#41 - Handschriftliche Therapienotizen - Offenlegung, ja oder nein?
Show notes
Ein Notizblock in der Schublade fühlt sich an wie ein rechtsfreier Raum. Was handschriftlich notiert ist, muss man doch niemandem offenlegen, oder? Ein österreichischer Therapieverein ging genau davon aus. In dieser Folge stellen wir diese Annahme auf die Probe.
Was erwartet Sie in dieser Folge?
💡 Ob ein Kugelschreiber die DSGVO austrickst oder ob Papier am Ende genauso zählt wie jede Datenbank
💡 Woraus eine vollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO wirklich besteht und an welcher Hälfte die meisten scheitern
💡 Wie eine E-Mail voller guter Wünsche zur Rechtsverletzung wird
💡 Warum Schweigen gegenüber der Behörde das Gegenteil von Deckung ist
Zum Hintergrund des Falls
Ein ehemaliger Klient eines Therapievereins möchte wissen, was über ihn gespeichert ist. Alles, wie es Art. 15 der DSGVO vorsieht. Die Antwort kommt freundlich, knapp und mit besten Wünschen für die Gesundheit. Nur: Ist freundlich auch vollständig? Und was ist eigentlich mit den handschriftlichen Notizen des Therapeuten? Und dann meldet sich die Behörde. Zweimal. Und bekommt: nichts. Was folgt, ist eine Lektion darüber, wie man aus einer kleinen Anfrage einen Bescheid mit Vier-Wochen-Frist macht.
Für wen ist diese Folge spannend?
🎯 Für alle, die Auskunftsanfragen beantworten und dabei nichts übersehen wollen
🎯 Für Praxen, Vereine und alle, deren Wissen auch auf Papier und in Karteien steckt
🎯 Für jeden, der überzeugt ist: „Was handschriftlich ist, geht niemanden etwas an" 😉
🎯 Für alle, die einmal in Ruhe verstehen wollen, wozu die ganzen Zusatzangaben in einer Auskunft eigentlich da sind
Unser Fazit
Handschrift ist kein Schlupfloch. Eine halbe Auskunft ist keine. Und wer der Behörde nicht antwortet, beantwortet die Frage trotzdem, nur zu seinen Ungunsten.
🎙️ Jetzt reinhören in Folge 41 von
DSGVOMG – Mein Datenschutztheater
Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).
Show transcript
00:00:06: Willkommen zu Folge forty-one von Mein Datenschutztheater,
00:00:23: dem Podcast von meine Berater.
00:00:28: Ja das ist sehr cool!
00:00:29: Servus lieber Mörfe ich brauche da nur hinüberschauen zu meinem liebsten Geschäfts- und Ehepartner.
00:00:35: Servus liebe Bibiergit
00:00:36: Und der weiß eigentlich gleich was ich will dass er sagt oder vervollständigt meinen Satz, so kann man sagen.
00:00:41: Man kann sagen, dass die heutige Folge dreht sich um ein Thema nämlich um handschriftliche Therapienotizen und die Frage dazu Offenlegung ja-oder nein.
00:00:50: Genau!
00:00:51: Und nachdem es dein Fall ist Mörfe und ich wieder weniger sprechen werde hoffentlich...
00:00:56: Versuche weniger zu sprechen?
00:00:57: Du?
00:00:59: Nein.
00:00:59: Doch.
00:01:01: Wieso hast du dir den ausgesucht?
00:01:05: A. sehr cool ist, B. um handschriftliche Notizen geht wo manche nicht wissen was du ich mit denen vor allem bei Auskunft oder Nicht und das ein wirklich interessanter Fall ist den wir jetzt näher beleuchten werden.
00:01:17: Genau!
00:01:18: Und Ich glaube er beantwortet auch einige Fragen die uns immer wieder von Kunden gestellt werden nämlich was du mir jetzt mit dem ganzen Papierwerk dass wir es über Jahre gesammelt haben wo sich zum Beispiel auch Kunden oder Kundinendaten drinnen befinden.
00:01:33: diese Antworten bekommen Sie heute.
00:01:36: Liebe Damen und liebe Herren, wir begrüßen Sie selbstverständlich ganz herzlich wieder!
00:01:40: Und freuen uns sehr, dass Sie sich uns wieder
00:01:43: anhören.
00:01:44: Genau.
00:01:45: Damit starten wir gleich zu dem neuen Fall der Fall eines Kländens, eines Therapievereins, der wie gesagt sich um handschriftliche Notizen handelt und zwar darum konkret das eine Auskunft eingefordert wurde und diese handschriftlichen Notizen nicht beantwortet oder nicht beauskunftet worden sind.
