#37 - Drohnenfotos im Immobilieninserat: Wenn das Nachbarhaus unfreiwillig mitverkauft wird

Show notes

Drohnenfotos im Immobilieninserat: Wenn das Nachbarhaus unfreiwillig mitverkauft wird

Willkommen zurück im Datenschutztheater, Murphy und Birgit freuen sich, dass Sie wieder da sind.

Diesmal fliegen wir datenschutzrechtlich ein bisschen höher, nämlich mit einer Drohne über ein Grundstück, das verkauft werden soll. Klingt nach moderner Immobilienvermarktung.

Schöne Perspektive, gute Übersicht, Lage erkennbar, Garten sichtbar, Nachbarschaft im Bild.

So weit, so praktisch.

Das Problem: Auf den Aufnahmen war nicht nur die zu verkaufende Liegenschaft zu sehen, sondern auch das Haus einer Nachbarin. Und diese Nachbarin war damit eher weniger einverstanden.

Denn auch wenn sie selbst nicht auf dem Foto abgebildet war, stellte sich die Frage:

Kann schon das erkennbare Haus einer Person ein personenbezogenes Datum sein?

Spoiler aus dem Datenschutztheater:

Ja. Vor allem dann, wenn man mit ein bisschen Kombinationsfreude herausfinden kann, wem das Haus gehört.

Was Sie in dieser Folge erwartet

✅ Warum nicht nur Menschen, sondern auch Häuser datenschutzrechtlich spannend werden können

✅ Wieso Drohnenaufnahmen in Immobilieninseraten nicht automatisch harmlos sind

✅ Wann eine Immobilie zum personenbezogenen Datum wird

✅ Warum die Kombination aus Foto, Ortsangabe, Kartendienst und Grundbuch problematisch sein kann

✅ Weshalb die Behörde nicht den Drohnenflug selbst, sondern die Veröffentlichung geprüft hat

✅ Warum Verpixelung manchmal nicht nur hübsch, sondern rechtlich entscheidend ist

✅ Und weshalb bei Immobilienfotos auch Nachbargrundstücke nicht einfach dekoratives Beiwerk sind

⚖️ Der Fall: Ein Inserat, eine Drohne und ein unfreiwilliges Nachbarhaus

Eine Immobilienfirma fertigte zu Werbezwecken Drohnenaufnahmen einer Liegenschaft an. Diese Aufnahmen wurden in einem Immobilieninserat auf einem Online-Marktplatz veröffentlicht.

Auf den Bildern war auch das Haus einer Nachbarin gut erkennbar.

Was die Datenschutzbehörde geprüft hat

Entscheidend war nicht, ob die Drohne überhaupt fliegen durfte.

Entscheidend war die Veröffentlichung der Aufnahmen im Immobilieninserat.

Die Behörde prüfte daher, ob durch die unverpixelte Veröffentlichung des Hauses eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung nach § 1 DSG vorlag. Und dabei wurde es interessant.

Die Beschwerdeführerin selbst war auf dem Bild zwar nicht zu sehen. Ihr Haus aber schon. Dazu kam die Ortsangabe „Bezirk Donaustadt“. Über eine Anfrage zur inserierten Liegenschaft konnte deren Adresse erlangt werden. Über diese Adresse konnten angrenzende Grundstücke zugeordnet werden. Mithilfe von Google Maps oder Google Earth konnte wiederum das Haus der Beschwerdeführerin lokalisiert werden. Und über das Grundbuch konnte letztlich auch die Eigentümerin ermittelt werden. Das klingt nach ein bisschen Detektivarbeit.

Datenschutzrechtlich heißt das aber:

Identifizierbarkeit.

Die Kernaussage der Behörde

Personenbezogene Daten müssen nicht immer mit einem großen Namensschild daherkommen.

Es reicht, wenn eine Person direkt oder indirekt identifizierbar ist. Und diese Identifizierbarkeit kann sich auch aus der Kombination mehrerer Informationen ergeben.

