ich, das ist der Pudels Kern an dieser Folge.
00:10:30: Wann bleibt was anonym und ab wann ist die Anonymität aufgehoben?
00:10:36: Weil normalerweise sagt man ja veröffentlichte Daten, da denkt man sich dann es muss einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.
00:10:43: Ja eh das heißt ein Online-Forum kann eine breite Öffentlichkeitszugänglichkeit sein.
00:10:48: Wir wissen ja nicht welche Zeitung das war, welche Webseite.
00:10:51: gibt's da viele Besucher, gibt's hier wenige Besucher?
00:10:54: und das geht alles gar nicht
00:10:56: Genau.
00:10:56: wir haben auch die Frage die uns Wir uns stellen, dass ein Pseudonym in Wahrheit nur vor Leuten aus dem eigenen Umfeld schützt.
00:11:05: Ich bin der Meinung das dieses Pseuda-Nömen einfach für den ganzen Fall falsch ist.
00:11:09: Weil ein Psauda- Nöme, das mit dem Vornamen der betreffenden Person beginnt, ist für mich kein Psauta-Nümmen mehr.
00:11:15: Ja?
00:11:15: Echtes Psauga-Nüm ist etwas wie zum Beispiel einen Schlüssel, irgendein sechstelliger Code, den niemand entschlüsseln kann so schnell ohne eine Liste dazu.
00:11:27: Das ist für mich schon sehr, sehr ein sehr schwaches Pseudonym.
00:11:31: Ja es ist ja ganz in Wahrheit.
00:11:34: also man kann schon sagen gegenüber einem fremden kann dieses Pseudo Nym gut schützen.
00:11:40: ich könnte mich jetzt zum Beispiel in einem Vorraum auch Franz nennen.
00:11:44: Wüsste niemand dass ich das bin nicht einmal du?
00:11:47: Nein!
00:11:47: Das wäre jetzt keine Bezeichnung wie du mir gibst.
00:11:50: Franz mag Jonas Kaufmann dann würde ich sagen den Franz kenne vielleicht
00:11:55: Vielleicht, wenn das Pseudonym Hasimagionas kommt, dann wäre ganz klar wer es ist und dass wir nicht nur meinem lieben Mann klaren.
00:12:04: Das könnte sogar der Familie klar sein weil sie unsere Kostennamen kennen und unsere Vorleben.
00:12:10: da haben wir aber glaube ich fertig.
00:12:12: also dann würde uns niemand mehr können.
00:12:13: aber das heißt ein pseudonym kann vor fremden gut schützen aber nicht vorbekannten.
00:12:19: ja und dieses identifizierbar ist immer im Verhältnis zum konkreten Empfänger zu prüfen.
00:12:26: Und das finde ich ja so schön an diesem Fall, also
00:12:28: d.h.,
00:12:29: veröffentlicht – ja na pseudonym?
00:12:32: Ja nein!
00:12:33: Die Öffentlichkeit ist auch da dann so schön beschrieben, dass sie nicht tausende Menschen sind sondern öffentlich heißt er mal grundsätzlich frei im Internet verfügbar oder halt in den Medien.
00:12:48: Und veröffentlicht heißt auch noch, die betroffene Person nämlich selbst muss die Daten offensichtlich durch einen eigenen Willensakt und der muss auch noch bewusst gesetzt werden öffentlich gemacht haben.
00:13:04: Da gibt es natürlich ganz harmlose Beispiele, Pressemitteilungen oder Interviews von Betroffenen in Medien.
00:13:13: Klar, also der ST ist der Öffentlichkeit zukommen soll.
00:13:17: Das ist ja auch die Absicht dahinter.
00:13:20: Trotzdem sehr juristisch.
00:13:22: es kommt immer drauf an natürlich auf den Einzelfall und beim Einzelfallen muss man dann sagen wenn eine betroffene Person in diesem Fall auch die sensiblen Daten offensichtlich durch einen eigenen bewussten Akt veröffentlicht hat Ja dann werden daraus veröffentlichte Daten unterliegen nicht so mehr dann dem Schutz der DSGVO, als wären sie nicht veröffentlicht.
00:13:48: Und das ist unabhängig welche Art von Daten das sind?
00:13:52: Genau!
00:13:52: Das ist der zweite, der kleine Kern vom Pudel, weil auch...
00:13:56: Der
00:13:57: Pudl vom Kleinen Kern!
00:14:01: Ja!
00:14:01: Das Gesundheitsdatum ist dann auch nicht mehr insofern relevant, weil ja auch das bewusst veröffentlich wurde – in unserem Fall.
00:14:11: Ein bewusster Willensakt.
00:14:13: Und da gibt es so einen ganz lustigen Satz, ein Post in einem offen zugänglichen Forum... ist eine klare Entäußerung in der Öffentlichkeit.
00:14:23: Das kann nur ein Juristen eingefallen sein?
00:14:24: Eindeutig.
00:14:25: Ja, das heißt, dass Schutz der personenbezogenen Daten auch den sensiblen Daten, wo ihr ADHS als Diagnose ja völlig klar im Gesundheitsdatum und damit grundsätzlich auch streng geschützt, aber dieser Schutz des sensibleren Daten endet natürlich dort, wo man sich selbst aktiv preisgibt.
00:14:43: würde jetzt über mich jemand eine Diagnosis in einem Forum schreiben dann habe ich nicht diesen Willensakt gesetzt.
00:14:49: Schlechte
00:14:50: Idee dann!
00:14:51: Ja, schlechte Idee wenn ich draufkomme.
00:14:52: dank mir auch die Gott.
00:14:54: aber das ist kein Willens-Akt den ich gesetzt habe.
