#34 - Wie lange gilt eine Einwilligung wirklich?
Show notes
🎙️ Mein Datenschutztheater – Folge 34
Wie lange gilt eine Einwilligung wirklich?
DSGVO, Speicherbegrenzung & Rechtsprechung – mit Verfallsdatum?
Willkommen zurück im Datenschutztheater 🎭
In dieser Folge klären Birgit und Murphy eine der beliebtesten Fragen im Datenschutz-Alltag:
👉 Läuft eine Einwilligung irgendwann einfach ab – wie eine Jahreskarte des Golfclubs?
Spoiler: Die DSGVO verrät kein genaues Ablaufdatum. Aber Gerichte schon. Und die sind… sagen wir: kreativ.
🧠 Was euch in dieser Folge erwartet:
✅ Warum eine Einwilligung nicht automatisch verfällt, aber trotzdem alt werden kann
✅ Was Gerichte unter „verlorener Aktualität“ verstehen
✅ Warum 1,5 Jahre Funkstille für Newsletter manchmal schon zu viel sind
✅ Welche Rolle der Grundsatz der Speicherbegrenzung spielt
✅ Praxisbeispiele von Bewerberdaten bis Mitarbeiterfotos
✅ Und warum regelmäßige Newsletter manchmal datenschutzrechtlich sinnvoller sind als Funkstille 📬
⚖️ Gerichtssäle statt Glaskugel
Wir schauen uns unter anderem an:
LG München I: 1,5 Jahre nichts gehört? Einwilligung praktisch „vergessen“.
LG Berlin: 2 Jahre später Werbung? Lieber vorher nochmal fragen.
Weitere Gerichte: von 4 bis 10 Jahren – alles schon gesehen.
Ergebnis:
📌 Keine starre Frist, aber viel Erwartungshaltung.
Und genau die ist entscheidend.
🧩 DSGVO-Lifehacks (juristisch geprüft):
✔ Einwilligungen regelmäßig überprüfen
✔ Löschkonzepte ernst nehmen (ja, wirklich!)
✔ Daten löschen, wenn der Zweck weg ist
✔ Transparenz schaffen, Informationspflichten erfüllen
Nicht vergessen: Widerruf muss easy sein!
Oder wie Murphy es sagen würde:
👉 „Lieber einmal zu viel aufräumen als einmal Post vom Gericht bekommen.“
🎬 Fazit
Eine Einwilligung ist kein Ablaufprodukt, aber auch keine lebenslange Dauerkarte.
Zeit, Zweck und Erwartung der betroffenen Person spielen zusammen.
Wer das ignoriert, landet schneller vor Gericht, als ihm lieb ist.
🎧 Und nicht vergessen: Auch Folge 4 zum Thema Löschkonzepte ist absolut hörenswert!
Mein Datenschutztheater
Der Podcast von MeineBerater 🎙️⚖️
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).
Show transcript
00:00:05: Ja herzlich willkommen
00:00:20: zurück
00:00:20: zu einer neuen Folge Nummer vierunddreißig ist es schon von meinem Datenschutztheater, dem Podcast von meine Berater.
00:00:28: Heute natürlich wieder mit meiner lieben Birgit.
00:00:31: Servus.
00:00:31: Servus lieber Murphy.
00:00:33: Und mit einem ganz neuen Fall nämlich zu einem Thema, das Einwilligung heißt also, wie lange gilt eine Einwilligung wirklich?
00:00:40: und wir werfen einen Blick auf diese Gefahr, Speicherbegrenzung und der Rechtsprechung.
00:00:45: dazu gibt es ja mittlerweile einige Urteile und die werden uns heute ein bisschen anschauen.
00:00:51: Ja genau und das Interessante daran ist, herzlich willkommen liebe Zuhörer und liebe Zuhörerinnen, ich hoffe sie haben uns vermisst, wir haben sie auf jeden Fall vermisst, wir mussten ja auch aus gesundheitlichen Gründen eine kleine Pause einlegen, die ist jetzt vorbei und Sie können sich gar nicht vorstellen, wie sehr ich mich freue, dass ich mit Murphy mit dem Studio stehen kann.
00:01:10: Genau, ich auch.
00:01:12: Und wir haben auch beide ein bisschen Stimme zurück.
00:01:15: Deshalb, das wird sich heute gut ausgehen.
00:01:18: Ja, dieses Thema ist insofern ein sehr interessantes und deshalb haben wir es mitgebracht, dieses Mal keine Straferfolge, sondern wirklich Das Thema, wie lange ist denn eine Einwilligung überhaupt gültig?
00:01:30: Das werden wir immer wieder gefragt in unserer Beratungspraxis und wir haben da natürlich eine Meinung dazu, so wie wir zu allem eine Meinung haben, die kann man aber auch schön unterfüttern, dieses Mal interessanterweise nicht mit Entscheidungen von Datenschutzbehörden, sondern von Gerichten.
00:01:47: Wir machen da heute einen Ausflug in die strenge Gerichtsbarkeit, natürlich schließen sich die Datenschutzbehörden diesen Gerichtsurteilen, die ich vorbereitet habe auch an.
00:01:58: Und da haben wir ein paar unterschiedliche, wie ich finde, sehr witzige auch dabei.
00:02:05: Und ein bisschen was werde ich Ihnen darüber erzählen und dann mehr für dich werden da gemütlich wieder mal dazu plaudern.
00:02:11: Was bedeutet denn das in der Praxis?
00:02:13: So ist es.
00:02:14: Ja, grundsätzlich ist einmal eines klar.
00:02:18: Grundlage einer Datenverarbeitung kann eine Einwilligung sein.
00:02:22: Da gibt es ja mannigfaltige Anwendungsfälle, wie Sie sicher schon wissen, also beispielsweise Verarbeitung von Gesundheitsdaten, wenn man jetzt nicht gerade zufällig ein Gesundheitsdienstleister ist, die gerade übergehen an Arbeit, oder Fotoverwendung, unnatürlich der absolute Klassiker.
00:02:40: Den Jungsleiter.
00:02:41: Genau.
00:02:42: Also Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung, sagt der geneigte Jurist.
00:02:48: Die Newsletter.
00:02:49: Versteht jeder besser.
00:02:50: Ja, es muss aber nicht unbedingt der Newsletter sein.
00:02:53: Also elektronische, werbliche Ansprache.
00:02:57: Ich habe mir auch sagen lassen, es gibt noch Fax-Werbung.
00:03:00: Kann man sich nicht vorstellen.
00:03:01: Aber da fehlt natürlich auch das Thema der SMS-Werbung hinein.
00:03:05: Und natürlich auch... Was fällt da da noch ein?
00:03:09: Social Media.
00:03:10: Ja, Social Media, super.
00:03:12: Und dann gibt es noch einen Punkt, das hat aber eigentlich gar nichts mit elektronischer Werbung zu tun.
00:03:16: Die Speicherung, wenn es andere Werbung ist.
00:03:19: Na, wie kann man denn noch angesprochen werden, werblich?
00:03:24: Telefonisch.