00:02:08: Das ist der große Aufhänger, unter dem wir das Ganze uns anschauen werden.
00:02:13: Und jetzt werden Sie sich vielleicht denken, mein Gott die zwei haben eh schon so oft über das Auskunftsrecht und über die Bedroffene richtig geredet?
00:02:19: Ja schon!
00:02:21: Aber kein Fall gleich dem anderen.
00:02:23: ganz juristisch.
00:02:24: es kommt immer darauf an und in diesem Fall ist es auch so interessant was die Datenschutzbehörde dazu manchen Themen sagt Und deshalb haben wir diesen Fall mitgebracht.
00:02:34: So ist es, ja der Reiz liegt wie wir dann hören werden so in einem Art Schlupfloch eben auch mit dem Bezug auf das Wort anschriftlich und auf Strukturen – auch dass er angetisert an dieser Stelle – und auch darum, dass dieser Verein jetzt sozusagen nicht ganz vorbildlich gehandelt hat, wie er dann mit dieser Anfrage da umgegangen ist.
00:02:58: hätte er vorbildlich gehandelt werden, wir zwei nicht im Studium und vorher hätt sich auch die Datenschutzbehörde mit diesem Fall nicht beschäftigt.
00:03:06: Das darf ich an dieser Stelle sagen.
00:03:08: es ist ein Fall der vor der österreichischen Datenschutzbehördes stattgefunden hat Und Sie wissen ja Wir zwar Patrioten freuen uns immer wenn unsere datenschutzbeherde was veröffentlicht.
00:03:19: Kaum lesen wir was sind wir auch schon in Podcaststudio damit
00:03:22: Sturzi Gott sei Dank regelmäßig und wir werden von Tag zu Tag schlauer zu hören hoffentlich auch.
00:03:29: Ja, warum geht es eben Verletzung auf das Recht?
00:03:32: Auf Auskunft der Beschwerdegegner hat keine ausreichende Stellungnahme abgeliefert und wurde sogar zweimal aufgefordert von der Datenschutzbehörde.
00:03:41: Das zu tun ist aber so.
00:03:43: wie soll man sagen?
00:03:45: er hat geschwiegen.
00:03:46: Er hat obwohl das klar evident war, nämlich mit einem sogenannten Rückschein.
00:03:51: Das finde ich sehr lustig, dass das erwähnt worden ist im Urteil.
00:03:53: Dass es überhaupt noch
00:03:54: gibt?
00:03:54: Ja zwei Rückscheine sogar!
00:03:56: Also er wurde aufgefordert Auskunft und Stellung zu nehmen und hat das gefließendlich übersehen.
00:04:02: Sie erinnert mich an einen anderen Falt, den wir schon einmal hatten, wo auch jemand das überhaupt nicht wollte also mit der Datenschutzbehörde da in Austausch zu gehen und geschwiegen hat.
00:04:15: Ja und das Interessante ist, dass steht ja sogar in der TSGVO.
00:04:19: Dass man zusammenarbeiten muss... gibt es einen eigenen Artikel?
00:04:22: Ja.
00:04:23: Die Nummer... Einenunddreißig.
00:04:24: Genau,
00:04:25: die Nummer eindreißige!
00:04:26: Also
00:04:26: ich muss an dieser Stelle immer sagen Ich bin hier nicht der Jurist.
00:04:29: Nein du weißt
00:04:29: jetzt auch was da.
00:04:30: Ich schaue
00:04:30: immer nach.
00:04:31: Genau.
00:04:32: Ich weiß das nicht auswendig.
00:04:34: Ich schaue auch immer nach, weil ich weiß nur ein paar auswendig den hätte ich nicht gewusst.
00:04:39: Aber natürlich Sie wissen das lieber Damen und Lieber Herren wenn man von einer Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert wird wurscht ob die DeskvO da im Hintergrund wirkt oder nicht.
00:04:48: Man muss schon eine Stellungnahmen abgeben.
00:04:51: Es gibt zwar Möglichkeiten entweder man kriegt dann eine Strafe wegen Nichtmitwirkungen hatten wir auch schon solche Fälle oder und das ist hier passiert, der Fall wird halt dann ohne Mitwirkung des Beschwerdegegners zu Ende geführt.
00:05:06: Was dann heißt?
00:05:07: Wo man sich auch vorstellen kann, wer da ein Vorteil hat.
00:05:11: Genau!
00:05:11: Nicht der, der geschwiegen hat.
00:05:13: Ja genau.
00:05:15: Dieses Ich schweige lieber bevor ich mich selbst belaste – das ist eine sehr gute Idee.