Hier also aus: Foto des Hauses, Ortsangabe, Adresse der inserierten Liegenschaft, Lage der Nachbargrundstücke, Kartendiensten und Grundbuch.

Das Haus war damit nicht einfach nur ein Haus.

Es war ein Hinweis auf eine konkrete natürliche Person.

Berechtigtes Interesse? Ja, aber …

Die Immobilienfirma hatte natürlich ein Interesse daran, die zu verkaufende Liegenschaft gut zu vermarkten.

Und dieses Interesse wurde von der Behörde grundsätzlich auch anerkannt.

Immobilien verkaufen sich nun einmal leichter, wenn man zeigt, was verkauft wird. Überraschung des Tages.

Aber: Auch ein berechtigtes Interesse macht nicht jede Veröffentlichung automatisch zulässig.

Die Behörde prüfte daher, ob die konkrete Verarbeitung erforderlich war.

Und genau dort scheiterte es.

Denn das Nachbarhaus wurde unverpixelt und gut erkennbar mitveröffentlicht. Die Umgebung hätte aber auch verpixelt dargestellt werden können. Interessierte hätten die Lage und das Umfeld trotzdem ausreichend einschätzen können.

Oder weniger juristisch gesagt:

Man hätte das Haus der Nachbarin nicht in HD mitliefern müssen.

Das Ergebnis

Die Datenschutzbehörde gab der Beschwerde statt.

Sie stellte eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung fest.

Ausschlaggebend war nicht, dass überhaupt Drohnenaufnahmen gemacht wurden. Ausschlaggebend war, dass das Haus der Beschwerdeführerin unverpixelt und gut erkennbar veröffentlicht wurde, obwohl ein milderes Mittel möglich gewesen wäre.

Nämlich:

Verpixeln.

Ein kleines technisches Mittel mit großer datenschutzrechtlicher Wirkung.

DSGVO-Lifehacks für Immobilienfotos

✔ Bei Drohnenaufnahmen immer prüfen, was außer der eigenen Liegenschaft noch sichtbar ist

✔ Nachbarhäuser und Nachbargrundstücke sind datenschutzrechtlich nicht automatisch egal

✔ Personenbezug kann auch indirekt entstehen

✔ Öffentlich verfügbare Informationen können gemeinsam zur Identifizierbarkeit führen

✔ Google Maps, Google Earth und Grundbuch können aus einem Bild mehr machen als nur ein Bild

✔ Vor Veröffentlichung prüfen, ob Verpixelung möglich und zumutbar ist

✔ Das Umfeld darf gezeigt werden, aber nicht grenzenlos

✔ Immobilienmarketing braucht nicht nur schöne Bilder, sondern auch ein Datenschutzfilterchen

Fazit

Diese Entscheidung zeigt sehr schön, dass personenbezogene Daten manchmal besser versteckt sind, als man auf den ersten Blick glaubt.Es muss nicht immer ein Gesicht, ein Name oder eine Telefonnummer sein. Auch ein erkennbares Haus kann personenbezogen werden, wenn sich über weitere Informationen herausfinden lässt, wem es zuzuordnen ist.

Für Immobilienmaklerinnen, Immobilienmakler und alle, die Inserate gestalten, heißt das:

Die Drohne darf schöne Bilder machen.

Aber vor dem Upload sollte jemand mit Datenschutzbrille draufschauen.

Denn manchmal ist nicht der Flug das Problem, sondern das, was danach online landet.

Und Murphy bringt es auf den Punkt:

Personenbezogene Daten sind oft nicht sofort erkennbar. Manchmal entstehen sie erst aus der Kombination mehrerer scheinbar harmloser Informationen.

Jetzt reinhören in Folge 37 von

Mein Datenschutztheater

Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️

Präsentiert von MeineBerater

Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck

Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).

Show transcript

00:00:05:

00:00:16: Ja herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Mein Datenschutztheater, dem Podcast von meine Berater.

00:00:23: Folge thirty-seven wenn ich richtig gezählt

00:00:25: habe.

00:00:25: Genau.

