#35 - Private Daten am Dienst-PC – darf der Arbeitgeber reinschauen?
Show notes
Mein Datenschutztheater, Folge 35
Private Daten am Dienst-PC – darf der Arbeitgeber reinschauen?
Willkommen zurück im Datenschutztheater 🎭
Diesmal mit einem Fall aus Österreich, der es laut Murphy in sich hat:
👉 Private E-Mails, Intimfotos und politische Satire am Dienst-PC … und dann eine Kündigung.
Darf der Arbeitgeber das auswerten? Oder ist das ein klarer Datenschutzverstoß?
Spoiler (Birgits typische Juristenantwort): Es kommt darauf an. (Natürlich. Wir sind im Datenschutz 😉)
🧠 **Was euch in dieser Folge erwartet: **
✅ Warum das Recht auf Geheimhaltung (§ 1 DSG) kein absoluter Schutzschild ist
✅ Wann sich ein Arbeitgeber auf „berechtigtes Interesse“ nach Art. 6 DSGVO stützen darf
✅ Wieso selbst sensible Daten nach Art. 9 DSGVO im Prozess relevant werden können
✅ Ob Intimfotos im Arbeitsgerichtsverfahren verwendet werden dürfen
✅ Warum eine fehlende Privatnutzungsrichtlinie alles komplizierter macht
✅ Und was das Ganze mit der Kündigungsanfechtung nach § 105 ArbVG zu tun hat
⚖️ Der Fall: Vom Dienst-PC ins Landesgericht Salzburg
Ein langjähriger Mitarbeiter wird gekündigt und ficht die Kündigung an.
Der Arbeitgeber prüft den Dienst-PC und findet:
- Private E-Mails und Bewerbungen
- Kreditkartenabrechnungen und Reisepasskopie
- Intimaufnahmen
- Ein politisches Satirebild
Keine klare Regelung zur Privatnutzung.
Der Mitarbeiter beschwert sich bei der Datenschutzbehörde.
Die große Frage: War das zulässig? Oder doch ein massiver Eingriff in die Privatsphäre?
🔍 Was die Datenschutzbehörde sagt
📌 Konkreter Verdacht auf Dienstpflichtverletzungen
📌 Kein gelinderes Mittel zur Aufklärung
📌 Prozessbezug im laufenden Kündigungsverfahren
📌 Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO: Verarbeitung sensibler Daten zur Verteidigung von Rechtsansprüchen zulässig
Ergebnis: Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kernaussage: Auch besonders geschützte Daten verlieren ihren absoluten Schutz, wenn sie für die Rechtsverteidigung erforderlich sind.
🧩 DSGVO-Lifehacks (arbeitsrechtlich erprobt):
✔ Dienstgeräte sind primär Arbeitsmittel, nicht Privatsphäre-Zonen
✔ Private Nutzung ohne klare Regelung ist riskant
✔ Arbeitgeber brauchen einen konkreten Anlass, „Neugierkontrollen“ sind unzulässig
✔ Interessenabwägung dokumentieren!
✔ Zugriff nur im notwendigen Umfang
✔ Wer klagt, eröffnet auch den Beweisraum
🎬 Fazit
Datenschutz endet nicht am Arbeitsplatz, er ist immer kontextabhängig.
Wer Rechtsansprüche geltend macht oder sich verteidigen muss, darf relevante Daten verwenden, auch wenn sie unangenehm oder sensibel sind. Eine pauschale „Privatsphäre-Garantie“ auf dem Dienst-PC gibt es nicht.
🎧 Jetzt reinhören in Folge 35 von
Mein Datenschutztheater – der Podcast von MeineBerater🎙️⚖️
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).
Show transcript
00:00:05:
00:00:16: Willkommen zu Mein Datenschutztheater, dem Podcast von meine Berater und Folge thirty-fünf.
00:00:22: Heute mit einem ganz neuen und präsenten Fall zum Thema private Fotos am PC.
00:00:27: darf der Dienstgeber oder Arbeitgeber da überhaupt hineinschauen!
00:00:30: Na ja, wenn es der private PC ist wahrscheinlich nicht.
00:00:33: Genau!
00:00:34: Aber wir reden natürlich über den PC.
00:00:36: Ich spoilere gleich und den Murphy ein bisschen zu nerven.