00:05:20: aber natürlich in diesem Fall kann man auch klar sagen Da verpflichtete zur Auskunft, der Verantwortliche hat das nicht rechtskonform gemacht und er hätte aber trotzdem die Möglichkeit gehabt, das richtig zu machen während dieses Verfahren lief.
00:05:38: Aber so hat er geschwiegen und so haben wir einen schönen Fall
00:05:43: und können auch ein paar Auszüge bringen, wie so diese Mails ausgeschaut haben also der Mailverkehr.
00:05:48: Und der war insofern sehr ausführlich weil der Beschwerdeführer hat ganz ordnungsgemäß den Artikel fünfzehn sogar erwähnt da DSGV und er sucht um vollständige Auskunft über alle seine Daten insbesondere zu konkret verarbeiteten personenbezogenen Daten aktuell und früher Verarbeitungssägen-Datenkategorien
00:06:09: usw.,
00:06:10: wirklich ... vorbildlich mit oder ohne KI erstellt.
00:06:15: Ich glaube,
00:06:15: mit KI!
00:06:16: Wir sehen das ganz häufig in letzter Zeit wenn wir unsere Kunden dabei unterstützen... Auskunftsbegehren zu erfüllen.
00:06:22: Das ist immer die gleiche KI, die den gleichen Mustertext
00:06:25: anliefert?
00:06:26: Oder es gibt einen Muster-Text der irgendwo veröffentlicht wurde?
00:06:28: Ja, der ist auch richtig.
00:06:30: also da steht jetzt kein Blödsinn drin.
00:06:32: Und zusätzlich wurden noch Auskünfte angefordert von einem bestimmten Herrn der zuständig war für diese Behandlung?
00:06:42: Ja, ich glaube wir haben vergessen zu sagen.
00:06:44: Der Verein, also der Beschwerdegegner ist der Betreiber eines Therapiezentrums für
00:06:50: psychosomatische Erkrankungen.
00:06:52: Genau!
00:06:52: Also es geht um Gesundheitsdaten.
00:06:55: und da Beschwerdeführer wollte halt einfach wissen, was ist denn da so verarbeitet worden.
00:07:01: Und offensichtlich hat er es auf vielleicht zwei Therapeuten besonders abgesehen gehabt – das wies man nicht!
00:07:07: Die hat ja jedenfalls namentlich erwähnt, dass wir Nettiker iggenmacht haben, weil er wissen wollte, was um genau die zwar herrn, nämlich der Theodor und der Josef aufgezeichnet.
00:07:18: Fudo, das haben wir schon fast bei der Folge forty-two, da haben wir zwei Namen genannt Aber das ist ein Ausflug.
00:07:23: Das
00:07:23: steht in den Bescheid drinnen, also ich darf das sagen!
00:07:26: Ja
00:07:27: gut, ich tisere schon zwei an vierzehn.
00:07:29: Okay schauen wir uns lieber an was der Obmann dieses Vereins als Antwort geschrieben hat.
00:07:35: Teil eins war ja auch sehr insuffenausführlich.
00:07:38: es war im PDF angehängt an Daten die erhoben worden sind.
00:07:41: Es wird verwiesen auf die Medikamentenliste die verarbeitet wurde von welchem Arzt diese Daten stammen.
00:07:48: Und dann, ich huste schon hinein.
00:07:51: Es besteht dann keine geplante Speichertauer!
00:07:54: Da höstle ich schon wenn ich das lese, wenn wir gleich darauf zu sprechen kommen auch rum und dann ist noch zusätzlich drin.
00:08:01: Ich müsste fast wieder husten dass Daten handschriftlich festgehalten und nicht elektronisch verarbeitet wurden Sinn und deswegen offensichtlich die Meinung war Das braucht man da jetzt nicht in dieses Auskunftsbegehren mit aufzunehmen.
00:08:16: Und weiter steht dann, dass der Beschwerde Führer gerne per Post oder E-Mail das erhalten kann.
00:08:25: Es wird auch gehofft, dass es ihm gut geht und alles Gute weiterhin gewünscht also sehr freundlich insgesamt beantwortet und ich glaube gehofft, dass dann nichts mehr passiert.
00:08:35: Ja, Freundlichkeit ersetzt halt keine rechtskonformen Inhalte.
00:08:39: darf ich da noch kurz darauf eingehen auf diesen Text, diesem Antworttext.
00:08:45: es besteht keine geplante Speichertauer.
00:08:49: das finde ja mal grundsätzlich unglaublich lustig von der Formulierung.
00:08:53: und dann schreibt er nochmal wir weisen darauf hin, dass wir keine Verpflichtung haben ihre Daten weiterauf zu bewahren
00:09:02: Und zusätzlich auf Wunsch können wir sie jederzeit löschen.