00:03:24: Ja,
00:03:25: genau.
00:03:26: Cold Calling.
00:03:27: Das wäre geprüft auch noch heute.
00:03:28: Ja, sicher.
00:03:29: Jetzt waren wir seit langem nicht im Studio, das ist eine kleine Prüfungssituation, ob wir das überhaupt noch können.
00:03:34: Ja, also es geht um das Thema natürlich auch, wie lange ist denn eine Einwilligung gültig, dass sich die für ein Newsletter versandt, für ein Werbe-E-Mail versandt oder auch für einen Anruf, zum Beispiel eben für einen Werbe-Anruf nutzen darf.
00:03:51: Um das dreht sich heute alles.
00:03:53: und was sagt denn da die DSGV dazu?
00:03:56: Die sagt nichts dazu, beziehungsweise sagt keine feste Gültigkeitsdauer für diese Einwilligungen.
00:04:05: und im Normalfall, wenn man das so interpretiert, könnte man sagen, solange die betroffene Person nichts gegenteiliges sagt, also nichts wiederruft, sollte diese Einwilligung bestehen bleiben.
00:04:17: Aber das ist jetzt nur das tote Papier.
00:04:19: Ja genau und das steht halt so in der DSGVO drinnen.
00:04:24: Eines ist natürlich klar, als die Schreiberlinge, die die DSGVO formuliert haben, die geschrieben haben.
00:04:33: Man kann jetzt nicht wirklich hineinschreiben, eine Einwilligung gilt jetzt sechs, zwölf oder sieben oder zwanzig Monate, weil es natürlich immer vom Anwendungsfall abhängt und der kann ja unterschiedlich sein.
00:04:42: Wie
00:04:43: wir sehen werden.
00:04:44: Wie wir sehen werden, ja genau.
00:04:46: Und die DSGVO schweigt also zur Dauer der Gültigkeit und sorgt einfach auch in den Erwägungsgründen, solange die betroffene Person nicht wieder ruft, ist sie gültig.
00:05:01: Genau.
00:05:02: Ja, die Gerichte sehen das nicht so.
00:05:04: Typischerweise.
00:05:06: Na ja, typischerweise.
00:05:07: Man muss ja auch interpretieren.
00:05:09: Und was ja heute auch so interessant ist, die DSGVO selbst sieht die Einwilligung als eine Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
00:05:18: Wir sind aber heute in unserem, obwohl sein Datenschutzpodcast ist, viel weniger im Datenschutz drinnen als viel mehr im Wettbewerbsrecht.
00:05:28: Deswegen rede ich so wenig.
00:05:29: Ja, genau.
00:05:30: Na, schauen wir mal.
00:05:31: Das kann sich ja noch ändern, wenn du ein paar Fragen an mich hast, die ich dann nicht beantworten kann.
00:05:36: Das heißt, Wettbewerbsrecht geht ja dann in diese Richtung eben Werbung.
00:05:41: Und in erster Linie geht es um die werbliche Ansprache.
00:05:44: Nichtsdestotrotz gibt es aber auch solche Entscheidungen.
00:05:47: Auch eine ganz aktuelle in Österreich, die sagt, vielleicht machen wir da mal eigene Podcastfolge vielleicht sogar dazu.
00:05:53: Schau mal, nämlich wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, dann muss ich sein Foto löschen.
00:06:01: Beziehungsweise wenn ein Mitarbeiter sagt, ich wiederrufe meine Einwilligung in die Fotoverwendung, heißt das unterm Strich, es wird das Recht auf Löschung ausgeübt.
00:06:12: Das gefällt mir natürlich ganz besonders gut, weil es sagt jemand, ich wiederrufe und was bedeutet das, dass das Unternehmen muss löschen?
00:06:20: Das liest man vielleicht nicht heraus, aber das hat sich die Datenschutzbehörde in Österreich angeschaut und ich finde es ist so ein interessanter Fall.
00:06:26: Vielleicht machen wir da wirklich eine eigene Folge dazu.
00:06:30: Wir sind heute im deutschsprachigen Raum unterwegs, aber nicht nur in Österreich, was nichts macht, weil sich da die Rechtsprechung sehr ähnelt.
00:06:39: Also auch in Deutschland gibt es da eben ein paar Urteile und die habe ich auch aufbereitet, weil sie inhaltlich so interessant sind und eigentlich eins zu eins für Österreich übernommen werden können.
00:06:50: Und in Deutschland gibt es auch eine Aussage vom Bundesgerichtshof, der entspricht unserem obersten Gerichtshof, der sagt auch, also eine Einwilligung erliest nicht automatisch nur durch Zeitablauf.
00:07:03: Es gibt kein gesetzliches Verfallstatum.
00:07:05: Das ist im zweiten Satz richtig.
00:07:08: Den ersten werden wir jetzt wieder legen, kann man so sagen.
00:07:12: Ja, warum?
00:07:14: Weil Gerichten aufsichtsbehörden sich dazu auch Gedanken gemacht haben.
00:07:19: Und beispielsweise durch manche Urteile klar wird, dass lange Untätigkeit dazu führen kann, dass solche Einwilligungen einfach ihre Aktualität erstens verlieren und damit indirekt auch die rechtliche Grundlage.
00:07:34: Ja, genau.
00:07:35: Und wir schauen uns das jetzt an, was natürlich an dem, und Sie wissen ja, deshalb bin ich ja so gern Juristin, weil es diese Interpretationsspielräume gibt.
00:07:44: Was wir uns jetzt anschauen, sind die Fristen, die die Gerichte festgelegt haben, weil da bewegen wir uns wirklich in einem Rahmen zwischen siebzehn Monate und zehn Jahren.
00:07:55: Also das ist schon extrem unterschiedlich, wie ich finde.
00:08:00: Ja, dann würde ich sagen, ich denne mal den ersten Fall vor.
00:08:05: Also der erste Fall, der gefällt mir deshalb sehr gut, weil die Person, die sich da beschwert gefühlt hat, ist ein Rechtsanwalt.
00:08:16: Wunderbar.
00:08:17: Bei den Rechtsanwälten ist es ja so, die vertreten sich dann selber und damit haben sie nicht wirklich Kosten, wo man sich vielleicht als Privatperson denkt, wenn ich mir jetzt vor dem Rechtsanwalt vertreten las, was das ist, wie der Kost ist, soll ich nicht die Rechtschutz, das ist so teuer, dann mache ich lieber nichts.
00:08:35: Aber nein, in diesem Fall war es tatsächlich so.
00:08:38: Und zwar Die Antragsgegnerin ist eine Firma, also der Antragssteller ist der Anwalt und der Antragsgegner ist die Firma gegen die er vorgegangen ist in diesem Fall und zwar er hat eine Werbe-E-Mail erhalten und das hat ihm nicht gefallen.
00:09:00: Wie den Wenigsten?
00:09:01: Ja genau, also manchmal meldet man sich schon proaktiv zum Newsletter an.
00:09:06: Ja,
00:09:06: Newsletter schon, Werbung meistens nicht.