00:00:40: Servus lieber Murphy ich freue mich sehr dass wir gemeinsam wieder im Studio stehen.
00:00:43: Servos
00:00:43: liebe Birgit das ist lange Zeit wieder verstrichen.
00:00:46: viel passiert in dieser Zeit und heute schauen uns einen Fall an wie gesagt mit dem DienstPC und den Fotos und so weiter darauf.
00:00:56: und jetzt fern wir uns einmal anschauen, was wurden überhaupt der Auslöser des Ganzen?
00:01:01: und warum ging es in diesem Fall?
00:01:04: Ja.
00:01:04: Und es ist ein Fall der österreichischen Datenschutzbehörde das gleich so quasi als Grundlage und ausgelöst wurde der Fall durch einen Gerichtsverfahren.
00:01:15: also diesen Zusammenhang finde ich natürlich juristisch sehr spannend Und nachdem es Mörfis Fall ist, werde ich heute wieder die meiste Redezeit haben.
00:01:23: Ja so wie immer bin ich gewohnt!
00:01:25: Ich werde versuchen da ab und zu eintragen.
00:01:28: Jedenfalls das zieht sich wie ein roter Faden auch durch dieser juristische Gerichtsverfahren, dass du gerade angesprochen hast.
00:01:40: Das werden wir noch öfters hören.
00:01:41: Naja warum ging's?
00:01:42: Es ging um einen langjährigen Mitarbeiter, das war wirklich glaube ich ein Mann also er muss nicht schändern einer Luftverkehrsgesellschaft und es gekündigt worden.
00:01:51: Kommt vor?
00:01:52: Es kommt vor!
00:01:54: Und er hat das aber angefochten und dementsprechend hat es dann beim Ilge Salzburg eben eine Anpflichtung gegeben
00:02:03: Ein arbeitsgerichtliches Verfahren, sagt der Jurist an dieser Stelle?
00:02:07: Ja.
00:02:07: Ich habe es so gemacht, dass jeder versteht und du machst das juristisch für den zweiten Teil, die uns zuhört.
00:02:13: Das ist eine perfekte Aufteilung.
00:02:15: Ja, das sind sozusagen mal die Eckpunkte.
00:02:17: D. h., der Herr hat sich natürlich dann aufgeregt darüber was da auf seinem ehemaligen in dem Fall DienstPC alles gefunden wurde.
00:02:26: Nämlich vom Dienstgeber.
00:02:27: im Zuge der Einsichtnahme ist es gekommen, weil der Dienstgeber von Kollegen dieses gekündigten Mitarbeiter so was gehört hat wie ... Der ist nicht so fleißig.
00:02:44: Der tut nicht so gern arbeiten.
00:02:46: Der geht privaten Vergnügungen in seiner Dienstzeit nach und das so nehmen wir an, denn wir haben ja keine Einsicht in das arbeitsgerichtliche Verfahren.
00:02:55: Das hat dann letztendlich doch dazu geführt dass der Arbeitgeber sich von diesem Herrn ganz ordnungsgemäß ... getrennt hat.
00:03:02: Abschließend?
00:03:03: Genau, genau!
00:03:04: Und dementsprechend hat er dann auch Einsicht genommen in diesen dienstlichen Computer und hat etliche Dinge gefunden wie private E-Mails, Bewerbungen, Kreditkartenabbrechnung
00:03:15: usw.,
00:03:16: bis zu Dingen die schon sensible sind... Wie im Teamaufnahmen und ein politisches Satirebild.
00:03:24: ganz lustig finde ich das.
00:03:26: Wir wissen auch wer drauf war.
00:03:27: Ja da
00:03:27: wissen wir
00:03:28: ja auch.
00:03:28: Ja unser
00:03:30: Bundespräsident
00:03:31: war drauf
00:03:32: und... Fadir ist etwas verunstaltet.
00:03:35: Ja, das wissen wir nicht.
00:03:36: Oh ja!
00:03:36: Das steht in der Langwärtsung.
00:03:38: Alles klar.
00:03:40: Jedenfalls gab es auch keine interne Richtlinie zur Privatnutzung.
00:03:45: gleich einmal so als Side Steps.
00:03:46: Das können wir uns auch so als zweiten Roten oder Orangenfaden nach unseren Firmenfarben da vielleicht ein bisschen mitnehmen geistig.
