#32- Zahlung verweigert – war’s der Algorithmus?
Show notes
Herzliche Willkommen zurück im Datenschutztheater, wo die heutige Folge den Online-Shopperinnen und Online-Shoppern gewidmet ist.
„Zahlung auf Rechnung – abgelehnt.“
Was für viele nur ein kurzer Ärger im Online-Shop ist, wurde für einen österreichischen Konsumenten ein Fall für die Datenschutzbehörde.
Er wollte wissen: Hat da etwa ein Algorithmus über mich entschieden? Und falls ja, ist das überhaupt erlaubt?
In dieser Folge nehmen uns Birgit und Murphy mit in einen echten Datenschutzfall, der es in sich hat und stellen die Frage:
Wann ist eine Entscheidung wirklich automatisiert im Sinne der DSGVO und wann ist sie einfach nur… kundenunfreundlich?
🔍 Was erwartet euch in dieser Folge?
✅ Was zählt als automatisierte Entscheidung? Wir erklären Art. 22 DSGVO und zeigen, wann eine Entscheidung als ausschließlich automatisiert gilt und wann nicht.
✅ Welche Rolle spielt der Mensch im System? Warum es manchmal reicht, wenn theoretisch ein Mensch eingreifen könnte, selbst wenn er es nie tut.
✅ Was bedeutet „rechtliche Wirkung“ oder „erhebliche Beeinträchtigung“? Die DSGVO stellt hier klare Anforderungen, gibt aber auch viele Interpretationsspielräume her.
✅ Was sagt die Datenschutzbehörde konkret? Wir analysieren den originalen Bescheid aus Juli 2025: Warum die Zahlung auf Rechnung verweigert wurde, ohne dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorlag.
📄 Zum Hintergrund des Falls:
Ein Verbraucher bestellte online, wählte als Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ und erhielt eine Ablehnung, weil seine Lieferadresse nicht verifiziert werden konnte.
Er vermutete eine automatisierte Entscheidung und stellte ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
Die Antwort des Unternehmens fiel dürftig aus:
- Nur ein Empfänger wurde genannt
- Kein Hinweis auf automatisierte Prozesse
Der Mann beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde mit der Hoffnung auf ein aufklärendes Verfahren.
Doch der Bescheid fiel anders aus:
- Keine Verletzung des Auskunftsrechts,
- keine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO,
- keine erhebliche Beeinträchtigung.
🧠 Für wen ist diese Folge spannend?
- Für alle, die verstehen wollen, wo die DSGVO im Alltag greift und wo nicht
- Für Menschen, die sich fragen: „Wie viel Macht hat der Algorithmus wirklich?“
- Für Datenschutzinteressierte und E-Commerce-Profis
- Für alle, die sich einfach gut unterhalten lassen wollen und dabei noch was lernen …
Wie immer leichtfüßig, humorvoll und lehrreich, dieses Mal für beide Seiten, sowohl für Konsumenten als auch für Unternehmen.
Unser Fazit:
Ärgern Sie sich nicht, wenn Kauf auf Rechnung abgelehnt wird. Und beschweren Sie sich nicht bei der Behörde, die wird Ihnen da nämlich nicht helfen.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören, und wenn Sie mal Post von der Datenschutzbehörde bekommen, bleiben Sie ganz ruhig, Sie kennen ja Birgit und Murphy: Die beiden und ihr fantastisches Team helfen Ihnen gerne. 😉
Präsentiert von MeineBerater
Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck
Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).
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