00:09:09: Oder mir
00:09:09: auch mal.
00:09:10: Kommt doch an.
00:09:12: Genau.
00:09:12: Deshalb mache ich auch immer einen Unterschied zwischen Werbe-Email und Newsletter.
00:09:16: Weil wir haben ja Kunden, die dann sagen, ja, ich verschicke ja gar kein Newsletter.
00:09:20: Und dann fragen wir, verschicken Sie regelmäßig Werbung per E-Mail?
00:09:24: Ja, das mache ich schon.
00:09:25: Also, wir reden wirklich von Zusendung von Werbung, ob sich das jetzt Newsletter schimpft und aus irgendeinem Fancie-Tool kommt oder einfach ein E-Mail ist, das ausgeschickt wird, wo Werbung drin ist.
00:09:35: Es ist wurscht.
00:09:36: Ich brauche eine Einwilligung als Grundlage.
00:09:39: Ja, und in diesem Fall hat dieser Anwalt ein Werbe-Email bekommen und der Anwalt hat gemeint, es liegt keine ausdrückliche Einwilligung von ihm vor und deshalb hätte er die gar nicht, diese E-Mail gar nicht bekommen dürfen.
00:09:56: Jetzt hat aber die Firma, die ihm das geschickt hat, nachweisen können, der Herr Anwalt hat bei einem Gewinnspiel mitgemacht und im Zuge der Teilnahme an diesem Gewinnspiel hat, dass sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, Werbe-Emails erhalten zu wollen.
00:10:14: Und nicht nur das, die waren da auch ganz sorgfältig, die haben das sogar mit einem Tabeloptin gemacht.
00:10:21: Was man in Deutschland braucht, im Gegensatz zu Österreich.
00:10:23: Ja, das ist in Deutschland herrschende Praxis, dass man ein Dabelopt-Inverfahren anwendet.
00:10:28: Das heißt, ich melde mich zum Erhalt von Werbung an, dann bekomme ich ein E-Mail mit einem Link drin, im besten Fall, wo ich nochmal bestätigen muss.
00:10:37: Ja, ich bin das wirklich.
00:10:38: Ich bin die Person, die diese Werbung bekommen will.
00:10:41: Und
00:10:41: ich will das auch wirklich.
00:10:42: Genau.
00:10:43: Und das ist dort auch tatsächlich so gemacht worden.
00:10:47: Und diese Portaantragsgegner dann gesagt, er hat, der Anwalt hat dieses Dabeloptin ausgeführt und deshalb kann das auf gar keinen Fall eine unzumutbare Belästigung sein, wenn er da jetzt ein Werbe-Email kriegt.
00:11:03: Und ich habe diese Fälle auch deshalb so mit Freude heute aufbereitet, weil wieder so viele schöne juristische Marulierungen da drinnen sind.
00:11:11: Das allerdings, wie soll ich sagen, das Buddelskern bei diesem Fall war, Die Einwilligung wurde erteilt und dann gab es eineinhalb Jahre lang keine einzige Zusendung.
00:11:24: Also das heißt, diese Firma...
00:11:26: Ganz schlecht.
00:11:27: Ja, genau.
00:11:28: Hat quasi dieses Recht, das weiterhin Werbung zu schicken, dadurch verwirkt, dass einfach eineinhalb Jahre lang in der Pendelur geschlafen haben.
00:11:38: Also sie haben nichts gemacht.
00:11:40: War die Marketingabteilung fall?
00:11:42: Falls es dort überhaupt eine gab, das wissen wir nicht.
00:11:44: Wir wissen noch nicht, um welche viermäßig gehandelt hat.
00:11:47: Auf jeden Fall hat in diesem Fall dann das Gericht gesagt, eineinhalb Jahre lang diese E-Mail-Adresse nicht zu nutzen für eine Werbung ist zu lange und es ist dann tatsächlich nach eineinhalb Jahren eine unzumutbare Belästigung.
00:12:04: Bitte, wir reden von einem Mail, ja sicher unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsgesetzes.
00:12:10: Und das hat dann zu dem Ergebnis geführt, dass dem Absender verboten wurde, in Zukunft diese E-Mail-Adresse zu Werbezwecken zu verwenden.
00:12:22: Und natürlich, da gab es jetzt keine Strafe, sondern das Ergebnis im Urteil war diese Unterlassung, die der Anwalt haben wollte und seine Kosten hat er natürlich ersetzt bekommen.
00:12:33: Und heißt E-Mail-Adresse löschen.
00:12:35: Ja, das
00:12:36: ist im
00:12:36: Fall, natürlich.
00:12:37: Das war dann die konsequentste Datenschutzrichtliche.
00:12:40: Ja, genau.
00:12:41: Also das heißt, obwohl dieses Unternehmen theoretisch alles richtig gemacht hat, Gewinnspiel da jemanden aufzufordern in eine Werbezusendung einzuwirken, das ist alles in Ordnung.
00:12:54: Dabel opt in, ganz super.
00:12:56: Ich habe den Nachweis, ich habe dann wirklich auch quasi schwarz auf weiß, ich habe diese Eindelegung bekommen.
00:13:02: Aber dann das nicht nutzen, das hat halt dem Ganzen dann das Genick gebrochen und in diesem Fall waren die Fris.
00:13:08: Siebzehn Monate nicht Ausübung und deshalb hat das Gericht dann gesagt, du darfst diese E-Mail Adresse nicht nur nicht weiter verwenden, du musst sie lösen.
00:13:19: Wobei wird dann später auch noch zu einem Punkt kommen, der aus der Datenschutzrichtlichen Ecke kommt.
00:13:24: Warum?
00:13:26: Diese Adresse eigentlich kann nicht mehr verwendet werden, hätte dürfen.
00:13:29: Aber das schauen wir uns noch an.
00:13:30: Wie?
00:13:33: Wenn man überrascht mich, dann
00:13:34: ist es richtig.
00:13:36: Es geht um die Dauer beziehungsweise um das Löschen.
00:13:42: Man muss sich lösen und nachdem diese Adresse so lange nicht gebraucht worden ist, hätte es schon gelöscht werden müssen.
00:13:49: Ja, richtig.
00:13:50: Natürlich.
00:13:50: Und das ist der datenschutzrechtliche Aspekt.
00:13:52: Das ist der datenschutzrechtliche Aspekt.
00:13:53: Genau.
00:13:54: Das heißt, wir kommen aus dem Datenschutz mit der Einwilligung als Rechtsgrundlage, schnuppern ein bisschen ins Wettbewerbsrecht hinein, weil es dann um Werbung geht, in Österreich auch ins Telekommunikationsgesetz und gehen wieder zurück in den Datenschutz, weil wir eigentlich ein Löschkonzept brauchen.
00:14:08: Genau.
00:14:09: Also das ist ja wirklich eine schöne Folge, die viele Rechtsbereiche überwürfen.
00:14:13: Ich leverse.
00:14:14: Ja, genau.
00:14:15: Jetzt schauen wir uns etwas an.
00:14:17: Ähnliche, ähnlicher Fall kann man sagen.