00:03:55: Und jetzt kommen wir zum nächsten Punkt.
00:03:57: Es hat sich dieser Mitarbeiter dann beschwert
00:04:00: Nämlich bei der Datenschutzbehörde und hat gesagt, da Dienstgeber hätte auf diese Daten nicht zugreifen dürfen.
00:04:07: Es waren private Daten.
00:04:09: Er hätte sie auch als privat gekennzeichnet gehabt.
00:04:12: Deshalb hätte der Dienstgebertascher gar nicht reinschauen dürfen.
00:04:15: Und das heißt, der Vorwurf den er dann eben vor die Datenschutzbehörden gebracht hat, wer sein Dienstgever dort hingezerrt hat ... Die Verletzung des Rechtsauf-Geheimhaltung.
00:04:27: Dann hat er noch gesagt, dass die Löschverpflichtung nicht erfüllt wurde und überhaupt war er gar nicht darüber informiert wie der Dienstgeber mit Daten umgeht.
00:04:37: Genau vor allem mit seinem privaten Daten- oder dienstlichen Bezug.
00:04:41: Ja und überhaupt hat er dann gesagt und die Weitergabe war sowieso unzulässig
00:04:45: Ja, und das haben wir glaube ich noch nicht so genau gesagt.
00:04:47: Warum weitergabe diese Daten die da gefunden wurden?
00:04:51: Die der Mörphe aufgezählt hat.
00:04:53: Da war dann ein Reisepass-Copy dabei Bewerbungsschreiben.
00:04:56: Das finde ja besonders lustig.
00:04:58: wie dumm kann man sein Sei an dieser Stelle von mir angemerkt Im Zuge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens hat der Dienstgeber alle diese Daten an das Arbeitsgericht weiter geleitet Und über das hat sich natürlich.
00:05:13: Ich denke, diese Weiterleitung ans Arbeitsgericht war der Auslöser überhaupt fürs Verfahren von Datenschutzbehörde?
00:05:19: Ja.
00:05:19: Das
00:05:20: war der Orange Faden.
00:05:23: Wir haben da etliche, haben wir schon gesagt rechtliche Kernfragen.
00:05:27: aber die entscheidende Frage ist einfach, durfte der Arbeitgeber jetzt bei diesem begründeten Vortacht überhaupt auf diesen Dienstbezirke zugreifen und diesen Auswerten und auch diese besonders sensiblen Daten darunter auswerten und verwenden und dem Gericht in diesem Verfahren vorlegen.
00:05:48: Genau!
00:05:49: Und die Datenschutzbehörde hat sich das dann, also es hat natürlich etliche Schriftsetze gegeben und ein Verfahren auch wo Einvernahmen stattgefunden haben und hat sich dass dann genauer angeschaut.
00:05:59: Ich finde sie immer lustig, das heißt lustig ist natürlich rechtlich völlig korrekt wenn man sich einen Bescheid der Datenschutzbehörden durchliest.
00:06:08: Es geht unstrittig um personenbezogene Daten.
00:06:11: noch so was bei einem Verfahren der Tabelschutzbehörde.
00:06:14: Wir sind zuständig, genau!
00:06:16: Und dann haben sie noch gesagt in Teamaufnahmen sind eindeutig als Daten besonderer Kategorie zu sehen und auch ein politisches Satirebild weil das lässt auf die politische Meinung
00:06:31: des
00:06:32: Beschwerdeführers schließen zu sehen, weil der Bundespräsident war etwas verunstaltet und es stand sein Name auf diesem Bild.
00:06:43: Und noch dabei – nein danke!
00:06:45: Also jetzt wird er wahrscheinlich die Partei des Bundespräsidents nicht wollen.
00:06:48: Wir wissen auch nicht welche Erwälte.
00:06:50: Und dann hat sich die Datenschutzbehörde – das fand ich auch spannend nach damit beschäftigt.
00:06:55: Das war ja ein Intim-Bild dabei.
00:06:57: Kann man jetzt auf seine sexuelle Orientierung da durchschließen?
00:07:03: Ja, voll.
00:07:04: Der Inhalt eines Podcasts muss sexy sein, sagt da Alex Deggischemmer und das liefern wir heute.