00:09:06: Ja,
00:09:06: das kann
00:09:07: auch nicht stimmen.
00:09:08: Stimmen viele Dinge
00:09:08: nicht?
00:09:09: Na weil es ist eine Therapiezentrum also das heißt wahrscheinlich etwas Krankenanstaltsartiges.
00:09:15: da gibt's Gesetze und Aufbewahrungspflichten weil ich muss ja die einen Behandlungsplan und Behandlungen die durchgeführt wurden dokumentieren und das aufbewahren als er dass man das einfach löschen könnte.
00:09:28: was ist?
00:09:28: der Patient wünscht es kann sich ausschließen.
00:09:31: Also man liest aus diesem Weg wirklich heraus Es gibt Handlungsbedarf.
00:09:38: Und was ich auch ganz besonders lustig finde, mitten drin steht... Also er sagt ja das von dem einen Therapeuten die Daten erhoben wurden und die handschriftlich festgehalten wurden.
00:09:49: und dann steht wir können sie gerne per Post oder mailern sich senden Ja was heißt es jetzt?
00:09:55: Hau wie jetzt die Daten handschriftlich!
00:09:59: Ich kann Sie schicken wenn der will.
00:10:02: Hat er das nicht wollen?
00:10:03: Deshalb habe ich es nicht gemacht.
00:10:05: Ich glaube, das war einer der Kernpunkte, warum die Datenschutzbehörde gemeint hat.
00:10:10: Wir fragen dort mal nach.
00:10:11: Kann durchaus sein ja!
00:10:13: Weil das Witzige ist hier bei dem Antwortschreiben.
00:10:16: dabei hingeben dieses PDF mit den Daten und anscheinend auch die Medikamentenliste des Arztes, der zugewiesen hat... Und dann sagen sie noch einmal, naja Metapost und per E-Mail können Sie schon noch Daten kriegen.
00:10:28: Aber das ist halt nie passiert!
00:10:30: Wer es passiert werden wir nicht im Studio.
00:10:32: Genau oder wegen eines anderen Falles.
00:10:35: Es gab viele Lücken in diesem Schreiben.
00:10:39: Ja die Aussagen zur Speichertau hast du schon erwähnt?
00:10:42: Die sind natürlich einer der Punkte der da als kritisch zu sehen.
00:10:49: Es sind auch keine Zwecke angegeben, keine Datenkategorien, keine Empfänger usw.
00:10:53: und so weiter.
00:10:54: Der Löschbefugnis mit Auskunftspflichtlauten ist da auch verwechselt worden.
00:11:00: Das heißt wir haben einige Dinge die wir uns anschauen können.
00:11:04: Was auch noch dazu kommt das ist jetzt natürlich eine Mutmaßung von mir weil wir haben ja ein paar Krankenanstalten die wir beraten oder auch Ärzte und Ärztinnen dass es da keine Weiterleitungsverpflichtung gibt.
00:11:17: Das müsste ja dann schon ein privates Therapiezentrum sein, wo kein Sozialversicherungsträger irgendwann Eurer übernimmt weil sonst müsste ich ja spätestens da einen Sozialversicherungssträgertaten weiterleiten wenn die Sozialversichrungen das bezahlen.
00:11:32: Also eine sehr rudimentäre Auskaufzung.
00:11:37: Und zusätzlich eben der Fakt, dass die Aufsichtsbehörde nicht zusammengearbeitet wurde.
00:11:46: Und das hat die Datenschutzbehörden gleich einmal als erstes
00:11:50: kritisiert.".
00:11:52: Ja diese völlige Untätigkeit des Beschwerdingeigners ja ich finde Die Datenschutzbehörde hat ja zweimal aufgefordert zur Stellungnahme.
00:12:04: So wie du vorher gesagt hast, zweimal mit Rückschein und das heißt ich habe glaubt es gibt's nicht mehr.
00:12:10: Das ist ungefähr hundert Jahre alt.
00:12:12: aber das heißt es wird quasi eingeschrieben zugestellt und dann muss der Empfänger Empfängerin was unterschreiben und der Unterschriebene Wisch kommt dann zurück zum Absender also zur Datenschutzbehörde.
00:12:25: Und damit ist sowas von eindeutig nachgewiesen, dass etwas zugestellt wurde.
00:12:30: Also auch da kann man nicht sagen natürlich schon wie aber nie kriegt.
00:12:33: Das ist in dem Fall nicht möglich!
00:12:36: Und das ist zweimal passiert.
00:12:37: und dann hat sich die Datenschurzbeherrde gedacht ja passt er wünnet Dann führen wir dieses Verfahren ab allerdings ausschließlich auf Basis dessen was der Beschwerdeführer uns halt so geschrieben hat
00:12:49: Und dementsprechend geht so ein Schweigen immer zu Lasten, der Partei die schweigt.
