#30 - Datenschutzbehörde ignoriert - Strafe kassiert!

Show notes

Die Vorhänge des Datenschutztheaters haben sich wieder gehoben: Willkommen, bienvenue, welcome ;-)

Birgit und Murphy haben sich wieder im Studio eingefunden, und diesmal wird’s… sagen wir mal: unterhaltsam konfliktreich.

Denn dieser "Murphy-Fall" hat alles: Videokameras, Besitzstörungen, hohe Zahlungsforderungen und eine Firma, die auf Briefe der Datenschutzbehörde ungefähr so gut reagiert wie ein Smartphone auf ein Funkloch.

Was war passiert?

Eine Firma, die Parkplätze überwacht, hat nicht nur gefilmt, sondern sich auch noch sehr aktiv mit sogenannten „Besitzstörungsanzeigen“ beschäftigt – inklusive saftiger Rechnungen an Autofahrer, die vermeintlich falsch geparkt hatten.

Klingt nach einem spannenden Geschäftsmodell? Murphy findet: Ja. Birgit eher nicht.

Aber jetzt kommt der datenschutzrechtliche Teil:

👉 Die Datenschutzbehörde (im folgenden "man" ;-)) hatte schon mehrere Beschwerden über diese Firma erhalten.

👉 Man hat versucht, mit der Firma zu sprechen. Mehrfach.

👉 Man hat Briefe geschrieben. Auch mehrfach.

👉 Man hat sogar den Geschäftsführer vorgeladen. Er kam nicht.

Was macht die Behörde, wenn niemand antwortet? Richtig: Sie entscheidet trotzdem. Und stellt fest:

📌 Die Firma hat die Zusammenarbeit verweigert.

📌 Die Pflicht zur Mitwirkung nach Art. 31 DSGVO wurde verletzt.

📌 Das Ganze war nicht das erste Mal.

Und weil aller guten Dinge offenbar nicht drei, sondern vier sind, setzte es diesmal eine saftige Geldstrafe in Höhe von 16.000 €. Plus 1.600 € Verfahrenskosten, macht zusammen 17.600 €. Ein echter Parkplatz-Kassenschlager.

Murphy findet das gerecht. Birgit freut sich über eine wunderschöne juristische Begründung, warum die Mitwirkungspflicht auch dann gilt, wenn man nicht weiß, was man sagen soll.

Denn: Die DSGVO verlangt nicht, dass man gern antwortet, nur dass man es tut.

Natürlich gibt’s auch in dieser Folge wieder Praxistipps, direkt aus dem Theater:

⭐ Wenn Sie von der Behörde Post bekommen: Bitte aufmachen.

⭐ Auch wenn Sie glauben, die DSGVO gelte für Sie nicht. Sie tut es doch.

⭐ Wiederholte Verstöße machen nichts billiger: Ganz im Gegenteil.

⭐ Kommunikation ist kein Risiko, sondern Pflicht.

Und was lernt das Publikum?

Wer nicht hören will, muss zahlen. ;-)

Wer zum vierten Mal ignoriert, bekommt keine Einladung mehr, sondern einen Strafbescheid mit Zahlschein.

In diesem Sinne:

Wer Parkplätze überwacht, sollte nicht vergessen, auch die eigenen Pflichten zu überwachen.

Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören, und wenn Sie mal Post von der Datenschutzbehörde bekommen, rufen Sie ruhig Birgit und Murphy an: Die beiden helfen Ihnen gerne. 😉

Präsentiert von MeineBerater

Moderation: Birgit und Erich von Maurnböck

Produziert von DAS POD (https://daspod.at/).

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