00:07:11: Das Samo war schon wieder fertig weil die Datenschutzwerte ja gesagt haben kann die Orientierung nicht daraus schließen aber nichtsdestotrotz.
00:07:17: Kannst du wieder kennen?
00:07:18: Er
00:07:18: ist natürlich ein Intip-Film Ein besonders Schutzwürdiges Datum
00:07:23: Genau Und die Interessenabwägung haben wir auch schon vorhin erwähnt.
00:07:27: Das heißt, der Anlass insgesamt war mal der konkrete Verdacht, den du angesprochen hast auf diese Dienstpflichtverletzung und die diversen Hinweise aus der Belegschaft, die vorgelegen sind und was dann ganz besonders mir gefallen hat von der Bezeichnung vom wie das Ganze beschrieben wurde und zwar hinsichtlich der Informationspflicht.
00:07:50: Weil der Mitarbeiter musste vernünftigerweise damit rechnen, dass seine Daten die auf dem PC sind ausgewertet werden.
00:07:58: Und es war offensichtlich entgegen seiner Aussage keine feststellbare eindeutige Kennzeichnung da, das privat ist und es war auch was er vorgebracht hat oder sein Anwalt dass kein Gelinderes Mittel zur Aufklärung ersichtlich war.
00:08:14: Ich sehe einen Zeigefinger, bitte schön Birgit!
00:08:16: – Ich
00:08:16: möchte mich dann einbringen, Mervell….
00:08:18: –
00:08:18: Bin dich
00:08:19: ein!
00:08:19: … ich bringe mich kurz ein, das die Datenschutzbehörde hat eben ausgeführt, damit der Mitarbeiter musste vernünftigerweise damit rechnen, dass der Dienstgeber irgendwann auf seine Daten zugreift.
00:08:32: Was wir nicht wissen ist, wurde er gekündigt und sofort dienstfrei gestört.
00:08:37: Das wies man nicht!
00:08:38: Also da hätte man keine Gelegenheit mehr seine privaten Bilder oder Dateien zu löschen.
00:08:43: Er könnte aber auch in seiner Kündigungsfrist noch gearbeitet haben.
00:08:48: Eine Mitarbeiterin muss aus meiner Sicht vernünftigerweise immer damit rechnen dass der Dienstgeber irgendwann vielleicht einmal zugreift vielleicht im Zuge eines längeren Krankenstands oder einer anderen Abwesenheit.
00:09:01: Beschwerdeführer, also dieser gekündigte Mitarbeiter konnte keinen Nachweis erbringen dass die Dateien oder irgendwelche Ordner mit privat gekennzeichnet waren und das was die Datenschutzbehörde vom Beschwerdegegner, also vom Arbeitgeber gesehen hat.
00:09:15: Da war keine Kenntzeichnung zu sehen dass irgendwas privat war und was mir auch sehr gut gefallen hat dass der Anwalt des Beschwerdeführers gesagt hat, es hätte ein gelinderes Mittel gegeben.
00:09:26: Nämlich vom Arbeitsgericht...
00:09:28: Befragung von Zeugen?
00:09:30: Ja genau!
00:09:30: Also das Gericht hätte sich damit wohl zufrieden geben müssen, dass Arbeitskollegen geladen werden die dann irgendwas dazu aussagen, ich meine was soll das für einen Beweis mit sich bringen?
00:09:40: Vor allem im Gelinder kann das nicht sein wenn man Leute einladet Gegensatz dazu, dass man was auswertet.
00:09:46: Genau und was wir auch wissen ist.
00:09:48: es hatte sonst niemand Zugriff auf diesen PC.
00:09:50: also wer hätte irgendeine belastbare Aussage dazu machen können was der Typ auf sein pc gespeichert hat?
00:09:57: genau
00:09:57: das wäre vielleicht hören sagen gewesen.
00:09:59: ja und des noch einmal zurückzukommen auf die informationspflicht dass ich da so interessant gefunden habe bis die Ausnahme zum grundsatz der transprinz nämlich wenn betroffene Personen bereits über die Umstände informiert sind.
00:10:12: Ja,
00:10:12: das ist cool!
00:10:13: Das
00:10:13: ist richtig cool.