00:12:54: Das kann man auch so sagen.
00:12:55: Ja
00:12:55: auf jeden Fall!
00:12:58: Wie geht es weiter?
00:12:59: Die Behörde hat das durchgelesen offensichtlich was dieses Therapiezentrum an den Beschwerdeführer geschickt hat und kam zu der Ansicht des reicht nicht.
00:13:10: Und das zweite was da auch halt in diesem Bescheid drin entsteht was ja sehr interessant ist Datenschutzbehörde die Reichweite ihrer Prüfung eingerinzt.
00:13:21: Das ist etwas, was du jetzt sehr gerne auflösen wirst.
00:13:26: So viel gibst du
00:13:26: nicht zum Auflösten jedenfalls!
00:13:30: dass das Buddelskern, zu dem kann man ja heute offenbar erst ganz am Schluss.
00:13:34: Da geht es ja um die Datenverarbeitung handschriftlicher Aufzeichnungen und deshalb ist dies Murphy's Fall weil das eher was Kamersangtechnisches.
00:13:43: Im Grunde genommen wollte ich noch sagen zur Reichweite der Prüfung, die Behörde beschäftigt sich nur mit den Beschwerdengegenstand selbst, die tut da nicht weiter herum recherchieren oder sonstiges sondern damit ist der Prüfungsumfang eingegrenzt, das schützt auch einen Beschwerd Führer natürlich oder eine Beschwerdeführerin.
00:14:05: Der
00:14:07: Antragsteller hat damit Kontrolle darüber, was die Behörde betrifft
00:14:11: und das schützt ihnen?
00:14:15: Ja,
00:14:15: aber die Behärde könnte von Amtswegen dann schon weitere Verfahren einstoßen.
00:14:22: Aber für dieses Verfahren geht es nur um diesen, genau.
00:14:25: Und
00:14:26: da geht's darum... A war es genug an Auskunft, na und B ist dieses Thema.
00:14:35: Und das ist ja das wirklich interessante heute.
00:14:37: nicht das was ich da so alles sage.
00:14:39: diese handschriftlichen Notizen von denen offensichtlich der Beschwerde Gegner gemeint hat Na die fallen a ned unter die DSGFO und b die brauche ich auch auf gar keinen Fall offenlegen.
00:14:50: Und wir wissen es gibt gleich am Anfang der DSGPO zwei Artikel wo das sehr gut beschrieben ist nämlich dass eine automatisierte Verarbeitung nicht nur elektronisch sein muss, auch wenn das Wort Data System fehlt.
00:15:05: Weil ein Data System ist etwas was darüber ja dass so aufgebaut sein muss dass es eine strukturierte Sammlung ist und entscheidend ist dann die leichte Wiederauffindbarkeit dieser Informationen die da irgendwo versteckt sind in der Datei Die eben elektronische auch nicht elektronischer sein kann.
00:15:24: Das finde ich besonders super.
00:15:25: Die leichte Wiederaufwindbarkeit, Menschen die gerne Unordnung haben sagen so was wie wer Ordnung hält ist nur zuvoll zum Suchen.
00:15:35: Wenn man sich manche schreibtische anschaut fragt man sich wie menschen dort denken arbeiten und sonstiges können.
00:15:41: Aber viele Menschen meinen sie beherrschen dieses Chaos auf ihrem Schreibtisch
00:15:45: Wunderbar
00:15:46: Und mehren dann auch.
00:15:47: Na i find dir alles Genau.
00:15:49: Also das würde dann bedeuten,
00:15:51: leicht
00:15:52: auffindbar ist auch dann, sind Daten auch dann?
00:15:55: Wenn sie
00:15:56: kautisch gespeichert sind.
00:15:58: Ja
00:15:58: genau!
00:15:58: Ich habe dir das geforsicht, dass es nicht ganz so.
00:16:01: Wahrscheinlich.
00:16:03: Die Frage ist ob eine andere Person das leicht wieder auffinden kann.
00:16:05: Kann ich ausschließen...
00:16:07: Ja in einem Chaos schon.
00:16:08: Wenn wir von Anwesenden sprechen.
00:16:10: Ja ich weiß nicht von wem du sprichst.
00:16:12: Jedenfalls leicht Wiederaufwindbarkeit heißt immer Es gibt irgendein ein Datum nach dem sortiert wird.
00:16:19: So kann man das ungefähr eingrenzen,
00:16:21: d.h.,
00:16:21: wenn ich eine Nummer habe, die ich suchen kann, wenn es noch Namen sortiert ist und datumsortiert ist
00:16:27: usw.,
00:16:28: dann kann man von leichter Wiederauffindbarkeit sprechen.