00:14:20: Und zwar, da war dann, kann man sagen, am Ende das Ergebnis auch in diesem Fall zu lange nichts getan.
00:14:29: Und das finde ich, das habe ich deshalb mitgebracht.
00:14:34: Ist ein bisschen ähnlich wie der erste Fall.
00:14:36: Es handelt sich dabei aber nicht um ein Gewinnspiel, sondern... Es handelt sich wieder um eine Rechtsanwaltskanzlei, überraschenderweise.
00:14:44: Also ich glaube, die sind, wenn es ums Wettbewerbsrecht geht und um Unterlassungsansprüche, gerne selber Gast vor Gericht, nicht nur als Rechtsvertreter.
00:14:52: In dem Fall war es so, dass eine Kreditauskunft, das stehen ja auch immer wieder in der Kritik, an eine Rechtsanwaltskanzlei ein E-Mail geschrieben hat und in diesem E-Mail einen speziellen Herrn Rechtsanwalt F-Punkt angesprochen hat.
00:15:10: Die E-Mail-Adresse, die verwendet wurde, war aber die von der Kanzlei.
00:15:14: Also es war Kanzlei sowieso, Punkt AT und dann ist halt dort gestanden, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt F. Zu dem Zeitpunkt, wo dieses E-Mail dann in dieser Anwaltskanzlei eingegangen ist, war der Rechtsanwalt F dort nicht mehr beschäftigt.
00:15:32: Und die haben das E-Mail ignoriert.
00:15:36: Vier Tage später kam das nächste E-Mail dann nicht an den Rechtsanwalt F-Punkt, sondern an den Rechtsanwalt H-Punkt, der dort tätig war, wieder an die Adresse.
00:15:46: ganz leid, sowieso punkt.at.
00:15:50: Naja, und dann sind die hergegangen, die anwälte und haben dieser Firma, die es ist ein Kredit-Auskunftteil, die dieses E-Mail halt diese zwei E-Mails geschickt haben, haben es dann gedroht und haben gesagt, Du hast das gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, du hast mich unzumutbar gestört.
00:16:07: Ich möchte, dass du eine sogenannte Strafbewerte- und Anlassungserklärung unterschreibst.
00:16:14: Das haben die nicht gemacht.
00:16:15: Die Kreditauskunft bei hat dann gesagt, ja, sorry, wir schicken euch nichts mehr zu, aber diese Strafbewerde und der Lassungserklärung, wo dann drin entsteht, ich werde bei sonstiger Strafe Summe X es unterlassen, in Zukunft dir ein Mail zu schicken, da haben sie sich geweigert, das zu unterschreiben.
00:16:35: Und das ging dann vor Gericht.
00:16:38: Es war den Anwälten nicht genug, dass diese Kreditaufdruck uns da gesagt hat, ja, ich schieke gleich eh nix mehr.
00:16:45: Ist schon gut.
00:16:46: Sie wollten unbedingt diese Unterlassungserklärung unterschrieben haben und nachdem die das nicht gemacht haben, ging man vor Gericht dort.
00:16:54: haben die dann die Anwälte behauptet natürlich, dass sie zu keinem Zeitpunkt eingewilligt hätten, so eine Werbung per E-Mail zu erhalten.
00:17:03: Und da beklagte, in dem Fall die Wirtschaftauskunfts- trei, das finde ich ja besonders hübsch, auf deren Seite bestand kein Anlass zu vermuten, dass so ein Einverständnis da war.
00:17:15: Also das finde ich cool.
00:17:16: Jedenfalls, was hat die Kreditauskunft da dann behauptet?
00:17:20: Und zwar, die haben dann gesagt, Sie hätten mit dem Rechtsanwalt f. ein Telefonat geführt vor einiger Zeit, nämlich in dem Fall waren es zwei Jahre.
00:17:32: Und der hätte gesagt, ja, er ist durchaus interessiert, mit ihnen zusammenzuarbeiten, weil sie es ja so, dass auch die Wirtschaftsauskunft einmachen ja in Kassau.
00:17:42: Und wenn das in Kassau nicht erfolgreich ist, dann übergeben sie das einem Rechtsanwalt, dass er das ist ja durchaus ein lukratives Geschäft für Anwälte.
00:17:50: Und er meinte, ja, er wäre an einer an einer Zusammenarbeit interessiert.
00:17:56: Jetzt war der Herr Eva war niemand dort tätig und die haben dann in der Klage gesagt, also der Erhalt von Werbe-E-Mails stellt eine Störung des Betriebsablaufes dar.
00:18:10: Auch spannend.
00:18:11: Ja.
00:18:12: Wer foltert?
00:18:12: dazu nicht eigentlich zu meinem Monolog, aber es ist ja meine Vollgäser.
00:18:16: Es war zu erwarten, dass ich mehr Redezeit habe.
00:18:18: Einteutig.
00:18:19: Ja.
00:18:20: Also eine Störung des Betriebsablaufes, das hat das Gericht im Übrigen auch so gesehen.
00:18:24: Das finde ich auch sehr spannend, weil...
00:18:27: Weil?
00:18:28: Was kannst du da vorstellen?
00:18:29: Warum stört auch Werbe-Email den Betriebsablauf?
00:18:32: Ich kann nicht bei einem bleiben.
00:18:37: Nein, es könnten mehrere kommen, das ist...
00:18:39: Genau, wie man sieht, das waren schon zwei.
00:18:41: Ja, das waren schon zwei, richtig.
00:18:44: Es geht da auch immer um die Generalprävention.
00:18:47: Das heißt, es ist natürlich damit zu rechnen, mit einer gewissen Ausuferungsgefahr... Und das heißt, wenn ein E-Mail durchgeht, dann könnte es natürlich sein, dass man hunderte Tausende bekommt.
00:19:00: Und das ist ja auch einer der Gründe, warum ein Einwilliger braucht für eine elektronische Werbung, weil es wäre ja unfassbar einfach sonst die Menschheit mit elektronischer Werbung zuzumüllen.
00:19:12: Was ist denn jetzt passiert?
00:19:14: Sonst?
00:19:16: Ein bisschen schon.
00:19:18: durchaus ein bisschen.
00:19:20: Also alle nehmen das natürlich nicht ernst.
00:19:22: Aber die Team haben einen Krawattel quasi erwischt.
00:19:24: Ja genau.
00:19:25: Die müssen aufhören.
00:19:26: Ja genau.
00:19:27: Und da sagen Sie dann auch noch, eine Werbeart ist schon immer dann, als unzulässig anzusehen, wenn sie im Keim zu einem immer weiteren Umsichtgreifen beitragen kann und damit zu einer Untragbahnbelästigung wird und zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt, ist das nicht cool?
00:19:49: Ja, sehr schmarrlich.
00:19:50: Es ist immer wieder die Bestätigung, das Richtige studiert zu haben, wenn man sich mit solchen Sachen beschäftigt.
00:19:55: Für mich das Gegenteil.
00:19:57: Ja, also das heißt, dann kam das noch, was ich auch noch sehr interessant fand, diese Aussage von Gericht.