00:10:14: Das werden wir uns auch in unserer Firma und bei unserem Beratungsansatz im Busy genauer anschauen.
00:10:18: mit dem lieben Grüßen an unser tolles Team weil die Datenschutzbehörde hat da auch ein Beispiel in den Bescheid hineingeschrieben.
00:10:28: sie hat gesagt wenn man bei einer Onlineplattform beispielsweise oder einer Webseite selbst einen Onlineformular ausfüllt dann gilt das eigentlich schon als der Zeitpunkt, wo ich darüber informiert werde.
00:10:41: welche Daten gebe ich bekannt.
00:10:43: Also das finde ich ja sicher!
00:10:45: Das ist total lebensnah nicht lebensfremd wie manchmal halt irgendwelche Ausführungen zu gesetzen sind.
00:10:53: aber wenn ihr online Formular ausfülle dann weiß ich in dem Moment... Ich geb da meine Daten und ich weise auch welche und dass sieht unsere Behörde schon als quasi Mit Erfüllung der Informationspflichten.
00:11:07: Und jetzt, wo wir wieder zurückzukommen zu unserem Fall mit dem Speichern dieser ganzen privaten Daten und Dateien – ich sage jetzt privat und nicht personenbezogen – mit diesen ganzen Abspeicherungen?
00:11:21: Ich habe nicht persönlich gesagt!
00:11:23: Es steht auch im Bescheid drin.
00:11:25: Privat, persönlich und höchstpersönlich.
00:11:27: Alle diese Worte kommen vor.
00:11:28: Ja,
00:11:29: ich sehe du hast ihn gelesen.
00:11:31: Genau
00:11:33: Die Informationspflichten des Dienstgebers waren eigentlich per se schon mit dem Datbestand erfüllt, dass er selber auf seinem eigenen Dienstbz private Daten abgespeichert hat.
00:11:46: Er hat gewusst was er tut wo er die hinlegt und welche es sind?
00:11:50: Genau so hat die Behörde argumentiert und auch das bei der Kündigung an einem Verdacht diese Daten ausgewettet werden
00:11:58: können.
00:11:59: Ja, und nachdem man in Österreich halt wenn man sich an die Gesetze hält fast jeden kündigen kann muss man halt auch damit rechnen dass das einmal passiert.
00:12:08: Und dass der Dienstgeber nach dem das sein Gerät ist auch darauf zugreift.
00:12:13: Ja und wir wissen auch dass diese sensiblen Daten jetzt dabei sind ebenfalls diesen Schutzstatus verlieren wenn sie prozessrelevant sind.
00:12:22: Das ist auch spannend.
00:12:23: Auch ein interessanter Punkt weil ja Vielleicht deswegen rausfiltern kann man es nicht.
00:12:30: Und wenn der ganze PC mehr oder weniger in dem Prozess und alle Daten, die drauf sind verwendet werden dürfen, dann sind die auch dabei.
00:12:38: Ja und vor allem, wenn man sich jetzt das überlegt, der Dienstgeber wird zugetragen ein Mitarbeiter ist nicht besonders fleißig er wird ja selber mitkriegen wie die Leistung ist kündigt denn und geht dann dem nach, wie viel private Dateien sind da?
00:12:52: Kann man aus dem Schließen das sehr oft privat an Bezäge arbeitet wurde.
00:12:58: Da wird es.
00:12:59: die Fotos, die abgespeichert waren werden wahrscheinlich nicht bezeichnet gewesen sein mit was sich dahinter verbirgt.
00:13:05: also das heißt der Ausnahmedatbestand heißt ja dass verarbeiten Personenbezogene Daten mit einem besonderen Schutzcharakter ist grundsätzlich einmal verboten, aber im Ausnahmefall dann doch erlaubt.
00:13:17: Wir haben ja schon genügend Folgen dazu gemacht wie wann braucht man Einwilligung und so weiter.
00:13:24: oder wenn man natürlich Ärzte den Gesundheitsdienstleister ist, braucht man sie auch die Daten.
00:13:29: Aber in diesem Fall haben wir eine besondere Besonderes Interesse weil es geht um die Verteidigung oder die Geldentmachung von Rechtsansprüchen Und da ist dieser Ausnahmedat bestand dann auch gegeben.