00:00:26: Servus liebe Pegit!

00:00:27: Servus

00:00:28: lieber Murphy und herzlich willkommen liebe Damen und Herren.

00:00:31: Damit wir das auch richtig aufschließen, die Begrüßung.

00:00:34: Die heutige Folge dreht sich noch einmal, so wie beim letzten Mal um Immobilienmarkler bzw.

00:00:40: deren Drohnen, denn es heißt Dronenaufnahmen und das Recht auf Geheimhaltung.

00:00:45: Ja ganz was modernes also auch die Immobilie.

00:00:48: Marklerei hat natürlich Tolle Technologie, der Drohnenbildgewinnung sozusagen entdeckt.

00:00:56: Der Fortschritt hält auch dort Einzug?

00:00:59: Ja genau und in diesem Fall den wir Ihnen jetzt präsentieren werden also hauptsächlich der Murphy geht es darum dass ein Markler eine Marklerin Dronenaufnahmen gemacht hat und veröffentlicht hat und das war offensichtlich nicht alles ganz im grünen Bereich weil sonst wären wir weder jetzt im Podcaststudio noch dazu nicht mit diesem Thema und die Datenschutzbehörde hätte es uns auch nicht interessiert.

00:01:23: Genau, also wir haben ja viele Leger mal los.

00:01:24: um was ist denn gegangen?

00:01:25: Was ist denn passiert?

00:01:27: Also natürlich hat sich jemand beschwert und zwar deswegen weil im Internet ein Inserat aufgedaucht ist mit dem Foto eines Hauses, also dem Haus der betroffenen Person Und diese Aufnahmen sind insgesamt in Zusammenhang gestanden mit einem geplanten Neubau.

00:01:48: Das heißt, auf dem Bild oder den Bildern waren auch diverse Nachbarhäuser zu sehen und die Betroffenen in diesem Fall die Feststellung begehrt der Verletzung ihres Rechtsaufgeheimhalter.

00:02:01: Das war so der auslösende Casus knacksus.

00:02:05: Ja, das heißt Beschwerde an die Datenschutzbehörde, die daraufhin ein Verfahren eingeleitet hat und zu unserem großen Glück auch diesen ganzen Fall veröffentlicht hat.

00:02:17: Genau!

00:02:18: Und die Immobilienfirma, die diese Thronenaufnahmen gemacht hat, hat natürlich gleich mal bestritten dass es überhaupt eine Verarbeitung per sonnenbezogener Daten gewesen sein soll verwiesen, dass jetzt weder eine vollständige Anschrift der Nachbarhäuser irgendwo veröffentlicht worden wäre.

00:02:39: Auch den Traunenflug hat die Firma als rechtlich zulässig erachtet und hat auch argumentiert das überhaupt keine anderen Details irgendwo als öffentlich erkennbar gewesen wären.

00:02:53: mit irgendwelchen Kartendiensten Ja, aber die betroffenen Fotos sind trotzdem später überarbeitet worden.

00:03:00: So etwas?

00:03:01: Ja und das Grundstück entfernt...

00:03:03: Also ganz sicher war man sich offensichtlich anseitend immobilienfirme jetzt auch nicht, ob das alles passt was da so gemacht wurde.

00:03:12: Ja, also im Grunde genommen kann man sich das so vorstellen.

00:03:15: Immobilienplattformen wo neue Bauhäuser zum Verkauf angeboten werden und damit man halt genau sieht, wo diese schon gebaut wurden.

00:03:24: Drohnenflug über das Grundstück und dann wurden schöne Bilder ins Internet gestellt.

00:03:29: Wo halt ein bisschen mehr zu sehen war in der Nachbarschaft als nur die Häuser die zum Verkommen standen oder was geplant war diese neu zu bauen?

00:03:38: So muss man sagen!

00:03:42: Was war dann der Gegenstand des Verfahrens?

00:03:43: Das Gegenstand, das Verfahren waren wir die Prüfung von der Veröffentlichung dieser Tonaufnahmen.