00:14:57: aber sobald ich selbst die betroffene Person bin und wo reinschreiben als Diagnose weiß ich nicht was Kopf oder sonstiges dann ist nicht mehr so viel Schutz da alles wenn es wer anderer gemacht hat.
00:15:11: Der Schwanz des Buddelskerns ist dann, man kann sagen, weil öffentlich was postet muss sogar mit der Weiterverbreitung rechnen.
00:15:20: Weil das ist ja logisch!
00:15:21: Wenn etwas veröffentlicht wird, dann ist es ja nicht eingeschränkt eben öffentlich und damit ist die Weiterverarbeitung und weiter Verwendung quasi klar.
00:15:34: Mit der muss man rechnen.
00:15:36: Also das muss ja jetzt nicht sein, dass irgendwer was öfter dann wirklich weiter leitet oder jemand anderen zukommen lässt.
00:15:43: aber wenn eine Information wie diese Gesundheitsdaten ebenso veröffentlicht wurden Dann greift dieses Verarbeitungsverbot da Sematikli neun drinnen steht Nicht mehr
00:15:55: genau
00:15:56: Ja.
00:15:57: Und die Datenschutzbehörde hat das so länger beschrieben und kam dann zum Schluss dass die Weitergabe dieser ADHE-Information datenschutzrechtlich nicht angreifbar ist, weil die Beschwerdeführerin ihre Diagnose durch ihren eigenen Forumseintrag bereits selbst öffentlich gemacht hat und damit entfällt der besondere Schutz für Gesundheitsdaten.
00:16:21: Wie du richtig sagst Datenschutz.
00:16:23: rechtlich ist es damit erledigt was wird jetzt nicht weiter verfolgen werden.
00:16:27: aber was trotzdem ein Fall sein kann ist das andere Rechtsgebiete betroffen sind.
00:16:32: Ja, Rufschädigung oder ich weiß ja nicht was da alles sonst noch gibt.
00:16:35: Ich kenne mich auch nicht in jedem Rechtsgebiet aus.
00:16:37: Das wäre ganz unmöglich sich überall auszukennen das massen wir uns auch nicht an aber datenschutzrechtlich ist daraus ein Abweiser geworden sozusagen.
00:16:47: Die Datenschutzbehörde hat gesagt liebe Hubertas sie haben das selbst veröffentlicht in einem Forum.
00:16:54: Hubert ist halt kein pseudonym des vor jedem Schütz, sondern der Bekannte hat es gewusst.
00:16:58: Vor allem ist Hubert jetzt nicht ein breit gestreuter
00:17:02: Lisa
00:17:02: und etc.
00:17:03: Name, aber Hubert soll keine persönliche Keine außer dieser.
00:17:09: Ich kenne eine!
00:17:11: Und ich glaube, der häufigste Mädchen Name derzeit ist Emma.
00:17:14: Also wenn man unter Emma etwas veröffentlicht dann wird es vielleicht schwer mit der Zuweisung und Zuordnung.
00:17:19: aber in diesem Fall nachdem der Follower sie gekannt hat durfte er das eben auch weiterleiten an eine Bekannte.
00:17:26: Ja schöner Fall!
00:17:28: Was haben wir denn für einen?
00:17:29: Wir haben bald schon ein Fazit oder jetzt schon beginnen wir mit dem Fazit.
00:17:35: also die Identifizierbarkeit ist relativ.
00:17:38: Das heißt ein Datum kann schon auch Personen bezogen sein, wenn ein einzelner Tritter und das Rechtebenen das Pludonium erkennen kann.
00:17:47: Und dementsprechend je näher der Kreis ist also bekannte Verwandte
00:17:51: usw.,
00:17:52: muss man den Kontext da immer einordnen und schauen dass das einen Schutz bietet dieses Pludonnium, das man verwendet.
00:17:59: Genau!
00:17:59: Das heißt diese Identifizierbarkeit hängt davon ab wer ist der Empfänger oder dem Empfängerkreis?
00:18:05: Und wenn ich dort erkannt werde dann habe ich etwas veröffentlicht.
00:18:10: Gesundheitsdaten sind natürlich besonders geschützt, aber auch nicht absolut.
00:18:15: Wenn ich selber durch einen wissendlichen Akt, den ich selbst setze, gesundheitsdaten Veröffentliche dann sind sie eben nicht mehr absolut geschützten und auch nicht besonders.
00:18:27: Ja und der letzte Punkt nach dem Bewusstenwillen sagt es die das Faktum, dass der Datenschutz natürlich insgesamt nicht der einzige Maßstab ist.
00:18:36: Nur für uns weil wir hier einen Datenschuss-Podcast haben.
00:18:39: Weil wir Datenschützer sind?
00:18:40: Genau!
00:18:41: Also andere Rechtsgebiete wie Persönlichkeitsschutz
00:18:43: etc.,
00:18:44: das spielt sich dann natürlich nicht vor der Datenschutzbehörde ab und das hat sie auch nicht weiter aufgegriffen.
00:18:52: Schöner Fall,
00:18:54: kurzer
00:18:54: Fall dieses Mal obwohl es mein Fall war.
00:18:57: So ist es.
00:18:58: Du hast Filter
00:18:58: ausgemacht.
00:18:59: Ich habe viel mehr daraus gemacht als wir mit gehabt haben, oder?
00:19:03: Ja.
00:19:04: Danke lieber Murphy!
00:19:05: Danke liebe Zuhörerinnen und Zuhäurer!
00:19:07: Mir bleibt nur mehr eins zu sagen.
00:19:09: Hören Sie wieder rein wenn es auch das nächste Mal heißt...
00:19:13: Mein Tag ist schon sehr hart auf der Podcast von meine Berater
00:19:32: Produziert Das Pod Deiner Podcast-Agentur.
New comment