00:13:40: Genau, wie wir das so schön gelesen haben in dieser prozessualen Situation und durch diese Kündigungsanfechtung durch den Mitarbeiter hat der Beklagte die Kündigung rechtfertigen müssen und die Behörde hat es eben auch in diese Richtung dann argumentiert dass A. Die übermittelnrechtsmäßig war, dass das berechtigte Interesse daran natürlich dann somit gegeben war und dass die Zeugeneinvernahmen kein gleichwirksames milderes Mittel gewesen wären.
00:14:10: Man hätte wahrscheinlich auch so einen Kennen, die hätten genau gar nichts gebracht.
00:14:13: Genau und Praxisbotschaft dazu könnte man sagen wer klagt eröffnet auch den Beweisraum.
00:14:20: Sehr hübsch!
00:14:21: Ja ein schöner Satz.
00:14:24: Dann haben wir noch gehabt.
00:14:24: die Löschung glaube ich?
00:14:26: Ja genau weil.
00:14:26: er hat ja dann gesagt.
00:14:29: also er hat gesagt Es gab keine Richtlinie im Unternehmen, die besagt hätte.
00:14:37: Die Privatnutzung eines Dienstbz's ist verboten.
00:14:42: Und dann hat er nach ins Treffen geführt, der Dienstgeber hat das immer akzeptiert.
00:14:47: Dass man in einem gewissen Ausmaß nicht definiert auch die Dienstbezis für private Zwecke nutzen darf.
00:14:55: und da hat er dann ein Kleiner gesagt Auch die Kreditkarte dürfte man nutzen.
00:14:59: also sehr spannend
00:15:01: Gute Sohle lesen
00:15:02: Ja macht nichts.
00:15:03: Dafür hast du mich Genau Für
00:15:05: rössische Dinge
00:15:08: Ja.
00:15:08: und dann hat eben gesagt quasi mit seinem Ausscheiden hätte der Dienstgeber sofort löschen müssen, beziehungsweise ihn über die Verarbeitung dieser seiner privaten Daten informieren müssen und eine Weitergabe ans Gericht war nicht zulässig.
00:15:24: Also ein Verstoß nach dem anderen durch den Dienstgebers.
00:15:29: Ja,
00:15:29: böser Dienstgebern.
00:15:31: Alles falsch gemacht!
00:15:33: Aber wie wir da in unseren Grundsätzen und dem Recht auf Löschung wissen.
00:15:38: Wenn es eben zur Verteidigung von Rechtsansprüchen kommt, dann müssen wir nicht löschen.
00:15:44: Dürfen wir so gar nicht lösen?
00:15:45: Möglicherweise dürfen wir nicht.
00:15:47: Ja genau!
00:15:47: Und vor allem dann kommt ja auch noch etwas dazu.
00:15:50: ein arbeitsgerichtliches Verfahren wie jedes Gerichtsverfahren hat eine gewisse Dauer und kann natürlich sein dass sich das durch drei Instanzen zieht.
00:15:59: also da reden Drei bis fünf Jahren kann das sein.
00:16:04: Das heißt innerhalb dieser Zeit braucht der Dienstgeber gar nix löschen, alles was er für dieses Gerichtsverfahren braucht darf er auch verspeichert lassen und verwenden.
00:16:13: Und um es genau zu wissen bin ich mir sicher darf's gar nicht löschnen weil es könnte ja ein Beweisterer da drauf sein, der für den anderen also...
00:16:20: Na so ist das nicht!
00:16:22: Na gut.
00:16:23: Das wäre in Amerika vielleicht doch...
00:16:24: Juristisches raus mischen Ende.
00:16:26: Einmischen?
00:16:29: Das könnte in Amerika so sein, weil da gibt es einen Verfahrensgrundsatz.
00:16:34: beklagt er, alles offenlegen muss an Beweisen was einen in eine schlechtere Position bringt.
00:16:41: Also das ist ganz einwärtig!
00:16:42: Das würde man in Europa niemals tun.
00:16:46: Ja, aber da hält man in Europas Beweise zu seinen eigenen Ungunsten doch eher zurück... In Amerika gibt es diese Offenlegungsverpflichtung die dann auch zu diesen hohen Schattenersatzforderungen führt dass bei uns ja nicht gibt zum Glück
00:17:04: Genau.