00:03:49: Das Haus ist nämlich der Beschwerderführerin und eben die Verööffentlichungen im Rahmen eines immobilien Inserats, dass dann geschaltet wurde und die Frage die maßgebliche war ob das Ganze eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung sein Kann oder auch nicht.

00:04:06: Und das ist ja insofern so lustig, oder spannend?

00:04:09: Oder was auch immer sagen wir interessant weil es geht um ein Haus.

00:04:14: Man sieht keine Menschen drauf.

00:04:15: Da

00:04:15: kommen wir gleich dazu.

00:04:16: Es wird veröffentlicht und jetzt sind wir vor der Datenschutzbehörde.

00:04:20: Hat ein Haus recht auf Datenschutze?

00:04:23: Wahrscheinlich nicht.

00:04:24: Na sicher nicht!

00:04:29: Ja du hast gut aufgepasst.

00:04:30: Ich höre dir doch zu

00:04:32: Gut, festgestellt.

00:04:33: Sachverhalten – nächster Punkt!

00:04:35: Also die Beschwerdegegnerin ist als Immobilienmarkerin und Berater in Tätik, das haben wir schon gehört, und hat zu Werbezwecken eben diese Traunenaufnahme eingefertet und in einem Inserat irgendwo im Internet veröffentlicht.

00:04:50: Und der Punkt ist dass auf diesem ... Foto?

00:04:57: Ich bin mir jetzt nicht sicher ob es nur Fotos waren aber egal...

00:05:01: Auf

00:05:01: diesen Aufnahmen war die Beschwerteführerin nicht erkennbar, aber eben ihr Haus.

00:05:08: Und auch eine Adresse konnte aus diesen Bildern nicht herausgelesen werden und die Beschwerdegegnerin hat eben die umliegenden Grundstücke inzwischen tatsächlich unkenntlich gemacht wie wir gerade gehört haben.

00:05:24: ja das war so dieser Sachverhalten der ganze den und den es heute Jetzt geht.

00:05:29: Nicht mehr lange, weil es ist nicht so eine lange Folge, sondern Mörfefolge ist.

00:05:32: Und ich muss mir ein

00:05:33: bisschen einbringen, dass wir doch noch ein paar Minuten länger darüber reden.

00:05:36: Wenn man sich die Entscheidung von der Datenschutzbehörde anschaut dann kann man erkennen Es ging tatsächlich um Fotos Weil Die Datenschutzbehörden hat in den Original Bescheid Kopien dieser Fotos hineingegeben.

00:05:52: Und wenn man sich denn jetzt, der es ja veröffentlicht war, im Ries anschaut.

00:05:56: Dann sind diese Fotos dann natürlich nicht mehr drinnen weil sonst hätte vielleicht die Datenschutzbeherrde auch noch ein Problem mit dem Datenschutzt sondern es steht dann drin dass die Drohnenaufnahmen stellen sich halt da wie folgt und dann sieht man nix sondern liest mal einen Text nämlich eine Anmerkung der Sachbearbeiterin in der Behörde.

00:06:18: Jetzt hab ich's ein bisschen viel Text.

00:06:20: dass im Original an dieser Stelle geteigte Lichtbild wurde aus Pseudonymisierungsgründen entfernt.

00:06:28: Sehr spannend!

00:06:29: Ja, weil man findet sonst in dem Ganzen der ganzen Veröffentlichung überhaupt keine personenbezogenen Daten.

00:06:35: Man hätte nicht nachvollziehen können wer es ist und warum das jetzt pseudonymisiert ist, was aus meiner Sicht ja komplett anonymisiert ist.

00:06:43: Gut, das erschließt sich nicht aber diese Folge dreht sich auch nicht ums Thema Pseudaonymisierung.

00:06:47: Wir sind wieder beim Paragraph Eins, damit ich wieder mal meinen Paragraf Eins zitieren kann aus der DSG.

00:06:52: Aus dem DSG?

00:06:55: Weil wir wiederum bei der Geheimhaltung sind und das schauen uns jetzt genau an wie die Behörde das geprüft hat ob es auch wirklich so ist.