00:16:31: Ja, das ist sozusagen das Herzstück dieser Entscheidung.
00:16:34: Wann ist etwas leicht wieder auffindbar?
00:16:37: Und wann nicht?
00:16:38: Und das hat die Datenschutzbehörde da auch schön definiert, wie ich finde.
00:16:42: Genau!
00:16:42: Also auch handschriftlich und nicht automatisierte Daten sind somit Teil eines Dateissystems.
00:16:50: in diesem Fall wenn wir jetzt bei dem Therapiezentrum bleibt oder bei den angestellten Therapeuten, dann sind es typischerweise Namein-, Behandlungszeitraum und solche Dinge die in irgendeiner Art von Ordnung sind.
00:17:02: Und natürlich auch die handschriftlichen Aufzeichnungen werden in irgender Art abgelegt sein ob das jetzt Akten oder sonst was ist oder so Register-Schränke keine Ahnung in welcher Form.
00:17:15: Irgendwas wird's geben wo man hineingreift.
00:17:17: wenn der Patient kommt und dann sagt passt oder der Klient kommt machen wir weiter.
00:17:23: Das heißt weitermachen, ich muss ja auch das auffinden was vorher war.
00:17:27: Dementsprechend kann ich mich aus dem nicht herauslawieren und sagen, es ist vorhandschriftlich und wir finden's immer.
00:17:33: Ich glaube wir finden´s nimmer hätten es wahrscheinlich nicht gesagt weil wir wissen ja gar nicht was die dazu gesagt oder sagen hätten wollen, weil sie ja nie nichts gesagt.
00:17:40: Also das heisst Sie haben einfach die Auskunft verweigert, der Stellungnahme an die Behörde verweiggert oder die Auskuftnettverweigart.
00:17:46: Das is ned richtig sondern sich umso halt nur rudimentär geben.
00:17:51: Die Behörde hat halt dann gemutmaßt, dass der Beschwerdegegner meint etwas, was handschriftlich verarbeitet wird.
00:17:59: Das brauche ich einfach nicht offenlegen.
00:18:01: Genau!
00:18:01: Es kann natürlich auch sein, Kaffeesud lesen, das der Traboid irgendein Sofuß negativ ist über den Patienten aufgeschrieben hat, dass man sich gedacht hat nach des legen wir lieber nicht offen vielleicht dieses Diskriminierend oder sonstiges.
00:18:15: Kann es sein?
00:18:16: Oder ist niemand gefunden?
00:18:17: Ja, aber das war ganz klar... Was wirklich
00:18:18: konsulteriert
00:18:20: Alles ist möglich.
00:18:21: Nichts wissen wir genau, aber wichtig ist und das wissen wir jetzt eben so schön durch diesen Fall bestätigt.
00:18:28: Handschriftliche Notizen die nur irgendein Ordnungskriterium irgendwo wiederzufinden sind vor allem auf jeden Fall unter den Anwendungsbereichen.
00:18:37: Ja
00:18:37: man kann sagen es ist gut.
00:18:40: Und der Schlüssel ist halt nicht das Papier selbst sondern die Strukturiertheit.
00:18:44: Das heißt strukturiert gegen uns strukturieren und die leichte Auffindbarkeit gibt's auch in verschiedenen Fällen, wo das schon ausgelegt worden ist.
00:18:53: Sehr breit so wie insgesamt dieses Datum der personenbezogenen Daten, aber es sind andere Geschichten.
00:19:00: also das ist unser... Wie soll man sagen?
00:19:04: So kurz aus dem ganzen Fall.
00:19:06: Ja und ein zweiter gibt's auch
00:19:07: noch.
00:19:08: Zudem kommen wir jetzt gleich.
00:19:10: Nämlich die Metainformation an!
00:19:12: Genau, also wir haben jetzt neben dem, dass das handschriftliche Datum nicht offengelegt wurde.
00:19:18: Haben wir jetzt noch in unserem Fall ein zweites Thema der Nicht-Offen-Legung.
00:19:23: Das ist alles was eben nicht zu den Daten gehört sondern zu einem Auskunftsbegehren an und für sich.
00:19:29: Eben diese Metadaten wieder mit Informationen.
00:19:34: Also welche Kategorien, warum du überhaupt speichern?
00:19:37: Also die Zwecke an wen gehen Daten?
00:19:39: wie lange erhebe ich sie auf?
00:19:41: und so weiter.
00:19:41: also alle diese Dinge die einem rechtlich korrekten Auskunftsbegehren innen wohnen.
00:19:48: Was für eine Sperne!