00:20:04: Das Interesse des Empfängers an der ungestörten Ausübung seines Gewerbebetriebs ist höher zu bewerten als das Interesse des Absenders an einer für ihn bequemen und kostengünstigen Werbemethode.
00:20:19: Und das finde ich ja jetzt als Privatperson gesehen total Okay und richtig, weil sonst würden wir ja auch auf unsere privaten E-Mail-Adressen pausenlos irgendwelche Werbung bekommen, die wir sicher nicht haben wollen.
00:20:33: So, was war dann noch?
00:20:35: Der Beklagte, in dem Fall die Kreditauskunft, hat natürlich die Beweislast zu tragen, dass er sie, die Firma, diese diese Einwilligung jemals erhalten hat.
00:20:47: und die Aussage, na ja, ich habe da Arme mit dem Rechtsanwalt F telefoniert und er war interessiert, wird als Einwilligung wirklich in die Zusendung von Werbung gesehen.
00:21:01: Was hätten Sie schon machen können, zum Beispiel ein Angebot schicken?
00:21:05: Wie schaut eine konkrete Zusammenarbeit aus, sich auf dieses E-Mail beziehen, nach Rücksprache mit Herrn Rechtsanwalt F, übersehen wir Ihnen im Anhang unserer Angebote einer Zusammenarbeit, aber halt nicht zwei Jahre später?
00:21:22: Genau.
00:21:23: Also das heißt, was nehmen wir da als Fazit mit für Sie auch, liebe Damen und Herren?
00:21:30: Wenn Sie mit jemandem telefonieren aus Ihrem Geschäftsbetrieb heraus, natürlich völlig korrekt und karkolt Calling und diese Person am anderen Ende der Leitung sagt, ja, ich habe Interesse an einer Zusammenarbeit, bitte schicken Sie innerhalb von ein paar Wochen ein E-Mail, ein Angebot auf Fax, ich weiß es nicht, rufen Sie noch einmal an, aber warten Sie nicht zwei Jahre.
00:21:58: ob das überhaupt noch, da können Sie nicht wissen, ob da überhaupt noch Interesse besteht.
00:22:06: Und so hat das auch das Gericht gesehen, das hat gesagt in dem Fall, nach zwei Jahren musste diese Kanzlei wirklich nicht damit rechnen, nämlich eine echte Werbung zu kriegen und das war jetzt kein explizites Angebot, das war ein Werbe-Newsletter und damit sind die auch durchgedrungen und dieses Unternehmen.
00:22:26: hat natürlich jetzt einerseits diese Unterlassung kassiert und auf der anderen Seite auch wieder Romörfisthema.
00:22:33: Löschen müssen.
00:22:34: Ja genau und darf diese E-Mail-Adresse selbstverständlich nicht weiter verwenden.
00:22:40: Und was hat er noch gesagt?
00:22:42: Ja das finde ich auch interessant, weil das ist ja etwas, wo wir auch immer wieder mal diskutieren.
00:22:49: Wir sagen zum Beispiel immer, Wenn ich eine E-Mail-Adresse verblich verwenden will, dann brauche ich eine Entwilligung.
00:22:57: Das wissen wir alle.
00:22:58: Ja, das wissen alle.
00:23:01: Das weiß auch die Artikel.
00:23:02: Und wir sagen dann noch etwas zusätzlich.
00:23:06: Ist ein E-Mail zu schicken, mit dem ich frage, haben Sie Interesse an Werbung zulässig oder nicht?
00:23:12: Natürlich nicht.
00:23:13: Das sagen wir so.
00:23:15: Ja.
00:23:15: Diese Richter dort sind das anders.
00:23:18: Ja, und das finde ich insofern interessant, weil es sind ja alles im Anzelfallbetrachtungen, das ist eh klar.
00:23:24: Diese Richter dort haben gesagt, wenn man schon zwei Jahre wart hat, dann hätte man zumindest sich erkundigen müssen, besteht noch Interesse auf der anderen Seite.
00:23:36: Wobei,
00:23:36: das ist ja was anderes, wie das, was du gerade gesagt hast.
00:23:38: Das
00:23:39: war völlig klar.
00:23:40: Ja.
00:23:40: Weil das, was du gesagt hast, impliziert, dass man mit dem noch keinen Kontakt hatte.
00:23:45: Wenn man natürlich schon einen Kontakt hatte, dann kann man natürlich nachfragen.
00:23:49: Ja.
00:23:49: Also da wäre sicher, dass das Richtige gewesen, entweder ein Mail zu schreiben, das jetzt nicht diese werbliche Ansprache hat, sondern zu sagen, vor zwei Jahren waren wir in Kontakt, sind sie interessiert oder vielleicht noch einmal anzurufen.
00:24:03: Genau, also entweder regelmäßig Newsletter und so weiter aussenden, damit diese Einwilligung nicht verfehlt.
00:24:09: oder dann regelmäßig an alle Empfänger ein Mail schicken, sind sie noch interessiert.
00:24:17: Vielleicht auch eine Ausweitung in anderen Bereichen.
00:24:20: Wo ist der Zuverkaufger?
00:24:22: Cross und Upselling nennt man das dann auf Neuhochströtzchen.
00:24:25: Jedenfalls nicht seine E-Mail-Adressen da irgendwie verwiltern lassen und verfallen lassen und dann auf die Tee kommen sie noch mehr in die Hand vielleicht dann wieder anzuschreiben.
00:24:36: Genau, das sollte man.
00:24:37: tun licht nicht tun.
00:24:39: und der dritte fall und das ist schon der letzte das ist jetzt die gute nachricht
00:24:43: genau ein schneller fall
00:24:46: ja was nicht?
00:24:48: schauen wir mal.
00:24:49: ich werde mich bemühen dass ich den so schnell wie möglich erzähle.
00:24:52: ich habe den auch aus dem grund ausgeübt achtung ich erzähle wieder persönliche informationen der werfe und ich haben vor zweiern begonnen golf zu spielen also der werfe schon vor zwanzigjahr.
00:25:03: vor zweiern Hat er mir dann einen Schnupperkurs geschenkt, das hat mir total gut gefallen gegen meine Erwartungshaltungen.
00:25:10: Dann haben wir ein Jahr lang recht Bravers getan und letztes Jahr war dann der Golfkalender völlig leer.
00:25:16: Ich hoffe er fühlt sich im Jahr zum Jahr zum Jahr im Jahr.
00:25:19: Und wir werden hin und wieder eine Runde gehen, weil das ist ein schöner Ausgleich zum Datenschutz.
00:25:24: Und zum Sitzen.
00:25:25: Und zum Sitzen vor allem.
00:25:27: In diesem Fall ein sehr aktuelles Urteil, das ist erst zwei Jahre alt.
00:25:33: Und zwar, da geht es jetzt wirklich um einen echten Newsletter.
00:25:36: und zwar hat da ein Herr tatsächlich proaktiv einen Newsletter abonniert bei einem Anbieter und der Anbieter dieses Newsletters war golf.de.