00:07:05: Ja und als erstes hat sie sich natürlich einmal anschauen müssen Sind diese Streithanzeln da bei mir richtig?

00:07:11: Geht's überhaupt um den Datenschutz?

00:07:14: gehts um einen Personenbezug?

00:07:17: Genau.

00:07:19: Also der Personenbezug der Aufnahmen war mal das erste, was die Behörde natürlich geprüft hat und zwar veröffentlicht.

00:07:26: auf diesem Bild auf einer Immobilien-Webseite war eine Drohnenaufnahme des Hauses der Beschwerdeführerin zusammen mit der Ortsangabe Bezirk Donau statt.

00:07:39: Da kommen

00:07:39: wir schon näher.

00:07:41: Wir kommen näher aber sind noch sehr wage.

00:07:44: Der Pazierk Donnerstadt, wie wir wissen ist ein relativ großer, ich glaube das der größte Wiener Bezirk.

00:07:49: Das mag sein?

00:07:50: Die Wienern verzeihen uns das jetzt vorerst mal das Falsch sagen.

00:07:53: Aber

00:07:54: er ist ein sehr großer Bezirk.

00:07:56: Ein Flächenmäßig.

00:07:59: Wenn man diese inserierte Liegenschaft also die geplanten Neubauhäuser genauer hinterfragen wollte na wo werden sie hingebaut?

00:08:08: dann konnte wenn man eine Anfrage geschickt hat, die Adresse bekommen.

00:08:13: Die genaue Adresse nämlich und damit... Wenn wir jetzt die genauer Adresse hatte für den Neubau

00:08:20: kann man auch die angrenzenden Grundstücke zuordnen.

00:08:23: Genau!

00:08:23: Und auch deren Adressen damit zuordnend noch dazu in Zeitalter von Google Maps und Google Earth kann man natürlich die Adressenten dieser Angrenzenliebenschaften

00:08:33: drüberfliegen und dann schauen und sehen das ist das Haus.

00:08:38: auf dem Foto

00:08:39: kann man dann auch herausfinden.

00:08:41: Und dann sagt die Datenschutzbehörde etwas, mit dem ich nicht einverstanden bin.

00:08:46: Weil das nicht jeder kann?

00:08:47: Ja!

00:08:48: Nicht so ganz unengeschränkt aus meiner Wahrnehmung weil sie sagt dann über die Grundbuch-Einsicht konnte auch die Person der Beschwerdeführerin ermittelt werden.

00:09:00: also das heißt Die Eigentümerin dieser Liegenschaft konnte dann namentlich ermittelt werden und damit war die Beschwerdeführerin in Kombination mit Haus- und Garten identifizierbar.

00:09:13: Also ich finde das auch ein bisschen sehr weit hergeholt.

00:09:17: Ja,

00:09:18: kann man sagen...

00:09:18: Und die Behörde hat dann noch diese qualifizierte, die veröffentlichen Informationen daher als personenbezogene Daten.

00:09:26: Und bitte wiederhol den Satz von vorher!

00:09:29: Welchen?

00:09:33: Es ist sehr weit hergeholt.

00:09:34: Ja, also gerade unmittelbar.

00:09:37: Das

00:09:37: waren ja schon

00:09:38: viele Sätze heute.

00:09:40: Also ich finde das ist wirklich weit her geholt und diese muss sich unsere Behörde die von uns Steuerzahlern bezahlt wird mit so was beschäftigen bin ich mir auch nicht sicher weil wir wollten es ihnen eben nicht vorenthalten diesen Fall dazu besprechen weil er halt Drohnenaufnahme.

00:09:56: und wenn man sich jetzt überlegt Aber man muss sich natürlich auch dazu überlegen, es ist schon mit einem gewissen Aufwand verbunden dann wirklich die Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks herauszufügen.

00:10:09: Das ist schon zu viel nennens

00:10:11: jetzt einmal eine minimale kriminelle Energie

00:10:13: und das ganze wirklich am Ende des Tages jemandem zuzuweisen?