00:19:49: Das war mir heute als Einfahrt da sind hier gar nicht dabei gewesen und das war eben dieser zweite fehlende Punkt dieses Begehrens.
00:19:58: Ja
00:19:59: und was ich dabei auch so cool finde, ist dass die Behörde dann sagt, die reinen Daten allein beantworten ja die entscheidende Frage gar nicht, nämlich ist die Verarbeitung zulässig?
00:20:12: Auch genau der Betroffene kann das nicht beantwortet werden.
00:20:15: Das wollte ich gerade sagen, nur wenn ich diese ganzen Medienformationen und die Personen besorgenden Daten hergebe, dann kann der Betroffene für sich einschätzen werden meine Daten dort rechtskonform verarbeitet oder nicht.
00:20:29: Und das hat natürlich auch gefehlt mit dem, was das Therapiezentrum da halt nur herausgerückt hat.
00:20:36: Weil beispielsweise wenn ich so an andere Fälle denke oder an andere mögliche Fälle denken, wenn ich Daten irgendwo eingebe zum Beispiel in der KI dann müsste ich diese Daten muss ich davon ausgehen, dass diese Daten nur dafür verwendet werden.
00:20:52: Dass die KI mir eine Antwort bringt und nicht zum Beispiel zur Weiterverarbeitung dort.
00:20:58: Das heißt in dem Fall hätte ich ein Auskunftsbegehren und da steht dann drin Hör wie für Arbeiten ihre Daten um unsere KI zu trainieren?
00:21:04: Dann wäre das ein Fall wo ich sage, da hätte jetzt ein Problem damit.
00:21:08: War schon gar nicht!
00:21:09: Wenn ich vorher die Informationspflichten super erfüllt habe.
00:21:13: Das ist übrigens dein Prüfungsschwerpunkt unserer Datenschutzbehörde.
00:21:17: An dieser Stelle sei das auch erwähnt und auch europaweit ein Prüfungsschwerpunkt, wenn ich in meiner Datenschutzerklärung schreibe, ich verwendete personenbezogene Daten für Trainingszwecke, glaube ich schon dass ich das tun kann.
00:21:32: Ehrlich könntest du!
00:21:33: Ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall
00:21:36: ist.
00:21:36: Ja eh, weil klar... Und wir schreiben übrigens nicht in alle Datenschutzerklärungen rein, dass Daten mit KI-gestützter Software verarbeitet werden.
00:21:45: Weil es nicht notwendig ist außer es ist ein ganz eigener Zweck.
00:21:49: also wenn ich jetzt hergehe und personenbezogene Daten sammle um die KI zu trainieren dann ja reine die Datenschutzerklärung wenigstens verwende um irgendwelche weiteren Verarbeitungen zu machen so wie ich es über Microsoft oder andere Produktanbieter mache würde sehen wir keine Notwendigkeit.
00:22:06: das wird darüber Detailiert informieren.
00:22:09: So ein philosophischer Exkurs aus, wir kommen zur Exekution bzw werden wir gleich sehen.
00:22:16: Also zum Abschluss haben wir auf jeden Fall einmal einen Leistungsauftrag bekommen also nicht wir sondern
00:22:23: das Therapiezentrum
00:22:25: nämlich binnen vier Wochen das nachzuholen was sie versäumt haben nämlich die Auskunft richtig zu geben und warum für Wochen.
00:22:33: die Frist orientiert sich immer noch dem der Umfang des Ganzen ist und hat eben geendet dieses Verfahren mit dieser konkreten Handlungspflicht.
00:22:43: Und jetzt kommen wir zum Thema Exekution, das ist was Juristisches.
00:22:46: da darfst du wieder da was machen?
00:22:48: Ja, aber ich habe ja keine Ahnung.
00:22:51: Nein es steht natürlich drinnen!
00:22:52: Der beschwerte Gegner muss das Auskunftsbegehren binnen vier Wochen bei sonstiger Exekuzion erfüllen.
00:22:58: Das heißt wenn er das nicht tut dann kann die Behörde Nach einer weiteren Aufforderung, so wie ich das Verfahrensrecht lese natürlich auch eine Geldstrafe verhängen wenn das Auskunftsbegehren nicht erfüllt wird.
00:23:13: Also als Nicht-Jurist, wenn ich lesen kann könnte ich sagen bei sonstiger Exekution heißt dass die Entscheidung ein vollstreckbarer Titel wird?
00:23:20: Ja der ist dann vollstrettbar und vollstrecken heisst nichts anderes als exekutieren.
00:23:27: Wir drehen uns quasi gerade im Gleis.
00:23:32: Das ist eine gute Idee.
00:23:34: Also was ist denn das Fazit heute?