00:25:52: Deshalb habe ich diesen Fall auch ausgesucht.
00:25:55: Also ein golfer, ein passionierter golfer, wollte sich überhaltmögliche Angebote etc.
00:26:02: informieren lassen und hat diesen Newsletter abonniert.
00:26:06: Und dann hat er jahrelang keinen bekommen.
00:26:09: Nämlich genau vier Jahre.
00:26:10: Das ist doch eine sehr lange Zeit.
00:26:12: Und dann kam plötzlich eine E-Mail.
00:26:15: Also das war jetzt ein bisschen so, vielleicht getarnt, gar nicht so wie
00:26:18: ich den Newsletter.
00:26:19: Vielleicht von dem Spam.
00:26:20: Ja, was weiß man, gell?
00:26:21: Denn der Quarantäne ganz draußen in der Feierwohl, irgendwo festgehangen.
00:26:25: Golf.de hat dann eine Aussendung gemacht, nämlich einen Weihnachtsgruß.
00:26:30: Und ich habe mir immer gedacht, naja, ein Weihnachtsgross, das ist ja jetzt gar kein Werbung.
00:26:35: Das ist ja einfach nur ein Weihnachtsgross.
00:26:37: Das passt ja auch jetzt sehr gut zur Zeit, kurz nach Weihnachten.
00:26:40: Also wann auch immer Sie diese Podcastfolge hören, weil uns ist gerade kurz nach Weihnachten.
00:26:45: Aber das heißt auch, es ist vor Weihnachten, weil nach Weihnachten ist vor Weihnachten.
00:26:49: Also es war nur ein Weihnachtsgruß enthalten in diesem Newsletter und Infos zu Änderungen im neuen Jahr.
00:26:56: Vier Jahre lang hat diese E-Mail-Adresse keinen so einen Newsletter, keine Zusendung bekommen gehabt.
00:27:04: und der Kleger vielleicht ein Bild-Datenschutzer finden, ein bisschen nörd vielleicht so wie wir, hat sich dann gedacht, na ich frag ja mal nach, woher haben die überhaupt eine Einwilligung, dass ich so ein E-Mail bekomme.
00:27:14: Er hat dann nachgefragt, Und der Beklagte, ganz lustig, hat dann zurückgeschrieben, ja, ich habe die Einwilligung.
00:27:24: Mehr nicht.
00:27:25: Also er hat
00:27:26: nicht gesagt,
00:27:28: so und so viel haben sie sich über dieses Tool auf unserer Webseite zu einem Newsletter angemeldet, sondern die Antwort war kurz und knackig und ihm nur gesagt, wir haben eine Einwilligung.
00:27:39: Punkt.
00:27:40: Wenn man es nicht nachweisen kann, vielleicht.
00:27:42: Also immer, vielleicht hatten Sie kein Tool, das das nachweisen konnte.
00:27:46: Naja, und dann hat der Kleger, weil das ging natürlich vor Gericht, wie ich vorher sagte, Der Kleger hat dann sechs Newsletterzusendungen innerhalb eines Monats bekommen.
00:27:57: Also auf die Weihnachtsgrüße folgten dann tatsächlich sechs Newsletter und dann ist der Kleger zu seinem Anwalt gegangen und hat den Beklagten anwaltlich abmannen lassen.
00:28:07: Wieder dieses berühmte.
00:28:09: Ich möchte eine Bestätigung der Unterlassung, dass sie meine E-Mail Adresse weiterverwenden und hätte auch so eine wiederum strafbewährte Unterlassungserklärung unterschreiben zu können.
00:28:21: Das haben wir natürlich nicht gemacht.
00:28:23: Was
00:28:23: haben die Mainachseilfen aufgewacht und haben plötzlich angefangen zum E-Welt schicken?
00:28:27: Ja, genau.
00:28:29: Es war aber im Grunde genommen insgesamt noch viel interessanter und deshalb habe ich diesen Fall mitgebracht, weil sonst wäre es ja zu einfach, wenn wir da jetzt schon fertig wären.
00:28:37: Und zwar, dieser der Kleger hatte ein... ein Nutzer-Account auf dieser Webseite.
00:28:46: Also bei Golf.de kann man sie anscheinend registrieren.
00:28:49: Vielleicht kann man dann auch, weiß ich nicht, eine Abschlagszeit buchen, keine Ahnung.
00:28:54: Auf jeden Fall, das war möglich, sich so ein Nutzer-Account anzulegen, wenn man in einem bestimmten Golf-Gruppmitglied war.
00:29:03: Und diese Mitgliedschaft hat dieser herbeendet.
00:29:06: Also das heißt, er hat keine Mitgliedschaft mehr gehabt und er wurde dann nach Beendigung seiner Mitgliedschaft im Golfclub auch aus dem Verteiler genommen.
00:29:16: Ja.
00:29:17: Aber GolfD hat das keiner gesagt.
00:29:20: Nein, das hat GolfD Ecke gemacht.
00:29:22: Also offensichtlich war das so, heute war es ja nicht irgendeiner Golfverband vielleicht, was einfach so war, wenn man sobald man Mitglied wurde in einem Golfclub, hatte man die Möglichkeit ein User-Account anzulegen auf der Seite golf.de, das hat diese hergemacht und wenn man die Golfmitgliedschaft nicht weiterzuholen wollte, weil es so teuer war, dann hat sie geendet und man wurde aus dem Verteiler genommen.
00:29:46: Was aber interessant ist, Golf.de hat dann Jahre später, nämlich vier Jahre später, nachdem er diese Golfmitgliedschaft beendet hatte, die Zusammenarbeit mit dem deutschen Golfverband insgesamt beendet und hat sich gedacht, jetzt kann ich alle E-Mail-Adressen, die ich irgendwann einmal eingesammelt hatte, wieder für Newsletterversand verwenden, weil diese Einschränkung ist, muss jemand beim Golfverband mitglied sein, die sich jetzt weggefällt, weil mit der Arbeit man nicht mehr zaubern.
00:30:16: Also ich finde, da war jemand schon sehr kreativ.
00:30:19: Und dann gab es noch eine Argumentation, nämlich es handelte sich nicht um Werbung, sondern es war ein rein redaktioneller Newsletter.
00:30:30: Gut, mir wisst mittlerweile, dass so was nicht gibt.
00:30:33: Alles was von Firmen kommt, ist grundsätzlich Werbung.
00:30:37: Da bin ich nicht ganz deiner Meinung, weil ich denke mal, wenn man jetzt zum Beispiel geänderte Öffnungszeiten hat oder eine geänderte Erreichbarkeit über Weihnachten, das ist schon eher als redaktional.
00:30:47: Ja,
00:30:47: man bringt aber trotzdem die Firma wieder in
00:30:50: Gedanken hinein.
00:30:51: Du hättest ja studieren sollen.
00:30:53: Schade, dass du das nicht sagst.
00:30:55: Na gut, dann hätt man nichts umdiskutiert.
00:30:57: Ja, das ist ja mittlerweile auch bei dem Double-Opt in ein bisschen schwierig, nämlich dass erste Mail das geschickt wird, dafür auch keine Werbung enthalten.