00:10:17: Ja, man könnte ja auch sagen... Und

00:10:18: auch warum ist die Frage?

00:10:20: Vielleicht hat die Beschwerdeführerin so ein leichte Paranoia oder Angst irgendwo gefunden zu werden weil sie dort geheim lebt, wissen wir alles nicht.

00:10:28: jedoch Ich bin ja auch nicht der Meinung, und da werden jetzt vielleicht wieder sich dann Juristen melden und sagen Frau Maumböck, Sie haben ja wohl gar keine Ahnung.

00:10:36: Ich bin nicht der meinung dass das Grundbuch wirklich ein öffentlich zugängliches Register ist?

00:10:42: Ja natürlich wenn ich eine möglicherweise nach der Adresse auf jeden Fall nach einer Einlage zahlt kann ich einen Grundbuchsauszug machen lassen.

00:10:52: Das kann jeder, der kann aus Gericht gehen oder auch das halt online machen.

00:10:56: Aber eine Namensabfrage geht sich nicht aus, also das heißt und es ist auch nicht gratis.

00:11:03: Also ich muss hier für jeden Grundbuch... Ich

00:11:04: habe eine Zugangsschrank, eine Paywall!

00:11:07: Jaaa, genau!

00:11:09: Das Grundbuch hat genauso ein Paywall wie das Firmenbuch in Österreich Und deshalb bin ich da nicht so ganz einverstanden damit zu sagen im Grundbuch veröffentlichte Daten sind veröffentlichte Daten.

00:11:21: Ja

00:11:22: aber ja Die Rechtsgrundlagen wenn man dann noch Ja.

00:11:25: Bleiben lebenswichtige Interessen, gut das kann man fast in allen unserer Fälle die wir da beleuchten immer ausschließen.

00:11:34: Wir haben uns kürzlich erfolge gemacht, Daten klar aus dem Rettungswagen, da war das vielleicht dabei aber das ist ja schon die Einzelne.

00:11:39: Das

00:11:39: finde ich fast immer.

00:11:42: Zustimmung wie gesagt haben auch keine und eine gesetzliche Grundlage schon gar nicht

00:11:46: also für die ganze Datenverarbeitung.

00:11:48: Ja haben am Ende des Tages wie sehr oft das berechtigte Interesse dass man ins Treffen führen können.

00:11:56: Und wie das auch schon in der vorigen Folge war, ja wir haben als Unternehmer ein berechtigtes Interesse daran geschäft zu machen – das ist klar!

00:12:06: Trotzdem geht es immer um diese Interessensabwägung und da gibt's eine Stellungnahme die ist schon sehr alt nämlich aus dem Jahr hier im Jahr, aber wird immer noch zitiert von der damaligen Artikelin Heute der Datenschutzausschuss.

00:12:23: und da sagt man, bei einer Interessensabwägung sind immer ein paar Sachen natürlich zu berücksichtigen.

00:12:29: Und zwar erstens einmal muss der Verantwortliche ein berechtigtes Interesse wahrnehmen?

00:12:38: Ich glaube das scheidet doch schon aus weil welches Interesse hätte diese Immobilienmarklerin daran gehabt dieses dieses Haus damit zu veröffentlichen.

00:12:47: Also ein echtes, ich habe mir das überlegt, berechtigtes Interesse und Veröffentliche – dieses Bild war gar nicht dahintergrund!

00:12:55: Ich glaube es war eher so eine Zufallstattenverarbeitung, ja echtes Versehen.

00:13:00: Dann natürlich muss die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zur Verwirklichung des berechtigten Interesses dienen.

00:13:07: Das scheidet für mich auch

00:13:10: aus,

00:13:10: an dieser Liegenschaft hatte sie kein berechtigtes Interesse.

00:13:14: und das dritte ist dann natürlich dass die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen Das müssen ein höheres Interesse haben oder ein niedrigeres je nachdem, da muss man dann diese Abwägung machen.