00:17:05: Ja, also Entscheidung der Datenschutzbehörde?
00:17:08: Die Beschwerde wurde als unbekündet abgewiesen und wird damit dann quasi geschlossen.
00:17:16: dieser Fall und der zweite Fall geht dann heute weiter im Arbeitsgericht.
00:17:21: aber datenschutztechnisch sind wir jetzt fein raus.
00:17:25: Und er hat ja auch eine besondere Bedeutung da durch?
00:17:28: Also erstens einmal, wie gesagt haben wir ja diese sogenannte prozessualen Verteidigungsrechte die man uns angesehen hat.
00:17:35: Das stärkt natürlich diesen einen Punkt oder
00:17:38: durch den Fall dieser Entscheidung sehr gestärkt worden
00:17:41: und es gibt keine pauschalen Privatsphäre Garantien wenn man Dienstgeräte verwendet auch dann nicht wenn sie nicht irgendwelche Richtlinien oder sonstige Informationen oder sonstige Weisungen gibt beziehungsweise irgendwelche Vereinbarung mit den Dienstnehmern.
00:17:59: Das kann natürlich im Fall einer solchen Prozessualen Geschichte
00:18:05: übel ausgehen,
00:18:06: so ist es wie wir das sehen und
00:18:07: da.
00:18:08: Es ist jetzt nicht so übel für ihn ausgegangen.
00:18:10: Klarerweise hat er dieses Verfahren angestrengt in der Hoffnung, dass ihm dann wenn die Datenschutzbehörde sagt ja begründet das darf der Dienstgeber alles gar nicht, dass diese Beweismittel dann vom Arbeitsgericht nicht mehr zulässig sind.
00:18:23: Das ist sich so nicht ausgegangen?
00:18:25: Ja und da folgt man gerade was ein, da haben wir vor kurzem über ein ähnliches Thema gesprochen, das dann gar nicht für die Datenschutzbehörden gehen darf.
00:18:33: Weil?
00:18:33: Wenn es einen anderen Grund hat, das ist ein datenschutzrechtlichen Wie?
00:18:39: Noch einmal, wenn der Grund ist bei der Datenschutzbehörde jemanden quasi vor die Datenschurzbehörden zu zerren.
00:18:47: Der Grund nicht den datenschutzrechtlicher ist, sondern ein anderer Grund.
00:18:52: Ich kann das rechtlich natürlich nicht genau ausdrücken, ich habe es nur gemerkt.
00:18:55: Sehr schön!
00:18:55: Vielleicht kannst du mich jetzt erhellen?
00:18:58: Wir machen eine eigene Folge zu dem Thema.
00:19:01: Wann darf ich bei der Datenschutzbehörde was nicht tun um einen anderen Grund quasi?
00:19:05: Also ein konstruierter Grund, der gar nichts mit dem Datenschutzt zu tun hat, hat vor der Datenschutzbehörden nix verloren.
00:19:11: So ist es!
00:19:12: Ja
00:19:12: gut auch etwas unjuristisch.
00:19:14: das heißt wir kommen schon zu einem
00:19:16: Fazit.
00:19:18: Heute haben wir ja nicht nur für den Arbeitgeber sondern auch für Arbeitnehmerfas, nämlich einmal Punkt eins der Dienstbz, da sind wir grundsätzlich ein Arbeitsmittel.
00:19:28: Das ist jetzt wenig überraschend, aber man sollte es vielleicht auch noch einmal betonen.
00:19:32: Ja das beistrigt aber hätte ich jetzt weitergesprochen.
00:19:36: Aber private Nutzung ohne klare Regelungen birgt eben ein Risiko und ja selbstsensible Daten auf dem Dienstsystem sind nicht geschützt wenn's zu einem Streitfall kommt.
00:19:49: Das sollte man wie du richtig sagst soll das im Hinterkopf behalten wenn man ein solches Gerät verwendet.
00:19:55: Also das sollten auf jeden Fall die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen immer im Hinterkopf haben.
00:20:00: Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnten sie tatsächlich den Kürzeren ziehen, also haben private Daten auf dem Dienst-BC-Laptop Handy wo es ein Immermann an die Weis bekommt wirklich nichts verloren
00:20:14: Zumindest da nicht wenn man sagt man hätte sie nicht so gern wenn's wer sieht.