00:31:06: Also verschiedene Dinge nicht, wie ein Logo und so weiter, das ist alles nicht ganz so super.
00:31:12: Habe ich gelesen.
00:31:13: Wo?
00:31:14: Zeige ich dir.
00:31:15: Das kann nicht stimmen.
00:31:17: Diese Quelle zeigst du mir bitte.
00:31:19: Jedenfalls redaktioneller Inhalt wurde behauptet und dann hat aber das Gericht gesagt, na Es ist nicht nur redaktioneller Inhalt, weil Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handelsgewerbes Handwerks oder freier Beruf, mit dem Ziel, den Absatz von Warn oder der Pringung von Dienstleistungen zu fördern.
00:31:39: Soweit so gut.
00:31:40: Also das wäre jetzt überhaupt nicht überraschend, wenn ich jemandem dazu bringen will über so eine Aussendung, dass er bei mir was kauft.
00:31:46: Werbung.
00:31:47: Na ganz klar.
00:31:49: Aber das finde ich an dem ja so interessant.
00:31:53: Es war eigentlich Nichts in diesem Newsletter drinnen, wo jemand etwas kaufen hätte können.
00:32:01: Aber es stand drinnen, der Empfänger wird herzlich eingeladen, die die Social Media Kanäle zu besuchen.
00:32:11: und dann hat er noch angekündigt, dass die Abonnenten des Newsletters im kommenden Jahr mit spannenden und ungewöhnlichen Neuerungen begeistert werden.
00:32:22: Also ich sehe da kein Produkt, ich sehe keine Dienstleistung.
00:32:25: Und trotzdem, in dem Fall Amtsgericht München hat es gemeint, die süße Werbung.
00:32:30: Eindeutig.
00:32:30: Wieso?
00:32:31: Ich sehe das schon so.
00:32:32: Na bitte, warum?
00:32:35: Das schauen wir jetzt auch, wie du das akkubitiert.
00:32:36: Es
00:32:37: lädt ein auf die Social-Media-Seiten.
00:32:39: Ja.
00:32:39: Und die dienen dem Verkauf.
00:32:42: Ja.
00:32:42: Ganz einfach.
00:32:42: Aber wir wissen nicht, ob die Social-Media-Seiten dem Verkauf dienen
00:32:46: oder auch nur informativ sind.
00:32:47: Jede
00:32:47: Social-Media-Seite einer
00:32:49: Firma sind immer dem Verkauf dienlich.
00:32:53: Jedenfalls haben sie das obwohl es nur behauptet war redaktioneller Inhalt.
00:32:57: hat das Gericht das wirklich als Werbung klassifiziert.
00:33:00: Also bitte da ein erhöhte Vorsicht liebe Damen und Herren wenn sie irgendwas ausschicken.
00:33:06: Reine Produktinformation zu einem geänderten Versicherungsprodukt zum Beispiel oder irgendwas ganz vorsichtig sein bitte, dass das wirklich ganz klar hervorgeht.
00:33:17: Es ist keine Werbung, es ist nur eine Information.
00:33:20: zu dem Produkt vor allem, wenn man schon länger...
00:33:23: Könnt ihr reinschreiben, das ist keine Werbung.
00:33:25: Ja, das
00:33:25: wird ihr geschrieben.
00:33:28: Und drunter das Schritt dann, schließen Sie neue Produkte ab mit uns.
00:33:31: So ungefähr.
00:33:32: Ja.
00:33:33: Und die ursprünglicher Teil der Einwilligung war auch nicht mehr wirksam, weil vier Jahre vergangen waren, weil in dieser Zeit diese E-Mail-Adresse nicht genutzt wurde und weil natürlich diese Person, die sich vor vier Jahren zum Newsletter angemeldet hatte, auch nicht mehr damit rechnen musste, dass sie überhaupt noch eine Zusendung bekommt.
00:33:58: Und ausgegangen ist das dann so, es wurde festgestellt, es war Werbung, es war zu lange die E-Mail-Adresse nicht genutzt, es war diese Unterlassung, dieser Unterlassungsanspruch, der geltend gemacht wurde, hat zurecht bestanden und da beklagte, also dieser Anbieter von Golf.de musste dann auch die Kosten dieses Verfahrens bezahlen.
00:34:20: Genau.
00:34:21: Ja.
00:34:23: Einer der wichtigen Punkte, der betroffene musst du nicht mehr erwarten, dass diese Einwilligung gültig ist.
00:34:29: Ja, genau.
00:34:29: Und das ist auch so einer, wieder mal ob das ein Pudelskern an dieser Podcastfolge, nämlich es geht nicht nur darum, habe ich jetzt eine Einwilligung bekommen und wie viel Zeit ist versprochen, sondern muss die Person, die sich da jemals angemeldet hat, überhaupt noch damit rechnen, dass sie noch einmal eine Zusendung bekommt.
00:34:50: Und wenn das mehr als ein Jahr her ist, würde ich sagen, auf keinen Fall.
00:34:55: Genau.
00:34:56: Wir haben noch ein paar Beispiele für Sie mitgebracht und zwar bewerber Daten in einem Talent Pool.
00:35:09: Karriereportale, wo man, wenn man jetzt den Job nicht kriegt, für den man sich bewirbt, wo man dann ein Hackerl setzt, ich möchte in den Talent Pool aufgenommen werden, um dann kontaktiert zu werden, falls irgendetwas gescheites frei wird.
00:35:23: Also auch da sollte man nicht länger als zwei Jahre warten.
00:35:28: und wenn man zwei Jahre lang diese Person nicht kontaktiert hat, löschen sie die Daten bitte aus dem Talent Pool und erklären sie das auch bitte in der Datenschutzerklärung.
00:35:38: Vorher schließt sich der Kreise zum Anfang.
00:35:40: Mitarbeiterfoto auf der Webseite.
00:35:42: Sobald eine Mitarbeiterin ausscheidet, heißt das Fotolöschen aber nicht nur von der Webseite, auch aus dem internen Speicher, selbstverständlich bei einem Widerruf und auch bei den Bonitätsauskünften ist es so, die veraltern ja auch.
00:35:59: Da kann man über Jahre nicht sagen, die haben jetzt immer noch die gleiche Aussage kraft.
00:36:04: Das heißt, wenn man vor zwei oder drei Jahren eine Abfrage gemacht hat bei einer Kredite aus Künfteien, die sie datengespeichert hat, die sie in jedem Fall veraltert.
00:36:13: Und dann kommt wieder die IT zum Zug und entwickelt hoffentlich ein entsprechendes Löschkonzept.
00:36:20: Ja, da komme ich wieder zum Zug.
00:36:22: Ja, du darfst das so.
00:36:24: Ja, ich sag was zu den Handlungsempfehlungen.
00:36:26: Sehr
00:36:26: gut.
00:36:27: Also Unternehmen haben jetzt ein paar Dinge, die wir schon gesagt haben, die wir jetzt zusammenfassen.