00:13:28: Habe ich als verantwortlicher in höheres interesse?

00:13:30: Da hat die schützenswerte Person ein höhere Interesse!

00:13:35: Weil die Behörde hat natürlich schon gesagt... Die Vermarktung der zur Verkaufenden-Ligenschaft wurde als berechtigtes Interesse anerkannt.

00:13:44: Jona E. Ja,

00:13:45: die Drohne ist nicht umsonst geflogen?

00:13:46: Nein Das durften sie.

00:13:48: Also, es hat sich offensichtlich niemand über den Drohnenflug beschwert oder wir wissen's nicht?

00:13:53: Das könnte ja auch

00:13:54: sein!

00:13:54: Das

00:13:55: wäre aber definitiv nichts was die Datenschutzbehörde interessiert.

00:13:58: Der Drohnernflug an und für sich...

00:14:00: Nein ich glaube da gibt es andere Behörden, die dazuständig sind ob man irgendwo in einem Gebiet der Drohne fliegen lassen darf oder nicht.

00:14:07: Ja genau.

00:14:09: Ich hab gehört bei Flughäfen ist das nicht so gern gesehen zum Beispiel.

00:14:13: Also jetzt kommen wir zu dem nächsten Punkt mit die fehlende Erforderlichkeit.

00:14:19: Das heißt, man hätte natürlich sehr leicht mit modernen Mitteln diese Teile, die nicht vermarktet werden sollen also wie das Haus unserer Dame, die hätten wir verbiegseln können weil sowas eben unverbiegselt und gut erkennbar.

00:14:33: und ja...

00:14:34: Ja und dann hat die Behörde natürlich auch gesagt Die Veröffentlichung dieser Bilder ist Datenverarbeitung Deshalb war sie auch die richtige Adressatin.

00:14:42: Das auch genau Und auch eben bei einer Verpixelung dieses Hauses hätte die Umgebung noch ausreichend eingeschätzt werden können, damit man als Kauf interessant für die umliegenden Barzellen da noch immer gesehen hätte okay wie schaut das ungefähr aus.

00:15:00: Also dazu war es nicht notwendig dass man das Haus der betroffenen Person unverpixelt sieht.

00:15:05: Auf keinen Fall und vor allem wenn ich auf der Suche bin noch am Neubau, und ich will dann wissen wo genau baut man denn hin dass sich dort hinfahren kann um mir das anzuschauen.

00:15:15: diese Adresse war ja eh die hat man bekommen können aber eben dadurch dass man dann gesehen hat welche Nachbargrundstücke es gab das war dann halt ein bisschen vieles gut.

00:15:27: vielleicht

00:15:28: gibt's dort jetzt eine Milchglaswand vor dem Haus?

00:15:30: Dass wenn jetzt Interessenten dorthin kommen das Haus der betroffenen Personen nicht sehen.

00:15:35: Vielleicht gibt es auch hohe Hecke, weil die Dame gern privatsphäre hätte.

00:15:38: Schutz der Privatsphere ich glaube das hat eigentlich ganz was mit anderen Schutz zu tun.

00:15:43: Ja also das heißt lange Rede ohne Sinn.

00:15:46: na es hat schon natürlich wieder Sinn gemacht.

00:15:50: Ich erklär die Rede ein bisschen über die Entscheidung der Behörde und du machst dann das Fazit?

00:15:58: Eine weitere Verhältnismäßigkeitsprüfung der Datenschutzbehörde war nicht notwendig.

00:16:02: Also da hat die Behörde sicher auch gedacht, Boah Gott sei Dank das war jetzt nicht so kompliziert, er ist gleich einmal fertig und hat dann gesagt ja ich gebe dieser Beschwerdestadt.

00:16:12: es ist eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung nämlich diese unverpixelte Veröffentlichung des Nachbargrundstücks ohne Namen ohne andere Daten und ohne dass eine Person darauf zu sehen war.

00:16:24: Aber im Fazit werden wir jetzt noch hören, warum es trotzdem richtig war sich bei der Datenschutzbehörde zu beschweren.