00:23:36: Bei Bier zählt es ja, es ist da keine so große Überraschung.
00:23:40: Handschriftliche Notizen fallen natürlich auch unter die DSGVO, sobald sie als Dateisystem strukturiert geführt werden.
00:23:49: Die Form elektronisch oder analog ist überhaupt nicht ausschlaggebend sondern die leichte Wiederaufwindbarkeit eins meiner neuen Lieblingswerte.
00:23:59: Die Auskunft hat zwei Teile, auch eine Erkenntnis daraus.
00:24:02: Das heißt sie umfasst die eigentlichen Daten, die in den meisten Fällen wohlgemerkt viel schwerer zu erheben sind wie das Zweite nämlich die Metainformation und die Zweckekategorien Empfänger- und Speicherkriterien, die bei einem gut geführten Verfahrensverzeichnis oder Verarbeitungsverzeichnissen leicht zu errohieren wenn man die Verarbeitung kennt und dokumentiert hat.
00:24:24: Ja, und das ist für mich auch so ein cooler... wie soll ich sagen?
00:24:32: Etwas, dass ich mitnehme.
00:24:34: Das weiß nicht besonders super.
00:24:35: Ich weiß, Sie verzeihen mir das liebe Damen und liebe Herren!
00:24:38: Was ich super finde ist dass da so konkret drinnen steht, dass diese Kombi nur diese Kombie aus Medienformationen und personenbezogenen Daten nämlich den Betroffenen die Möglichkeit einräumt dann erst darüber für sich zu entscheiden werden meine Daten rechtmäßig verarbeitet oder nicht?
00:24:55: Also weder das eine ist ausreichend noch das andere.
00:24:59: Ja jetzt kommt was los... Die
00:24:59: Kerne unbedingt zaubern so wie wir beide.
00:25:01: So genau, ja, Ying und Yang Das nächste ist auch etwas, was wir ganz am Anfang angesprochen haben.
00:25:07: Nämlich die Speichertauer muss natürlich konkret benannt werden.
00:25:10: Kein großes Wunder!
00:25:12: Die Aussage keine geplante Speicherdauer ist nicht nur nicht genügend sondern völlig absurd.
00:25:20: Man braucht Kriterien nachdem sich diese Dauer bestimmen lässt in vielen Fällen gesetzlich und in manchen anderen individuell.
00:25:29: Das muss man eben dann begründen.
00:25:31: Löschen ersetzt keine Auskunft, auch das hatten wir schon das eine oder andere Mal.
00:25:35: Und zwar das Angebot Daten zu löschen – ich finde es so herzig!
00:25:39: – ändert nichts daran, dass man Auskünfte erteilen muss über vorhandene Daten.
00:25:46: natürlich jeder der heute jede die Zuhören wissen, dass Löschenauskunft zwei völlig unabhängige
00:25:53: Ja,
00:25:54: nicht
00:25:54: nur das.
00:25:55: Ein kleiner Exkurs an dieser Stelle.
00:25:57: Wenn jemand ein Auskunftsbegehren stellt muss er sofort alle Tätigkeiten einstellen die zum Löschen dieser Daten überhaupt führen kann.
00:26:05: Also ja und Mitwirkungen lauen sich.
00:26:08: als nächster Punkt hatten wir wie gesagt auch schon öfters schweigen.
00:26:12: verletzte Kooperationspflicht und deswegen eine ganz schlechte Idee.
00:26:17: Ja, weil es der Behörde erlaubt halt dann nur auf Basis dessen zu entscheiden was der Beschwerdeführer behauptet und das gibt dann halt
00:26:25: keine Gegenmeinung.
00:26:26: Nein
00:26:26: nicht entlastendes!
00:26:29: Ja und das ist mir auch so ein allgemeines Fazit.
00:26:33: Die Behörde ist an den Antrag gebunden,
00:26:35: d.h.,
00:26:36: sie prüft einmal grundsätzlich nur was beantragt wurde.
00:26:41: Wenn der Antragsteller mehr haben möchte muss er auch mehr beantragen oder die Behörd findet in seinem Verfahren wirklich so ganz abstruse Ohr gesochen dann darf sich ja auch ein anzuliges Prüferfand selber einleiten.
00:26:56: Ich finde auch ein schöner Fall!
00:26:58: Schöner Fall, viele Neuigkeiten.
00:27:00: Obwohl altbekanntes auch dabei war ist es neu verpackt worden also refirbt und im nächsten fall wird's auch wenn interessant.
00:27:09: aber deswegen müssen wir diesen jetzt einmal beenden und so bleibt mir auch nur mit zu sagen hören sie wieder rein wenn es auch das nächste mal wieder heißt
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