00:20:19: Ja, gut.
00:20:19: Wenn das jetzt irgendein harmloses Briefatel ist oder so, dann wird es vielleicht wurscht sein.
00:20:24: aber das was der liebe Herr dort alles gespeichert hatte, das möchte man doch nicht dass das jemand tritt.
00:20:30: So ist es!
00:20:31: Für den Arbeitgeber heißt es wenn es einen konkreten Anlass gibt, ist das einmal ein wesentlicher Punkt, dass man solche Daten auch verarbeiten darf.
00:20:40: die Interessenabwägung ist sauber zu dokumentieren und klarerweise darf man nur Zugriff im notwendigen Umfang haben.
00:20:49: und ja, der Prozessbezug muss klar dargelegt werden.
00:20:52: Ich glaube das ist am einfachsten.
00:20:54: Ja ich habe wieder das Finger gehoben dass ich dran komme danke!
00:20:59: Und zwar was ich dann noch mir dazu überlegt hab und ergänzen will is wir sagen unseren Kunden und Kundinnen immer wenn sie die Privatnutzung erlauben von Dienst geritten, dann sollten Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insofern anleiten.
00:21:16: Dass sie sagen macht ordner, die ihr mit Privatkennzeichnitz da kann, darf dann niemals jemand reinschauen.
00:21:24: Das würde ich so nicht mehr sagen.
00:21:27: also ganz generell wenn jemand unstrittig ausscheidet es haben sich alle noch liebes hat halt auch immer im Arbeitsverhältnis gepasst wird der Arbeitgeber die Arbeit Geberin kein Interesse konstruieren können dürfen, dass auf wirklich privat gekennzeichnete Daten zugegriffen wird.
00:21:47: Aber man weiß es ja nicht wie Beziehungen enden und deshalb könnte es auch sein, dass selbst wenn ein Ordner mit Privatgekennzeichnet ist bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung der Dienstgeber die Dienstgeborene da reinschaut?
00:22:00: Also sicher, sicher löschen oder nix speichern.
00:22:04: Der Datenschutz als Gesamtfazit endet halt nicht am Arbeitsplatz kontextabhängig, natürlich wo man dann ja den vielleicht verlehrt und Anführungszeichen.
00:22:14: Ja welches Gesamtfazit nach dem Fazit?
00:22:17: Also wir haben immer mehrere Fazits weiß ich nicht ob das der richtige.
00:22:21: die richtige Fazite ist Mehrzahl ist.
00:22:24: Das Gesamt-Fazit ist dass der Datenschutz am Arbeitsplatz natürlich nicht Ende der sind wir kontext abhängig.
00:22:30: Es gibt da ein paar Paragrafen nämlich des Artikel in dem Fall die TSGVO ist und da reden wir bei den Rechtsgrundlagen natürlich von berechtigten Interesse, dass bei arbeitsrechtlichen Konflikten möglicherweise das Interesse des Dienstgebers, das Interese des Dienstnehmers übersteigt.
00:22:50: Und Werkrechtsansprüche Geld entmacht, aber auch zur Abwehr gezwungen ist wie in dem Fall.
00:22:57: unser Arbeitgeber darf relevante Daten verwenden.
00:23:01: Auch wenn die privat sind, wenn sie am besonderen Schutzbedarf haben also sensibel sind.
00:23:08: Unangenehm.
00:23:09: Ja unangenehme.
00:23:09: Ist auch ein lustiges Wort in diesem Zusammenhang?
00:23:11: Ich
00:23:11: finde ja das ist eine neue Datenkategorie.
00:23:14: Das
00:23:14: ist nicht sensibler und nicht ganz normal.
00:23:16: Es ist nicht heikel, auf jeden Fall unangener.
00:23:19: Aber wir haben es hier immer sehr angenehm.
00:23:21: mit einem lieben Dank noch einmal und wieder einmal an das Pod, wie super das Studio ist.
00:23:28: So ist es!
00:23:29: Und deswegen werden wir wiederkommen und bis dorthin können wir – und sagen wir Ihnen sehr gerne – hören Sie dann wieder rein wenn es auch das nächste Mal wieder heißt?
00:23:38: Mein Datenschutztheater der Podcast von meine Berater.
00:24:02: Deine Podcastagentur.
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