00:16:31: Zumindest wenn's jetzt darum geht dass die Beschwerdeführerin recht bekommen hat?

00:16:35: Ja also Streit entscheidend war ja nicht dieser trauen Flug selbst sondern die Veröffentlichung der Aufnahme und das erkennbare Haus wurde Ende des Tages auch als personelbezogenes Datum von der Behörde eingeordnet wurde das Vermarktungsinteresse an diesen Grundstücken natürlich anerkannt, aber ausschlaggebend war am Ende des Tages diese fehlende Erforderlichkeit dieser unverpixelten Bilder.

00:17:05: Genau!

00:17:05: Also das war so ein Fazit.

00:17:09: und was heißt es für uns alle die wir jemals irgend sowas ins Internet stellen wollen?

00:17:15: Die Entscheidung zeigt einfach dass diese Immobilien oder auch anderen Fotos mit Nachbargrundstücken sollten immer so sein, dass die Erkennbarkeit im Relevant ist.

00:17:24: In dem Fall einfach immer verbilgseln, egal was man fotografiert.

00:17:29: Was nicht drauf sein soll, soll einfach nicht darauf sein.

00:17:32: Boah!

00:17:34: Schön gesagt.

00:17:35: Das war extrem kompliziert.

00:17:36: Ich möchte mich dann noch kurz einbringen und zwar für mich ist das Fazit aus dieser Entscheidung, Lustig find, wenn man sich überlegt es wird ein Haus veröffentlich ohne irgendeiner Person und bezogene Datum dabei.

00:17:49: Das landet vor der Datenschutzbehörde.

00:17:51: an die Datenschutzbehörden gibt da Beschwerdeführerinnen recht.

00:17:54: Da kann man sich jetzt einen Satz mitnehmen Und das ist das Fazit.

00:17:57: nach dem Fazit weil das mache ich ja gern Die Identifizierbarkeit einer Person Kann sich aus der Kombination mehrerer öffentlich zugänglicher Informationen ergeben und das werden wir auch in unsere

00:18:10: Schulungen

00:18:11: mitnehmen.

00:18:12: Und

00:18:12: vor allem scheinbar nicht bei so einer bezogenen Information?

00:18:14: Ja, genau!

00:18:15: Und diese Kombi also wenn ich am Ende des Tages dann – auch wenn ich jetzt Geld dafür zahlen muss ins Grundbuch zu schauen, auch wenn mich gewisse Aufwände betreiben muss um zu diesen Daten zu kommen sieht die Datenschutzbehörde darin schon eine Datenverarbeitung und in dem Fall nicht zulässige weil keine Rechtsgrundlage dafür da war.

00:18:39: Ja, wie soll es noch so sein?

00:18:42: Es bleibt uns noch zu sagen.

00:18:43: Siebenunddreißig Ende.

00:18:44: Genau!

00:18:45: Also von

00:18:45: der Folge her zumindest...

00:18:46: Die nächste Folge dreht sich nicht um Immobilienmarken sondern da remmen wir mal drüber.

00:18:49: Ganz spannende andere Dinge die sie gerade eignet haben.

00:18:52: Ja wenn ein Krankenhaus Informationen an die Polizei weiter gibt ich tisere ein bisschen ist das zulässig muss man der Polizei alle Daten geben.

00:19:01: also das denke ich wird eine unserer nächsten Folgen Beleuchten.

00:19:05: Wahrscheinlich bei uns nicht in anderen Ländern schauen, aber das ist wie gesagt eine andere Geschichte.

00:19:09: Es wird

00:19:09: eine österreichische Entscheidung sein!

00:19:11: Das kann man auch schon verwecknen.

00:19:13: Also es bleibt uns wie immer am Ende einer Folge nur mehr zu sagen.

00:19:17: Herzlichen Dank dass Sie dabei waren und immer wieder dabei bleiben

00:19:21: wenn sie wieder hören.

00:19:22: Ihr Datenschutztheater der Podcast von meine

00:19:46: Beratung.

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