00:36:32: Also eines der Best Practices, welches auch Aufsichtsbehörden empfehlen, ist natürlich auch das regelmäßige Überprüfen dieser Einwilligungen und schauen, ist überhaupt noch gültig, kann da Empfänger, wie wir gehört haben, noch erwarten, dass er von uns irgendwas kriegt?
00:36:48: oder ist so viel Zeit verstrichen, dass das nicht mehr möglich ist, deswegen auch der Tipp, wenn Sie Einwilligung haben, schicken Sie regelmäßig was aus, dann verfehlt doch diese Einwilligung nicht.
00:37:00: Und da kann man dann aus dem einen Urteil auch herauslesen, dass man sagt, wenn ich halt ausgrund irgendwelcher Umstände nehme, wir an.
00:37:09: In der Marketingabteilung gab es einen Langzeitkrankenstand und es war keine Zeit da, einen Newsletter zu verschicken, dass man dann vielleicht, wenn das wirklich mehr als ein Jahr war, bei den ursprünglichen Empfängern nachfragt, haben sie noch immer Interesse.
00:37:22: Das würde ich schon als rechtskonform sehen, dass man die Leiternome abholt und die meisten werden entweder nicht zurückgeschreiben, was dann einem Widerruf gleich kommt oder sie schreiben zurück,
00:37:31: das interessiert
00:37:32: mich nicht.
00:37:32: Vielleicht macht es ihnen umgekehrt.
00:37:35: zu titulieren.
00:37:36: Ein Opt-Out?
00:37:37: Richtig.
00:37:38: Das muss man sich genauer anschauen, ob das da geht.
00:37:40: Aber dafür gibt es ja ja restnah wirklich.
00:37:42: Der zweite Punkt, den wir heute schon gehört haben, Löschkonzepte implementieren.
00:37:46: Das heißt, schau mal, wo der Zweck weggefallen ist, da müssen wir dann die Daten entfernen, damit es gar nicht so weit kommt, dass eben eine Adresse veraltert, weil sie schon vorher durch die Zweckentfallung, schönes lustiges Wort, schon gelöscht worden ist.
00:38:02: Wie viel des Zwecks?
00:38:04: Ja, genau.
00:38:05: Ja, zum ganzen Thema des Löschens gibt es natürlich eine eigene Podcastfolge, schon von uns die Folge vier.
00:38:11: Also offensichtlich haben wir uns ganz am Anfang unserer Podcast der Karriere schon mit dem Thema des Löschens auseinandergesetzt und wenn ich mich richtig erinnere, heißt diese Folge, ich will aber nicht löschen.
00:38:22: Also da berichtet, glaube ich, es war eher Folge von dir, da merke ich auch darüber, wie man technisch Löschkonzepte umsetzt.
00:38:29: Ja, und der dritte Punkt, Transparenz schaffen.
00:38:32: auch immer wieder in unseren Podcasts schon vorgekommen.
00:38:36: Einfach rechtzeitig drauf schauen, dass die Betroffenen informiert sind.
00:38:39: Und eben wenn es geht, gerade wenn so ein Nussliter und Einwilligungen im Gesamten geht, schauen, dass man den Widerruf erleichtert.
00:38:47: Es gibt ja auch mittlerweile Rechtsprechungen dazu, dass man genau so schnell, wie man sich anbilden kann, auch wiederrufen können muss.
00:38:55: Genau.
00:38:56: Und diese Transparenz-Fulgo-Datenschutzerklärung ordentlich formulieren.
00:39:00: Dort auf der Webseite, wo man sich zum Newsletter anmelken kann, auch ein Hackerl setzen lassen.
00:39:05: Und da muss auch ein entsprechender Text dabei sein.
00:39:08: Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für Werbung verwendet werden.
00:39:12: Da helfen wir natürlich gerne weiter bei solchen Formulierungen völlig klar.
00:39:18: Was haben wir sonst noch zu sagen?
00:39:21: Ein Fazit?
00:39:22: Ja, ein Fazit.
00:39:23: Auf jeden Fall, dass es rechtlich gesehen keine starren Fristen gibt.
00:39:27: Also grundsätzlich haben wir gesehen, dass die TSG vorgibt, überhaupt keine vor.
00:39:31: Mittlerweile wissen wir, dass durch ein paar Urteile und so weiter es schon Ideen dazu gibt, wie man das handhaben kann, was aber fix ist.
00:39:39: Wenn man lange Zeit nichts tut, sind die Adressen verhaltet, gehören gelöscht.
00:39:44: Und es ist immer der Einzelfall zu beachten und die Erwartung des Betroffenen anzusehen, damit man da richtig entscheidet.
00:39:50: Ja, also das heißt, wenn der Betroffene nicht mehr damit rechnen muss, dass seine E-Mail-Adresse jemals noch für Werbung verwendet wird, dann ist auf jeden Fall die Einwilligung mehr gültig, hinfällig und damit in diese Daten zu löschen.
00:40:06: Und ja, es gibt, wie der Murphy gerade gesagt hat, keine Starnfristen.
00:40:11: Irgendwas zwischen zwölf Monaten und zehn Jahren sehen die Gerichte Praxistik von unserer Seite.
00:40:17: Bitte schauen Sie wirklich, wenn Sie Werbung machen wollen, dass Sie nicht einmal zwölf Monate warten.
00:40:22: Wenn Sie Daten einholen, dann
00:40:24: werden noch zehn Jahre noch E-Mail-Adressen versucht anzumälen.
00:40:27: Da werden wahrscheinlich neunzig Prozent eh zurückkommen.
00:40:29: Ja, das kommt natürlich noch dazu, dass die Aktualität dieser Daten nicht mehr verhandeln ist und dann mit der schlechten Qualität.
00:40:36: Aber trotzdem verlassen Sie sich auch jetzt nicht auf diese Fristen, von denen wir aus diesen Urteilen gesprochen haben.
00:40:42: Jeder Fall ist anders.
00:40:44: Und wenn man Daten schon im Haus hat, das sagt jetzt der Marketingmensch in mir, sollte man diese auch wirklich, wenn man es ordnungsgemäß eingeholt hat für Werbung nutzen, weil das ist ja unser Gold, das wir haben.
00:40:57: Also deshalb, mein letzter Tip an dieser Stelle, nutzen Sie regelmäßig die Daten, die
00:41:01: es im Haus hat.
00:41:02: Wenn man das regelmäßig nutzt, ist es Gold-Calling und nicht Gold-Calling.
00:41:07: Wow, das ist
00:41:08: ein sehr kreativer Schluss.
00:41:09: Ein kreativer Schluss.
00:41:10: Da verhält mir nichts mehr dazu ein.
00:41:11: Ja, sehr kreativer Schluss.
00:41:13: Deswegen, liebe Pigit, fange ich an und werde unsere lieben Damen und Herren verabschieden und sage ihnen, hören Sie wieder rein, wenn es auch das nächste Mal wieder heißt.
00:41:24: Mein Dankeschutztheater, der Podcast von meine Berater.
00:41:44: Produziert Deine Podcast-Agentur.
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